Bürgerinformationssystem
Tatbestand: In seiner Sitzung am 27.01.2009 hat der Ausschuss für
Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung der Stadt Erkelenz die öffentliche
Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für den Entwurf der gem. § 13 Abs. 2 BauGB im
vereinfachten Verfahren durchzuführenden 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr.
XXI „Umsiedlung Borschemich“, Erkelenz-Mitte beschlossen. 1. Beteiligung des Bezirksausschusses Holzweiler/Immerath/Borschemich Der Bezirksausschuss Holzweiler/Immerath/Borschemich wurde mit Schreiben vom 04.02.2009 über die öffentliche Auslegung in der Zeit vom 09.02.2009 bis 09.03.2009 informiert. Seitens des Bezirksausschusses wurden keine Stellungnahmen eingereicht. 1.1 Auch der Bürgerbeirat Borschemich wurde beteiligt und stimmte der Maßnahme mit Schreiben vom 05.03.2009 zu. 2. Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB Nach Beschluss vom 27.01.2009 wurde der Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XXI „Umsiedlung Borschemich“, Erkelenz-Mitte gemäß § 13 Abs. 1 und 2 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB nach vorheriger Bekanntgabe im Amtsblatt Nr. 2 vom 30.01.2009 in der Zeit vom 09.02.2009 bis 09.03.2009 öffentlich ausgelegt. Während der öffentlichen Auslegung wurden von der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen eingereicht. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die mit Schreiben vom 04.02.2009 über die öffentliche Auslegung informiert wurden, haben eine planungsrelevante Stellungnahme vorgetragen. Diese ist in der Anlage zur Beschlussvorlage der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XXI „Umsiedlung Borschemich“, Erkelenz-Mitte zum Beschluss aufgeführt. In dieser Sitzung soll über die vorgetragene Stellungnahme gem. § 1 Abs. 6 BauGB entschieden werden. Die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XXI „Umsiedlung Borschemich“, Erkelenz-Mitte soll in dieser Sitzung als Satzung gem. § 10 BauGB beschlossen werden. Umweltverträglichkeitsprüfung Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass im vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB welche Arten umweltbezogene Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen wird. Aspekte
Stadtmarketing/Lokale Agenda 21
Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen. Durch den Bebauungsplan werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die in der Bauleitplanung zu beachten sind, ist eine nachhaltige ökologische, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von Planungen gewährleistet. Die Bauleitpläne sollen gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, auch in Verantwortung für einen allgemeinen Klimaschutz, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat): „1. Über die von Behörden und sonstigen Trägern öffentlichen Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes wird nach Abwägung aller erkennbarer öffentlicher und privater Belange wie in der als Anlage beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XXI „Umsiedlung Borschemich“, Erkelenz-Mitte wird hiermit gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen“. Finanzielle Auswirkungen: keine Anlage: Anlage 5. Änderung des BBP Nr. XXI „Umsiedlung Borschemich“, Erkelenz-Mitte Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
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