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Vorlage - A 20/132/2009  

 
 
Betreff: Zuleitung des Entwurfes des Jahresabschlusses 2007 gemäß § 95 Abs. 3 GO NW
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften/Kämmerei   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
25.03.2009 
29. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
01.04.2009 
24. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Tatbestand:

Der Entwurf des Jahresabschlusses für das abgelaufene Haushaltsjahr 2007 wurde gemäß § 95 (3) GO NW am 12. März 2009 vom Kämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister bestätigt. Nach § 95 Abs. 3 GO NW leitet hiermit der Bürgermeister den von ihm bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses formgerecht dem Rat zur Feststellung zu. Es handelt sich um den ersten Jahresabschluss nach dem Neuen Kommunalen Finanzmanagement. Nach § 95 (3) Satz 2 GO NW hätte die Zuleitung innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres erfolgen müssen. Durch die Umstellung von der Kameralistik auf das Neue Kommunale Finanzmanagement konnte dieser Termin nicht eingehalten werden.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss nach § 101 GO NW zu prüfen; er bedient sich zur Durchführung der Prüfung des Rechnungsprüfungsamtes. Der Rat wird deshalb den Entwurf des Jahresabschlusses dem Rechnungsprüfungsausschuss bzw. Rechnungsprüfungsamt zum Zwecke der Prüfung überweisen.

 

Zum Jahresabschluss ist auszuführen:

 

Die Gesamtergebnisplanung mit einem prognostizierten Jahresergebnis von              - 635.807 € konnte in der Gesamtergebnisrechnung mit einem Jahresüberschuss von 3.405.053,67 € abschließen. Dies bedeutete eine Verbesserung des Geschäfts-verlaufes um 4.040.860,67 €. Ursächlich hierfür war in erster Linie die deutliche Zunahme der ordentlichen Erträge um 7.238.010,96 €. Damit konnte die Steigerung der ordentlichen Aufwendungen um 1.837.226,08 € und der Rückgang des Finanzergebnisses um 1.359.924,21 € aufgefangen und das oben erwähnte Ergebnis erwirtschaftet werden. Die Zunahme der ordentlichen Erträge erfolgte hauptsächlich bei den Steuern und ähnlichen Abgaben, namentlich bei der Gewerbe-

steuer und bei dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer.

 

In der Gesamtfinanzrechnung verschlechterte sich der Bestand an liquiden Mitteln gegenüber der Planung um 293.366,30 €. Der Saldo aus der lfd. Verwaltungstätigkeit verbesserte sich um 6.158.600,98 €, der Saldo aus der Investitionstätigkeit  um 1.975.368,54 €. Durch beide Verbesserungen konnte die Verschlechterung des Saldos aus der Finanzierungstätigkeit um 8.225.481,24 €, der durch Verzicht auf die ursprünglich geplante Kreditaufnahme in Höhe von 5.215.500 € entstanden ist,  aufgefangen werden.

 

Auf der Aktivseite der Bilanz ist das Vermögen der Stadt Erkelenz ausgewiesen, das sich zum 31.12.2007 auf 393.087.635,11 € beläuft. Es hat sich somit im Jahre 2007 um 3.676.048,34 € vermehrt. Auf der Passivseite  umfasst das Eigenkapital  320.568.603,24 € und hat sich um 6.374.720,95 € erhöht. Die Rückstellungen stiegen um 194.131,64 € und die Rechnungsabgrenzungsposten um 223.315,96 €. Die Verbindlichkeiten betragen 34.539.719,84 € und sind um 3.116.120,21 € zurück-gegangen.

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

  1.   Der Entwurf des Jahresabschlusses 2007 ist vom Bürgermeister formgerecht              zugeleitet worden.

 

   2.   Zur Prüfung gemäß § 101 GO NW wird der Entwurf des Jahresabschlusses                              hiermit an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen, der sich zur                                Durchführung dieser Arbeiten des Rechnungsprüfungsamtes bedient (§ 101 (8)                        GO NW).“

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

keine