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Auszug - Namensgebung für die Gemeinschaftshauptschule der Stadt Erkelenz in Gerderath  

 
 
24. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz
TOP: Ö 10
Gremium: Rat der Stadt Erkelenz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 01.04.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:17 Anlass: Sitzung
Raum: Altes Rathaus
Ort: Markt 1, 41812 Erkelenz
A 40/165/2009 Namensgebung für die Gemeinschaftshauptschule der Stadt Erkelenz in Gerderath
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Bildung und Sport   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss:

Beschluss:

„Die jetzige Gemeinschaftshauptschule der Stadt Erkelenz in Gerderath, Schulstraße 3 a, 41812 Erkelenz, ist berechtigt, in Zukunft einen Eigennamen zu führen. Aus der Bezeichnung muss gemäß § 6 Absatz 6 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG) vom 15.02.2005 in der derzeit geltenden Fassung der Schulträger die Schulform und die Schulstufe erkennbar sein. Außerdem muss sie sich von der Bezeichnung anderer Schulen am gleichen Ort unterscheiden. Auf dieser Grundlage wird folgender Name beschlossen: „Arnold-von-Harff-Schule, Gemeinschaftshauptschule der Stadt Erkelenz in Gerderath – Ganztagsschule, Schulstraße 3 a, 41812 Erkelenz.“

Abstimmungsergebnis: einstimmig, 3 Enthaltungen

Abstimmungsergebnis: einstimmig, 3 Enthaltungen