Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):
Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):
„1.Über die von den Behörden und sonstigen
Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf des
Bebauungsplanes Nr. IV „Nahversorgungszentrum Katzemer Straße“,
Erkelenz-Kückhoven wird nach Abwägung aller erkennbarer öffentlicher und
privater Belange wie in der als Anlagebeigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage ist
Bestandteil dieses Beschlusses.
2.Der
Bebauungsplan Nr. IV „Nahversorgungszentrum Katzemer Straße“, Erke-lenz-Kückhoven wird unter
Berücksichtigung dieser Beschlüsse hiermit gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.“
24.03.2009 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Ö 4 - ungeändert beschlossen
Beschluss (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):
Beschluss (als Empfehlung an Hauptausschuss und
Rat):
„1.Über die von den Behörden und sonstigen
Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf des
Bebauungsplanes Nr. IV „Nahversorgungszentrum Katzemer Straße“,
Erkelenz-Kückhoven wird nach Abwägung aller erkennbarer öffentlicher und
privater Belange wie in der als Anlagebeigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage ist
Bestandteil dieses Beschlusses.
2.Der
Bebauungsplan Nr. IV „Nahversorgungszentrum Katzemer Straße“, Erke-lenz-Kückhoven wird unter
Berücksichtigung dieser Beschlüsse hiermit gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig, 1 Enthaltung
Abstimmungsergebnis:
einstimmig, 1 Enthaltung
25.03.2009 - Hauptausschuss
Ö 3.2 - ungeändert beschlossen
Beschluss (als Empfehlung an den Rat):
Beschluss(als
Empfehlung an den Rat):
„1.Über die von den Behörden und sonstigen
Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf des
Bebauungsplanes Nr. IV „Nahversorgungszentrum Katzemer Straße“,
Erkelenz-Kückhoven wird nach Abwägung aller erkennbarer öffentlicher und
privater Belange wie in der als Anlagebeigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage ist
Bestandteil dieses Beschlusses.
2.Der
Bebauungsplan Nr. IV „Nahversorgungszentrum Katzemer Straße“, Erke-lenz-Kückhoven wird unter
Berücksichtigung dieser Beschlüsse hiermit gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig, 1 Enthaltung
Abstimmungsergebnis: einstimmig, 1 Enthaltung
01.04.2009 - Rat der Stadt Erkelenz
Ö 4.2 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
„1.Über die von den Behörden und sonstigen
Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf des
Bebauungsplanes Nr. IV „Nahversorgungszentrum Katzemer Straße“,
Erkelenz-Kückhoven, wird nach Abwägung aller erkennbarer öffentlicher und
privater Belange wie in der als Anlagebeigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage ist
Bestandteil dieses Beschlusses.
2.Der Bebauungsplan Nr. IV
„Nahversorgungszentrum Katzemer Straße“, Erke-lenz-Kückhoven, wird unter
Berücksichtigung dieser Beschlüsse hiermit gemäß § 10 BauGB als Satzung
beschlossen.“