Bürgerinformationssystem
Tatbestand: In seiner Sitzung am 27.02.2008 hat der Rat der Stadt
Erkelenz den Aufstellungsbeschluss gefasst und dem in der Sitzung vorgestellten
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. IV „Nahversorgungszentrum Katzemer
Straße,“ Erkelenz-Kückhoven“ zugestimmt und beschlossen, die
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie die betroffenen
Bezirksausschüsse zu beteiligen. 1. Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Die öffentliche Bekanntmachung des Termins der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde mit Amtsblatt Nr. 4 vom 29.02.2008 bekanntgemacht. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde am 10.03.2008 im Rathaus der Stadt Erkelenz durchgeführt. Seitens der Öffentlichkeit wurden während des Beteiligungsverfahrens keine planungsrelevanten Stellungnahmen vorgetragen. 2. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB Das Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde mit Schreiben vom 14.03.2008 an die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, eingeleitet. Seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden während des Beteiligungsverfahrens planungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen, über die der Rat der Stadt Erkelenz in seiner Sitzung vom 18.06.2008 einen Beschluss fasste. 3. Beteiligung der Bezirksausschüsse Erkelenz-Kückhoven und Erkelenz-Lövenich Über die Stellungnahme des Bezirksausschusses Erkelenz-Küchhoven wurde bereits in der Sitzung des Rates vom 18.06.2008 berichtet.
4. Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Nach Beschluss vom 18.06.2008 durch den Rat der Stadt Erkelenz wurde der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. IV „Nahversorgungszentrum Katzemer Straße“, Erkelenz-Kückhoven nach Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 14 vom 20.06.2008 in der Zeit vom 30.06.2008 bis 01.08.2008 öffentlich ausgelegt. Während der öffentlichen Auslegung wurden von der Öffentlichkeit keine planungsrelevanten Stellungnahmen vorgetragen. Von den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden dagegen Stellungnahmen vorgetragen, die in der Anlage zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. IV „ Nahversorgungszentrum Katzemer Straße“, Erkelenz-Kückhoven zum Beschluss aufgelistet sind. In dieser Sitzung soll über die vorgetragenen Stellungnahmen gemäß § 1 Abs. 6 BauGB entschieden werden. Der Bebauungsplan Nr. IV „Nahversorgungszentrum Katzemer Straße“, Erkelenz-Kückhoven soll in dieser Sitzung als Satzung gemäß § 10 BauGB beschlossen werden. Aspekte
Stadtmarketing/Lokale Agenda 21 Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen. Durch den Bebauungsplan werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die in der Bauleitplanung zu beachten sind, ist eine nachhaltige ökologische, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von Planungen gewährleistet. Die Bauleitpläne sollen gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, auch in Verantwortung für einen allgemeinen Klimaschutz, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat): „1. Über die von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. IV „Nahversorgungszentrum Katzemer Straße“, Erkelenz-Kückhoven wird nach Abwägung aller erkennbarer öffentlicher und privater Belange wie in der als Anlage beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Der Bebauungsplan Nr. IV „Nahversorgungszentrum Katzemer Straße“, Erke- lenz-Kückhoven wird unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse hiermit gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.“ Finanzielle Auswirkungen: Die Plankosten für die Aufstellung des Bebauungsplanes betragen ca. 35.000,-- Euro Anlage: BBP Nr. IV „Nahversorgungszentrum Katzemer Straße“, Erkelenz-Kückhoven Stellungnahme der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||