Beschluss (in eigener Zuständigkeit):
„Die Landesmittel zur
Förderung der Infrastruktur der offenen Kinder- und Jugendarbeit in Höhe von
48.482,00 € sind nach der Mittelzuweisung durch das Land
Nordrhein-Westfalen an die drei anerkannten offenen Jugendfreizeiteinrichtungen
wie folgt weiterzuleiten:
Ev. Jugendzentrum „ZaK“
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25.857,07 €
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Kath. Jugendzentrum „Katho“
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12.928,53 €
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Ev. Kinder- u. Jugendzentrum „Cirkel“
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9.696,40 €
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48.482,00 €
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Der Beschluss erfolgt vorbehaltlich der Zuweisung
entsprechender Mittel durch das Land Nordrhein-Westfalen.“