Beschlussentwurf (als
Empfehlung an den Rat):
„1. Das Grundstück Gemarkung Erkelenz, Flur
9, Nr. 305, gelegen an der Marienstiftstraße (neu) wird als Friedhof gewidmet.
Der Friedhof erhält die Bezeichnung Friedhof Borschemich (neu).
Körperbestattungen sind auf diesem Friedhof erst ab dem 01.07.2009 zulässig.
2. Das Grundstück Gemarkung Kückhoven,
Flur 9, Nr. 403, gelegen an der Pescher Straße (neu), wird als Friedhof
gewidmet. Der Friedhof erhält die Bezeichnung Friedhof Immerath (neu).
3. Die als Anlage dem Original der
Niederschrift beigefügte 2. Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung vom
18.12.2003 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 21.03.2007 wird
beschlossen.
4. Für den Friedhof Borschemich (neu) wird
ein Bestattungsbezirk gebildet. Der Bestattungsbezirk umfasst die Gemarkung
Erkelenz, Flur 9. Mit Ausnahme der Umsiedlungsbedingten Umbettungen dürfen auf
diesem Friedhof nur Tote bestattet werden, die ihren Wohnsitz in Borschemich
(neu) hatten.
5. Der Friedhof in Borschemich gelegen an
den Straßen Alter Kirchweg / Am Schwarzen Berg und der Friedhof in Immerath
gelegen an den Straßen Im Jagdfeld / Jackerather Straße werden zum 31.12.2012
geschlossen. Ab dem 01.01.2013 sind auf diesen Friedhöfen keine Bestattungen
mehr zulässig.“