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Beschluss: „Die jetzige Gemeinschaftshauptschule der Stadt Erkelenz in Gerderath, Schulstraße 3 a, 41812 Erkelenz, ist berechtigt, in Zukunft einen Eigennamen zu führen. Aus der Bezeichnung muss gemäß § 6 Absatz 6 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG) vom 15.02.2005 in der derzeit geltenden Fassung der Schulträger die Schulform und die Schulstufe erkennbar sein. Außerdem muss sie sich von der Bezeichnung anderer Schulen am gleichen Ort unterscheiden. Auf dieser Grundlage wird folgender Name beschlossen: „Arnold-von-Harff-Schule, Gemeinschaftshauptschule der Stadt Erkelenz in Gerderath – Ganztagsschule, Schulstraße 3 a, 41812 Erkelenz.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig, 3 Enthaltungen |
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