Bürgerinformationssystem
Tatbestand: Am 13. Februar 2009 hat der Bundestag in dritter Lesung das Gesetz zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder (Zukunftsinvestitionsgesetz - ZuInvG) beschlossen, dem der Bundesrat in seiner Sitzung am 20.02.2009 zugestimmt hat. Im Rahmen des auch als Konjunkturpaket II benannten Gesetzes stellt der Bund den Ländern und Gemeinden 10 Milliarden Euro für bedeutsame Investitionen zur Verfügung. Dies ermöglicht in Nordrhein-Westfalen zusätzliche Investition in Höhe von insgesamt 2,844 Milliarden Euro. Von diesen 2,844 Milliarden Euro tragen das Land und die Kommunen insgesamt 711 Millionen Euro. Zur Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes hat sich die nordrhein-westfälische Landesregierung bereits am 30.01.2009 mit den kommunalen Spitzenverbänden auf einen „Zukunftspakt für die Kommunen“ verständigt. Danach stellt die Landesregierung den Kommunen von den 2,844 Milliarden Euro pauschal 2,38 Milliarden Euro zur Verfügung. Das entspricht 83,68 % der Gesamtmittel. Die auf Grund des ZuInvG mögliche pauschale Zuweisung beträgt für die Stadt Erkelenz: für den Investitionsschwerpunkt Bildung (65%) 3.371.442 Euro für den Investitionsschwerpunkt Infrastruktur (35%) 1.833.711 Euro mithin insgesamt 5.205.153 Euro Der Einsatz der Mittel ist an zahlreiche, teilweise bis heute noch unklare Voraussetzungen geknüpft. Förderziel des ZuInvG ist die Abwehr der erwarteten Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts. Für Investitionen mit Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur kommen ausweislich § 3 des ZuInvG
in Betracht. Für den Investitionsschwerpunkt Infrastruktur kommen
in Betracht. Die pauschalen Zuweisungen für Investitionen mit Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur machen einen prozentualen Anteil von 65 % aus, die restlichen 35 % entfallen auf den Investitionsschwerpunkt Infrastruktur. Für die Verwendung der Mittel scheiden solche Projekte aus, die einer möglichen Doppelbeförderung unterliegen. Im Mittelpunkt des Förderzeitraumes stehen die Jahre 2009 und 2010. Im Jahr 2011 können Finanzhilfen für Investitionsvorhaben eingesetzt werden, wenn sie vor dem 31.12.2010 begonnen wurden und im Jahr 2011 als selbständiger Abschnitt eines Investitionsvorhabens abgeschlossen werden. Investitionen sind nur zulässig, wenn deren längerfristige Nutzung auch unter Berücksichtigung der absehbaren demografischen Veränderungen vorgesehen ist. Darüber hinaus werden die Finanzhilfen nur für zusätzliche Investitionen gewährt. In vielerlei Hinsicht werfen die gesetzlichen Bestimmungen und auch die nunmehr in Ausführung dieser gesetzlichen Bestimmungen ergehenden landesrechtlichen Regelungen noch zahlreiche Fragen auf. Antworten auf diese Fragen sind erst in den nächsten Monaten zu erwarten, zumal für Ende Juli 2009 eine abschließende Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern angekündigt ist. Die Verwaltung schlägt zur Umsetzung des Konjunkturpakets II die Verwendung der pauschalen Zuweisung für den Neubau eines Schwimmbads vor. Hierbei lässt sie sich von folgenden Umständen leiten: - in absehbarer Zeit ist aufgrund der allseits bekannten baulichen/technischen Situation zwingend eine Entscheidung über den Neubau eines Schwimmbades in der Stadt Erkelenz zu treffen -
der Neubau eines Schwimmbades stellt unstreitig
eine Investition im Sinne des ZuInvG dar, die zudem das Kriterium der
Zusätzlichkeit erfüllt -
ein Schwimmbad ist zur Sicherung des
Sportangebots der Schulen und der Bevölkerung auch zukünftig notwendig -
durch die Nutzung des Schwimmbads für den
Schwimmsportunterricht der Schulen wird der Investitionsschwerpunkt Bildung
abgedeckt -
der Neubau eines Schwimmbades stellt eine
energetische Verbesserung der jetzigen Situation dar Der Neubau einschließlich Abriss des alten Schwimmbades wird bei grober Schätzung, die noch nicht kostenmäßig belegt ist, einen Betrag von 8 Millionen Euro verursachen. Nach jetzigem Kenntnisstand gefährdet ein Neubau den Haushaltsausgleich zukünftiger Jahre nicht. Die Auswirkungen auf die Liquidität späterer Haushaltsjahre lassen sich durch planvollen Umgang mit weiteren Investitionen steuern. Die hierzu erforderlichen Erläuterungen wurden bereits ausführlich den Fraktionsvorsitzenden sowie den Fraktionen, die das allen Fraktionen gemachte Angebot auf Unterrichtung im Vorfeld der Sitzung genutzt haben, dargestellt. Eine Darstellung erfolgt zudem auch nochmals in den Sitzungen zur Beratung der Beschlussvorlage. Die Umsetzung des von der Verwaltung vorgelegten Vorschlags setzt einen ehrgeizigen Zeitplan voraus. Bis Ende 2011 muss die Investition in baulicher Hinsicht abgeschlossen sein. Eine europaweite Ausschreibung ist bei dem Investitionsvolumen unumgänglich. Mit möglichen Standortalternativen für einen Neubau hat sich der Hauptausschuss bereits im vergangenen Jahr ausführlich auf Vorlage durch die Verwaltung befasst. Hierbei kristallisierte sich heraus, dass ein Neubau auf der Liegewiese des heutigen Freibades, mit dem Baukörper orientiert an die Krefelder Straße als vorteilhafte Variante angesehen wurde. Der Standard des Bades ist noch zu definieren. Hierbei muss, um den Zeitplan einhalten zu können, von den politischen Gremien bis Ende Juni 2009 eine Entscheidung getroffen werden. Mit Befremden hat die Verwaltung in diesem Zusammenhang einen Antrag der Bürgerpartei an den Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte zur Kenntnis genommen, der unterstellt, die bisherigen Planungen der Verwaltung sähen bei einem Neubau keine Liegewiese mit einem Außenbecken vor. Dies muss mit aller Entschiedenheit zurückgewiesen werden. Die seinerzeitigen Standortvorstellungen in den Ausschüssen der Stadt Erkelenz berücksichtigten ausdrücklich auch eine Liegewiese mit Außenbecken. Mit dem Abriss des heutigen Bades muss auch eine Entscheidung insbesondere über den Neubau der mit dem Bad baulich verbundenen Umkleiden für das Willy-Stein-Stadion getroffen werden. Hierbei bietet sich an, mit dem Kreis Heinsberg, der einen Neubau der Turnhalle am Berufskolleg Erkelenz beabsichtigt, ein Gespräch über eine wirtschaftliche Lösung zu führen. Beschlussentwurf (als
Empfehlung an den Rat): „ 1. Die Verwaltung wird beauftragt kurzfristig abzuklären, ob der Einsatz der pauschalen Finanzhilfen aus dem Konjunkturpaket II für den Neubau eines Schwimmbades möglich ist. 2. Die Kosten für den Neubau eines Schwimmbades und den Abriss des heutigen Bades sollen 8 Millionen Euro brutto nicht überschreiten. Der Standard des Neubaus ist noch festzulegen. Hierzu wird die Verwaltung beauftragt, Vorschläge zu unterbreiten. 3. Der Standort eines neuen Schwimmbades wird im Bereich der heutigen Liegewiese des Freibades festgelegt. Der Baukörper des Schwimmbades soll an die Krefelder Straße orientiert werden. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Kreis Heinsberg Gespräche über eine wirtschaftliche Erweiterung der Baumaßnahme Neubau einer Turnhalle für das Berufskolleg Erkelenz mit dem Ziel zu führen, den notwendigen Ersatz der Umkleiden für das Willy-Stein-Stadion zu schaffen.“ Finanzielle Auswirkungen: Ausgehend von diesem Beschluss keine. Die zukünftigen finanziellen Auswirkungen werden in der Sitzung dargelegt. |
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