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Tatbestand: Die allgemeinverbindliche Anordnung zur Festsetzung von Gebühren für Parkuhren und Parkscheinautomaten in der Stadt Erkelenz (Parkgebührenordnung) wurde zuletzt durch Ratsbeschluss vom 19.12.2007 geändert. Im Rahmen des jetzt erfolgten Austausches der Parkscheinautomaten wurden die bisherigen Standorte der Automaten überprüft. Änderungen wurden dahingehend vorgenommen, dass der auf dem Bahnhofsvorplatz befindliche Parkscheinautomat entfernt und auf der Brückstraße ein neuer Automat errichtet wurde. Hierdurch sind Anpassungen der Parkgebührenordnung erforderlich. 1. Der ursprünglich auf dem Bahnhofsvorplatz (in Höhe des China-Restaurants) aufgestellte Parkscheinautomat ist bereits seit Juli 2007 defekt. Von einer Reparatur wurde abgesehen, da die Kosten außer Verhältnis zu den wöchentlichen Einnahmen von ca. 20,00 EUR standen. Zudem ist nach der Umgestaltung des Bahnhofsbereiches die Anzahl der Parkplätze dort von 7 auf 4 reduziert, so dass ein gesonderter Parkscheinautomat nicht gerechtfertigt ist. Grundsätzlich wäre aufgrund der geringen Entfernung die Benutzung des Parkscheinautomaten am Konrad-Adenauer-Platz (vor dem Geldinstitut) zuzumuten. Wegen der hierzu erforderlichen Überquerung der Straße sollte jedoch von einer entsprechenden Regelung abgesehen werden und eine Bewirtschaftung mit Parkscheibenregelung mit einer Höchstparkdauer von 1 Stunde erfolgen. Bewirtschaftungszeitraum: mo – fr 9.00 Uhr – 18.00 Uhr, sa 9.00 Uhr – 14 Uhr.
Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat): In Ziff. II der Anlage zu § 2 Parkgebührenordnung wird das Wort „Bahnhofsvorplatz“ ersetzt durch das Wort „Brückstraße“. In Ziff. VI wird das Wort „Brückstraße“ ersetzt durch das Wort „Bahnhofsvorplatz“. Finanzielle Auswirkungen: Die Kosten für die notwendigen Verkehrszeichen betragen ca. 360,00 EUR. |
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