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Vorlage - A 30/077/2009  

 
 
Betreff: Änderung der allgemeinverbindlichen Anordnung zur Festsetzung von Gebühren für Parkuhren und Parkscheinautomaten in der Stadt Erkelenz (Parkgebührenordnung) vom 19.12.2001 in der Fassung der 3. Änderung vom 19.12.2007
Status:öffentlich  
Federführend:Rechts- und Ordnungsamt   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
25.03.2009 
29. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
01.04.2009 
24. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Tatbestand:

Die allgemeinverbindliche Anordnung zur Festsetzung von Gebühren für Parkuhren und Parkscheinautomaten in der Stadt Erkelenz (Parkgebührenordnung) wurde zuletzt durch Ratsbeschluss vom 19.12.2007 geändert.

 

Im Rahmen des jetzt erfolgten Austausches der Parkscheinautomaten wurden die bisherigen Standorte der Automaten überprüft. Änderungen wurden dahingehend vorgenommen, dass der auf dem Bahnhofsvorplatz befindliche Parkscheinautomat entfernt und auf der Brückstraße ein neuer Automat errichtet wurde. Hierdurch sind Anpassungen der Parkgebührenordnung erforderlich.

 

1.         Der ursprünglich auf dem Bahnhofsvorplatz (in Höhe des China-Restaurants)  aufgestellte Parkscheinautomat ist bereits seit Juli 2007 defekt. Von einer Reparatur wurde abgesehen, da die Kosten außer Verhältnis zu den wöchentlichen Einnahmen von ca. 20,00 EUR standen. Zudem ist nach der Umgestaltung des Bahnhofsbereiches die Anzahl der Parkplätze dort von 7 auf 4 reduziert, so dass ein gesonderter Parkscheinautomat nicht gerechtfertigt ist. Grundsätzlich wäre aufgrund der geringen Entfernung die Benutzung des Parkscheinautomaten am Konrad-Adenauer-Platz (vor dem Geldinstitut) zuzumuten. Wegen der hierzu erforderlichen Überquerung der Straße sollte jedoch von einer entsprechenden Regelung abgesehen werden und eine Bewirtschaftung mit Parkscheibenregelung mit einer Höchstparkdauer von 1 Stunde erfolgen. Bewirtschaftungszeitraum: mo – fr 9.00 Uhr – 18.00 Uhr, sa  9.00 Uhr – 14 Uhr.

 

  1. Für die Parkplätze auf der Brückstraße (Teilabschnitt aus Richtung Ostpromenade bis Markt) wurde nach der Entfernung der (defekten) Parkuhren im Jahre 2005  eine Parkscheibenpflicht mit einer Höchstparkdauer von 1 Stunde eingeführt. Durch den Austausch der insgesamt 24 Parkscheinautomaten und den Wegfall des Standortes Bahnhofsvorplatz ist es nunmehr möglich, den Standort Brückstraße wieder in die gebührenpflichtige Parkraumbewirtschaftung einzubeziehen. Wegen der Nähe zur Fußgängerzone ist entsprechend der Regelung auf dem Parkplatz Markt eine Bewirtschaftung mit Parkscheinpflicht mit einer Höchstparkdauer von 1 Stunde für den Bewirtschaftungszeitrum mo – fr  9.00 Uhr – 18.00 Uhr vorgesehen.
Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

In Ziff. II der Anlage zu § 2 Parkgebührenordnung wird das Wort „Bahnhofsvorplatz“ ersetzt durch das Wort „Brückstraße“. In Ziff. VI wird das Wort „Brückstraße“ ersetzt durch das Wort „Bahnhofsvorplatz“.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten für die notwendigen Verkehrszeichen betragen ca. 360,00 EUR.