„1. Der
Entwurf des Jahresabschlusses 2007 ist vom Bürgermeister formgerecht zugeleitet worden.
2. Zur Prüfung gemäß § 101
GO NW wird der Entwurf des Jahresabschlusses hiermit
an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen, der sich zur Durchführung
dieser Arbeiten des Rechnungsprüfungsamtes bedient (§ 101 (8) GO NW).“
25.03.2009 - Hauptausschuss
Ö 6 - ungeändert beschlossen
Beschluss (als Empfehlung an den Rat):
Beschluss(als
Empfehlung an den Rat):
„1. Der
Entwurf des Jahresabschlusses 2007 ist vom Bürgermeister formgerecht zugeleitet worden.
2. Zur Prüfung gemäß § 101
GO NW wird der Entwurf des Jahresabschlusses hiermit
an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen, der sich zur Durchführung
dieser Arbeiten des Rechnungsprüfungsamtes bedient (§ 101 (8) GO NW).“
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Abstimmungsergebnis: einstimmig
01.04.2009 - Rat der Stadt Erkelenz
Ö 15 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
„1. Der
Entwurf des Jahresabschlusses 2007 ist vom Bürgermeister formgerecht zugeleitet worden.
2. Zur Prüfung gemäß § 101
GO NW wird der Entwurf des Jahresabschlusses hiermit
an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen, der sich zur Durchführung
dieser Arbeiten des Rechnungsprüfungsamtes bedient (§ 101 (8) GO NW).“