Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):
Beschlussentwurf (als
Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):
„1.Über die von Behörden und sonstigen
Trägern öffentlichen Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf des
Bebauungsplanes wird nach Abwägung aller erkennbarer öffentlicher und privater
Belange wie in der als Anlage beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen,
entschieden. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
2.Die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr.
XXI „Umsiedlung Borschemich“, Erkelenz-Mitte wird hiermit gem. § 10
BauGB als Satzung beschlossen“.
24.03.2009 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Ö 5 - ungeändert beschlossen
Beschluss (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):
Beschluss(als
Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):
„1.Über die von Behörden und sonstigen
Trägern öffentlichen Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf des
Bebauungsplanes wird nach Abwägung aller erkennbarer öffentlicher und privater
Belange wie in der als Anlage beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen,
entschieden. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
2.Die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr.
XXI „Umsiedlung Borschemich“, Erkelenz-Mitte wird hiermit gem. § 10
BauGB als Satzung beschlossen“.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Abstimmungsergebnis: einstimmig
25.03.2009 - Hauptausschuss
Ö 3.3 - ungeändert beschlossen
Beschluss (als Empfehlung an den Rat):
Beschluss(als
Empfehlung an den Rat):
„1.Über die von Behörden und sonstigen
Trägern öffentlichen Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf des
Bebauungsplanes wird nach Abwägung aller erkennbarer öffentlicher und privater
Belange wie in der als Anlage beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen,
entschieden. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
2.Die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr.
XXI „Umsiedlung Borschemich“, Erkelenz-Mitte wird hiermit gem. § 10
BauGB als Satzung beschlossen“.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Abstimmungsergebnis: einstimmig
01.04.2009 - Rat der Stadt Erkelenz
Ö 4.3 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
„1.Über die von Behörden und sonstigen
Trägern öffentlichen Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf des
Bebauungsplanes wird nach Abwägung aller erkennbarer öffentlicher und privater
Belange wie in der als Anlage beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen,
entschieden. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
2.Die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr.
XXI „Umsiedlung Borschemich“, Erkelenz-Mitte, wird hiermit gem. §
10 BauGB als Satzung beschlossen“.