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Auszug - Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden und des Bürgermeisters  

 
 
3. Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 1
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 21.03.2006 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:15 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

zu 1

zu 1.1 Mitteilungen aus der Sitzung des Schulausschusses am 08.03.2006;

            Ausbau des Ganztagsbetreuungsangebotes an Erkelenzer Schulen und       des schulpsychologischen Dienstes

 

Erster Beig. Dr. Gotzen berichtet wie folgt:

 

1.                 Die offene Ganztagsschule im Primarbereich solle durch die Zusammenarbeit von Schule, Kinder- und Jugendhilfe, Gemeinwohl orientierten Institutionen und Organisationen aus Kultur und Sport sowie weiteren außerschulischen Partnern eine Lernkultur entwickeln, die die Schülerinnen und Schüler in ihren Begabungen und Fähigkeiten unterstützt, fördert und fordert.

 

Zusätzlich zum planmäßigen Unterricht biete die offene Ganztagsschule an Unterrichtstagen, an beweglichen Ferientagen und bei Bedarf auch in den Ferien Angebote außerhalb der Unterrichtszeiten.

 

Für die Betreuung schulpflichtiger Kinder setze die Landesregierung des Landes NW auf den offensiven Ausbau und die Qualitätsverbesserung der offenen Ganztagsschulen im Primarbereich. Sie gehe davon aus, dass Horte langfristig nicht mehr erforderlich seien. Die Landesregierung werde Horte ab 2008 im Umfang von bis zu 20% der im Jahr zur Verfügung stehenden Landesmittel weiter fördern, bis auch diese durch die offene Ganztagsschule im Primarbereich ersetzt werden können. Vor diesem Hintergrund sei beabsichtigt, für Grundschulen der Stadt Erkelenz den offenen Ganztag zum 01.08.2007 einzuführen. Eine Abfrage an den Schulen habe ergeben, dass von den 10 Erkelenzer Grundschulen 8 Grundschulen (Luise-Hensel-Schule, Franziskusschule, Astrid-Lindgren-Schule, Nysterbach-Schule, Kath. Grundschule Houverath und die Gemeinschaftsgrundschulen Gerderath, Keyenberg und Hetzerath) ein offenes Ganztagsangebot anbieten wollen.

Der Schulausschuss habe deshalb die Verwaltung beauftragt, für die vorgenannten Grundschulen bei der Bezirksregierung Köln den Antrag auf Zulassung des offenen Ganztagsbetriebes zum 01.08.2007 zu stellen. Unter der Voraussetzung der Antragsgenehmigung durch die Bezirksregierung Köln sei dann an den o.a. Grundschulen ab dem 01.08.2007 ein Ganztagsangebot einzurichten.

 

2.                 Die Pestalozzi-Schule, Förderschule der Stadt Erkelenz, beabsichtige, die Einführung eines offenen Ganztages im Primarbereich unter Einbeziehung der Jahrgangsstufen 5 und 6 zum 01.08.2007.

 

Förderschulen könnten auch analog zu den neuen erweiterten Ganztagshauptschulen in gebundene erweiterte Ganztagsförderschulen umgewandelt werden.

 

Eine solche Umwandlung sei aus Sicht der Verwaltung wünschenswert, um gerade diesen in der Regel benachteiligten Schülerinnen und Schülern eine umfassende Förderung zu ermöglichen. Zu einem solchen Schritt bedürfe es jedoch eines entsprechenden Beschlusses der Schulkonferenz, der bisher nicht vorliege.

 

Der Schulausschuss habe die Verwaltung beauftragt, für die Pestalozzi-Schule, Förderschule der Stadt Erkelenz mit dem Förderschwerpunkt Lernen, bei der Bezirksregierung Köln einen Antrag auf Zulassung der offenen Ganztagsschule im Primarbereich und für die Klassenstufen 5 und 6 zum 01.08.2007 zu stellen. Die Antragstellung stehe allerdings noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Schulkonferenz.

 

3.         Im Rahmen einer Qualitätsoffensive an den Hauptschulen in Nordrhein-Westfalen sei bis zum Jahre 2012 die Einrichtung von 50.000 Ganztagsplätzen geplant. Hierdurch solle den besonderen Erfordernissen der Hauptschule Rechnung getragen werden.

 

Zur Erreichung dieser Ziele würden daher an 5 Tagen in den neuen Ganztagshauptschulen von 08.00 – 16.00 Uhr Unterricht, insbesondere Förderangebote, aber auch Maßnahmen außerschulischer Partner, die von Kultur über Musik bis hin zum Sport reichten, wie auch Themen aus Wirtschaft und Handwerk angeboten werden.

 

Die Gemeinschaftshauptschule Erkelenz habe sich mit einem besonderen pädagogischen Konzept um die Zulassung als Ganztagshauptschule zum 01.08.2006 beworben. Der Wunsch der Schule zur Umwandlung in eine Ganztagshauptschule werde von der Schulleitung, dem Lehrerkollegium und der Elternschaft getragen.

 

Die notwendigen baulichen Voraussetzungen, wie z. B. Bau und Einrichtung einer Mensa, Einrichtung von Gruppenräumen etc. könnten zeitnah geschaffen werden.

 

Geplant sei ein Einstieg in den Ganztag mit den Jahrgängen 5 – 7, so dass mit Beginn des Schuljahrs 2009/2010 alle Jahrgänge im Ganztagsbetrieb geführt werden könnten.

 

Da bereits die GHS Gerderath seit mehreren Jahren im Ganztag geführt werde, stünden für den Fall einer Genehmigung des Ganztagsbetriebes an der GHS Erkelenz-Mitte keine Halbtagsplätze im Hauptschulbereich mehr zur Verfügung.

 

Der Schulausschuss habe die Verwaltung beauftragt, für die Gemeinschaftshauptschule Erkelenz-Mitte bei der Bezirksregierung Köln einen Antrag auf Zulassung des Ganztagsbetriebes, beginnend mit den Jahrgängen 5 – 7, zum 01.08.2006 zu stellen.

 

Unter der Voraussetzung der Antragsgenehmigung durch die Bezirksregierung Köln sei die Gemeinschaftshauptschule Erkelenz-Mitte ab dem 01.08.2006 als Ganztagshauptschule zu führen.

 

4.         Mit Schreiben vom 25.03.2002 habe die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Erkelenz die Einstellung eines Schulpsychologen für die Schulen der Stadt Erkelenz beantragt. Begründet werde der Antrag u. a. damit, dass empirische Befunde eine starke Zunahme psychischer Auffälligkeiten und Störungen sowie psychosomatische Erkrankungen von Kindern und Jugendlichen aufzeigen würden.

 

Im Unterrichtsalltag werde die Schule immer häufiger mit psychosomatischen Erkrankungen und psychischen Auffälligkeiten von Rücken- und Kopfschmerzen bis hin zur Migräne konfrontiert. Weitere Hinweise auf psychische Störungen seien Essstörungen.

 

Die Fraktion der Bürgerpartei im Rat der Stadt Erkelenz habe mit Schreiben vom 01.12.2004 beantragt, ebenfalls zum schnellstmöglichen Zeitpunkt eine Schulpsychologin bzw. einen Schulpsychologen einzustellen. Dieser Antrag werde begründet mit der zunehmenden Anzahl von Lernstörungen, plötzlichem Leistungsabfall oder Schulverweigerungen. Durch einen Schulpsychologen werde die Zusammenarbeit aller an der Schule Beteiligten (Schüler, Eltern, Lehrkräfte) durch psychologische Erkenntnisse und Methoden begünstigt.

Die Aufgaben des schulpsychologischen Dienstes im Kreis Heinsberg würden von den Erziehungsberatungsstellen in Erkelenz, Geilenkirchen und Heinsberg wahrgenommen.

 

Die Beratungsstelle Erkelenz, deren Träger der Diözesan-Caritas-Verband Aachen sei, sei zuständig für die Schulen in Erkelenz, Wegberg und Hückelhoven. Die Erziehungsberatungsstelle Erkelenz sei mit vier Fachkraftstellen ausgestattet. Sie stehe den Schulen sowohl als Ansprechpartner in Fragen der Einzelfallhilfe als auch bei der fallübergreifenden Zusammenarbeit zur Verfügung.

 

Gespräche mit den Leitern der weiterführenden Schulen in Erkelenz hätten ergeben, dass das Angebot der Erziehungsberatungsstelle Erkelenz sehr häufig nicht wahrgenommen werde, da es mit langen Wartezeiten verbunden sei. Bei der Bewältigung kurzfristig entstehender Krisensituationen seien die Schulen häufig auf sich alleine gestellt. Für die Schulen sei es zudem schwierig, festzustellen, ob im Einzelfall ein medizinischer oder psychologischer  Hintergrund vorliege.

 

Einig seien sich die Leiter der weiterführenden Schulen und die Verwaltung darüber, dass es wünschenswert sei, zumindest an den weiterführenden Schulen ein festes Angebot zum schulpsychologischen Dienst einzurichten. 

 

Ein Lösungsansatz im Rahmen des bestehenden Betreuungskonzeptes sei, mit der Erziehungsberatungsstelle Erkelenz die Öffnung des bestehenden Angebotes hin zu einer Beratung in den einzelnen Schulen zu festgelegten Zeiten zu vereinbaren. Hierbei seien zugleich mit dem Kreis Heinsberg Gespräche über die Änderung des bestehenden Vertrages mit dem Diözesan-Caritas-Verband zu führen, um das vorstehend beschriebene Angebot vertraglich abzusichern.

 

Die Verwaltung werde deshalb beauftragt, im Rahmen des bestehenden Betreuungskonzeptes hinsichtlich des schulpsychologischen Dienstes mit der Erziehungsberatungsstelle Erkelenz die Öffnung des bestehenden Angebotes hin zu einer Beratung in den einzelnen Schulen zu festgelegten Zeiten zu vereinbaren.

 

Mit dem Kreis Heinsberg seien Gespräche über die Änderung des bestehenden Vertrages mit dem Diözesan-Caritas-Verband Aachen zu führen, um dieses Angebot vertraglich abzusichern.

 

 

zu 1.2 Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung gemäß § 8 a SGB VIII

 

Erster Beigeordneter Dr. Gotzen berichtet, dass durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (KICK) mit § 8 a in das Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) eine eigene Vorschrift eingeführt worden sei, die sich mit dem Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung beschäftige. Intention der Gesetzesänderung sei es, Kinder noch besser vor Missbrauch, Vernachlässigung und anderer Kindeswohlgefährdung zu schützen. Dies solle u.a. dadurch geschehen, dass der öffentliche Jugendhilfeträger zu einer Einschätzung des Gefährdungsrisikos des Wohles eines Kindes oder Jugendlichen „im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte“ verpflichtet werde, sobald „gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung“ aufträten. Erfreulich sei, dass nach dem Willen des Gesetzgebers bei der Abschätzung des Gefährdungsrisikos ausdrücklich das Kind oder der Jugendliche mit  einzubeziehen sei.

 

Zur Umsetzung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung sei im Jugendamt ein Meldebogen entwickelt worden, der die Bearbeitung bei Hinweis oder Verdacht auf Kindeswohlgefährdung standardisiere und verbessere.

 

Alle Mitarbeiter/innen des Jugendamtes seien bezüglich der Wahrnehmung des Schutzauftrages sensibilisiert und in die Handhabung des Meldebogens eingewiesen worden.

 

Schwerpunkte des Meldebogens seien u.a. die schriftliche Weitergabe von Hinweisen auf eine Kindeswohlgefährdung an den zuständigen Sozialarbeiter, die Dokumentation des Ergebnisses einer kollegialen Beratung, die Dokumentation über den Verlauf und das Ergebnis einer evtl. Intervention und evtl. einzuleitender Maßnahmen.

 

Mit diesem im Jugendamt installierten Verfahren sei sichergestellt, dass jeder Hinweis oder Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung durch ein Team von Sozialarbeitern einem fachlichen Beratungs- und Entscheidungsprozess unterzogen werde.

 

 

zu 1.3 Neubau, Instandsetzung und Unterhaltung von Spiel- und Freizeitflächen     für Kinder und Jugendliche

 

Erster Beigeordneter Dr. Gotzen teilt mit, dass im Verlauf des Jahres 2005 auf zahlreichen Kinderspielplätzen im Stadtgebiet umfangreiche Verbesserungen erreicht worden seien.

 

Besonders herauszustellen seien die Neubauvorhaben:

 

1.                 Neubau Spielplatz Terheeg (Eröffnung: 10.05.2005)

 

2.         Neubau Bolzplatz Düsseldorfer Straße (Eröffnung: 16.11.2005)

 

3.         Neubau Bolzplatz Gerderath, Meister-Gerhard-Busch (Eröffnung:    30.11.2005)

 

4.                 Neubau Spielplatz Neusser Straße (Fertigstellung Dezember 2005, Eröffnung im Frühjahr 2006)

 

Auch auf vielen bereits bestehenden Kinderspielplätzen seien Investitionen getätigt worden:

 

Spielplatz Beecker Straße,

 

Spielplatz Venrath,

 

Spielplatz Karolingerring/Frankenring,

 

Spielplatz Adam-Stegerwald-Hof,

 

Bolzplatz Keyenberg,

 

Spielplatz Houverath und

 

Spielplatz Immerath, Kirchenkamp

 

Darüber hinaus seien 20 Wippfedergeräte und 9 Hopserplatten sowie ein Trampolin als Ersatzbeschaffung bzw. zur Ergänzung auf verschiedenen Spielplätzen im gesamten Stadtgebiet beschafft worden. Bedauerlicherweise sei es auch im Jahr 2005 zu verschiedenen kleineren und auch größeren Vandalismusschäden auf den zahlreichen Spiel- und Freizeitflächen in der Stadt Erkelenz gekommen. Die Stadt Erkelenz werde auch zukünftig Vandalismusschäden im Stadtgebiet verfolgen und nötigenfalls weiterhin Belohnungen für die Ermittlung von Tätern aussetzen.

 

zu 1.4 Bericht über durchgeführte und beabsichtigte Veranstaltungen und    Maßnahmen für Kinder und Jugendliche im Stadtgebiet Erkelenz

 

1.                 Rückblick Sommerferienspiele 2005

 

Erster Beigeordneter Dr. Gotzen berichtet, dass im Zeitraum vom 11.07. bis 29.07.2005 das Jugendamt der Stadt Erkelenz die Sommerferienspiele in Zusammenarbeit mit dem Ev. Jugendzentrum „ZaK“, dem Ev. Kinder- und Jugendzentrum „Cirkel“, der Beratungsstelle Bauxhof sowie weiteren Einrichtungen durchgeführt habe. Das umfangreiche Programm hat ca. 100 Einzelangebote und mehreren Projektwochen umfasst. Es habe kreative Angebote, verschiedene Spiel-, Sport- und Spaßaktionen, Aktivitäten mit Übernachtungen sowie einige Tagesausflüge umfasst. Nach den Erfolgen der letzten 11 Jahre sei auch bei den Sommerferienspielen 2005 wieder eine themenzentrierte Aktionswoche in Haus Hohenbusch angeboten worden. Mehr als 3.000 Kinder und Jugendliche hätten die verschiedenen Angebote wahrgenommen. Erfreulicherweise hätten auch Kinder mit Behinderungen bzw. Erkrankungen berücksichtigt werden können. Die Berücksichtigung dieser Kinder sei nur aufgrund der Tatsache möglich gewesen, dass die Anzahl der Ferienhelferinnen und Ferienhelfer nochmals aufgestockt worden sei und mehrere Ferienhelfer über pädagogische Vorkenntnisse verfügten. Über die Berücksichtigung behinderter und erkrankter Kinder bei den Ferienspielen müsse jedoch auch zukünftig im Einzelfall entschieden werden, da hierfür kein gesonderter Fahrdienst eingerichtet werden könne und häufig Maßnahmen spezieller Anbieter (z.B. AFBJ, Lebenshilfe etc.) besser geeignet sein dürften. Die Kosten für die Ferienspiele hätten sich für die Stadt Erkelenz auf ca. 25.000,-- € belaufen.

 

2.                 Große Jugenddisco-Veranstaltungen am Samstagabend

 

Erster Beig. Dr. Gotzen erläutert, dass das Jugendamt der Stadt Erkelenz zwischen November 2005 und März 2006  erneut vier große Jugenddisco-Veranstaltungen im Forum des Schulzentrums Erkelenz durchgeführt habe. Grundlage für dieses Angebot sei die im Jahr 2003 erarbeitete Konzeption, nach der mehr Veranstaltungen für Jugendliche, insbesondere am Samstagabend, durchgeführt werden sollten. Mit dem Discoangebot sollte weiterhin dem Wunsch vieler Jugendlicher nach einer Disco-Veranstaltung am Wochenende in Erkelenz Rechnung getragen werden. Die vier Disco-Veranstaltungen seien äußerst erfolgreich gewesen und hätten jeweils zwischen 450 und 650 Besucher verzeichnen können. Bei den Disco-Veranstaltungen sei das Ev. Jugendzentrum „ZaK“ mit einer digitalen Fotoaktion vertreten gewesen. Mit jeweils unter 1.000,-- € Gesamtkosten hätten die attraktiven Veranstaltungen äußerst günstig realisiert werden können. Die Disco-Veranstaltung am Samstag, dem 12.11.2005, habe im Rahmen der kreisweiten Aktionstage „Sucht hat immer eine Geschichte“ stattgefunden. Hierzu seien ergänzend zur Disco im Foyer des Forums durch die Arbeitsgruppe Jugendschutz suchtpräventive Aktionen angeboten worden. Wegen des großen Erfolges sollten die Jugenddisco-Veranstaltungen auch im Winterhalbjahr 2006/2007 fortgesetzt werden.

 

3.                 Jugendschutz im Karneval/Altweiberdisco

 

Die Altweiberdisco des Jugendamtes der Stadt Erkelenz im Forum des Schulzentrums sei auch in diesem Jahr in Absprache mit den weiterführenden Schulen durchgeführt worden. Mit ca. 650 Besuchern sei erneut eine sehr starke Resonanz zu verzeichnen gewesen. Die Veranstaltung sei durch eine digitale Fotoaktion des Ev. Jugendzentrums „ZaK“ ergänzt worden. Wie schon in den letzten beiden Jahren habe sich auch diesmal gezeigt, dass sich deutlich weniger jüngere Jugendliche auf dem Johannismarkt versammelt hätten.

 

Über die Altweiberdisco hinaus seien auch am Altweibertag intensive Jugendschutzkontrollen im gesamten Stadtgebiet durchgeführt worden.

 

Das Jugendamt der Stadt Erkelenz habe schon einige Wochen vor Karneval erneut auf die besondere Bedeutung des Jugendschutzes während der Karnevalszeit hingewiesen. Es habe deshalb allen entsprechenden Verkaufsstellen sowie Karnevalsvereinen im Stadtgebiet verschiedene Plakate und Broschüren zum Thema „Jugendschutz im Karneval“ übersandt und um Aushang sowie um Mithilfe bei der Umsetzung des Jugendschutzgesetzes gebeten.

 

4.                 Osterferienspiele 2006

 

Erster Beig. Dr. Gotzen berichtet, dass vom 10.04. bis 21.04.2006 durch das Jugendamt der Stadt Erkelenz in Zusammenarbeit mit Ev. Jugendzentrum „ZaK“, dem Ev. Kinder- und Jugendzentrum „Cirkel“, dem Kath. Jugendzentrum „Katho“ sowie der Beratungsstelle Bauxhof Osterferienspiele mit ca. 40 Veranstaltungen durchgeführt würden. Nähere Einzelheiten könnten dem Programmheft entnommen werden, das den Ausschussmitgliedern als Tischvorlage vorliege.

 

 

zu 1.5 Förderung freier Träger nach den Richtlinien zur Förderung der            Jugendhilfe in der Stadt Erkelenz

 

Erster Beig. Dr. Gotzen berichtet, dass der Jugendhilfeausschuss der Stadt Erkelenz im Jahr 2005 den freien Trägern der Jugendhilfe folgende Zuschüsse bewilligt habe:

 

1

Hilfsmittelbeschaffung (Ziff. VII.6 der Richtlinien) Basketballständer für die Jugendfreizeiteinrichtung „ZaK“

330,67 €

1

Investitionshilfe (Ziff. V.8 der Richtlinien) Neubau Pfarrjugendheim Granterath

30.490,37 €

1

Zuschuss als Kostenübernahme für die zusätzliche tägliche Öffnung der anerkannten offenen Jugendfreizeiteinrichtung „Katho“ in den späteren Abendstunden

2.208,00 €

3

Betriebskostenzuschüsse für anerkannte offene Jugendfreizeiteinrichtungen

91.041,19 €

3

freiwillige Zuschüsse zur Infrastrukturförderung der anerkannten offenen Jugendfreizeiteinrichtungen (Ausgleich weggefallener Landesmittel)

13.401,50 €

Gesamt

137.471,73 €

 

Über die vom Jugendhilfeausschuss festgelegten Zuschüsse hinaus, habe das Jugendamt der Stadt Erkelenz den freien Trägern für Kinder- und Jugenderholungsmaßnahmen, außerschulische Jugendbildungsmaßnahmen, internationale Jugendbegegnungen, Mitarbeiterschulungen, zur Beschaffung von Hilfsmitteln sowie zur Durchführung von Wochenendfreizeiten im Jahr 2005 folgende Zuschüsse bewilligt:

 

5

Sonderzuschüsse für Sozialhilfeempfänger, allein Erziehende, kinderreiche Familien etc. (Ziffer VII.1 der Richtlinien)

1.076,00 €

44

Kinder- u. Jugenderholungsmaßnahmen (Ziff. III.2 der Richtlinien)

18.338,50 €

3

außerschulische Jugendbildungsmaßnahmen (Ziff. V.2 der Richtlinien)

887,50 €

1

internationale Jugendbegegnung (Ziffer. IV.1 der Richtlinien)

735,00 €

4

Mitarbeiterschulungen (Ziff. V.3 der Richtlinien)

880,00 €

5

Hilfsmittelbeschaffungen (Ziff. V.6 der Richtlinien)

462,00 €

2

Wochenendfreizeiten (Ziff. V.1 der Richtlinien)

450,00 €

Gesamt

22.829,00 €