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Vorlage - A 51/028/2006  

 
 
Betreff: Antrag der Fraktion Bürgerpartei vom 20.08.2004 und gemeinschaftlicher Antrag der CDU-Fraktion und FDP-Fraktion vom 21.11.2005 zur Erstellung eines Konzeptes zur Partizipation von Kindern und Jugendlichen in der Stadt Erkelenz
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
21.03.2006 
3. Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Tatbestand:

Durch Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 30.11.2004 wurde die Verwaltung beauftragt, ein Konzept zur Kinder- und Jugendbeteiligung in der Stadt Erkelenz zu erstellen. Ausgehend vom Antrag der Fraktion der Bürgerpartei vom 20.08.2004 und vom gemeinschaftlichen Antrag der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion vom 21.11.2005, hat die Verwaltung inzwischen ein Konzept zur Partizipation von Kindern und Jugendlichen erarbeitet.

 

Der Landesgesetzgeber hat in § 6 des zum 01.01.2005 als Drittes Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (3. AG-KJHG NRW) in Kraft getretenen Kinder- und Jugendförderungsgesetzes die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen verpflichtend für alle Jugendhilfeträger vorgesehen. So wird der Träger der öffentlichen Jugendhilfe dazu verpflichtet, Kinder und Jugendliche entsprechend ihrem Entwicklungsstand in den sie betreffenden Angelegenheiten rechtzeitig in geeigneter Form und möglichst umfassend zu unterrichten sowie auf ihre Rechte hinzuweisen. Kinder und Jugendliche sollen an allen ihre Interessen berührenden Planungen, Entscheidungen und Maßnahmen, insbesondere bei der Wohnumfeld- und Verkehrsplanung, der bedarfsgerechten Anlage und Unterhaltung von Spielflächen sowie der baulichen Ausgestaltung öffentlicher Einrichtungen in angemessener Weise beteiligt werden. Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist durch das Kinder- und Jugendförderungsgesetz über den Rahmen der Jugendförderung hinaus zu einer Leitorientierung für die gesamte Jugendhilfe und Jugendpolitik geworden. Insgesamt wird eine umfassende, starke und anspruchsvolle Verpflichtung zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen formuliert.

 

Durch die Verwaltung wurde inzwischen ein Beteiligungskonzept entwickelt, das jungen Menschen kontinuierlich die Mitwirkung ermöglicht. Insbesondere die schon viele Jahre in Erkelenz praktizierte projektorientierte Kinder- und Jugendbeteiligung stellt darin einen wichtigen Basisbaustein dar. Die möglichen Beteiligungsformen von Kindern und Jugendlichen in der Stadt Erkelenz sollen im Folgenden dargestellt werden:

 

1.                 Projektorientierte Kinder- und Jugendbeteiligung

 

Die projektorientierte Partizipation wird in der Stadt Erkelenz bereits seit 1994 erfolgreich praktiziert. Diese bezieht sich im Wesentlichen auf die Planung und Gestaltung öffentlicher Spielräume, d.h. Spielplätze, Bolzplätze, Skateanlage usw., aber auch auf die Anregung, Planung und Durchführung von Veranstaltungen für junge Menschen (Rockkonzerte, Disco-Veranstaltungen, Ferienangebote etc.). Die projektorientierte Kinder- und Jugendbeteiligung wird durch die Verwaltung des Jugendamtes angeregt, vorbereitet und durchgeführt. Ein Grundsatz dabei ist, dass es sich um eine tatsächliche Kinder- und Jugendbeteiligung mit weitreichender Mitwirkungs- und Entscheidungskompetenz (in den Grenzen der gesetzlichen und finanziellen Rahmenbedingungen) handelt und nicht um eine „Alibi-Beteiligung“. Hierzu gehört, dass Erwachsene kein Mitwirkungsrecht während der Beteiligungsphase haben. Die tatsächliche Partizipation hat auch schon dazu geführt, dass öffentliche Spielräume in der Stadt Erkelenz nach der Beteiligung umgeplant werden mussten, weil die beteiligten Kinder und Jugendlichen andere Vorstellung äußerten als die zuständige sozialpädagogische Fachkraft. Festzustellen ist, dass diese Form der projektorientierten Partizipation zu einem hohen Identifikationsgrad der beteiligten Kinder und Jugendlichen mit den durch sie selbst geplanten Anlagen geführt hat, in deren Folge weniger Beschädigungen, Schmierereien und sonstiger Vandalismus zu verzeichnen waren. Die vorgenannte Form der Partizipation wird auch zukünftig ein wesentlicher Baustein im Gesamtkonzept „Kinder- und Jugendbeteiligung“ bleiben und in der Zuständigkeit der Verwaltung des Jugendamtes angesiedelt sein.

 

2.                 Mitwirkung in Bezirksausschüssen (BZA) als beratende Mitglieder

 

Jugendliche soll die Mitwirkung als beratende Mitglieder in den BZA ermöglicht werden, zumal in den Gremien häufig Themen mit einem größeren Basisbezug und Problematiken aus dem direkten Stadtteil bzw. konkreter Wohngebiete erörtert werden. Hier scheint die Mitwirkung sinnvoller als in einem gesamtstädtischen Gremium und eine Partizipation von jungen Menschen dürfte diesen eher Erfolgserlebnisse bescheren. Es sollen insbesondere Jugendliche angesprochen werden, die sich bisher noch nicht kommunalpolitisch engagieren. Die Besetzungen der BZA sollen durch Wahlen erfolgen. Diese werden durch das Hauptamt vorbereitet, organisiert, durchgeführt und ausgewertet. Die Wahlperiode beträgt 2 ½ Jahre. Das aktive Wahlrecht erhalten Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, das passive Wahlrecht wird auf 13 bis 17 Jahre begrenzt.

 

 

 

Um die Mitarbeit in den BZA erfolgsversprechend erscheinen zu lassen, ist  eine kontinuierliche Begleitung durch eine fest benannte Ansprechperson notwendig. Idealerweise soll diese in der Verwaltung des Jugendamtes angesiedelt sein und über eine ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit hinsichtlich der Ansprache von Kindern und Jugendlichen, über umfassendes Wissen an Inhalten und Methoden der Partizipation und über weitreichende Kenntnisse der Jugendhilfe und anderer kommunalpolitischer Zusammenhänge verfügen. Ideal und die Gewährleistung für eine sowohl echte als auch sicherlich erfolgreiche Partizipation ist es, Kinder und Jugendliche insofern kontinuierlich zu begleiten, indem die BZA-Sitzungen jeweils inhaltlich vorbereitet werden. Dies ist allerdings mit einem erheblichen Aufwand verbunden. Alternativ besteht die Möglichkeit, die in den BZA tätigen Kinder und Jugendlichen zweimal jährlich zu begleitenden Treffen zusammenzufassen. Zusätzlich soll die in der Verwaltung des Jugendamtes tätige Ansprechperson während des Jahres als Fachberatung den Kindern und Jugendlichen bekannt sein und auch jederzeit zur Verfügung stehen. Den Schulen in der Stadt Erkelenz kommt bei der Information über die Wahlen zu den BZA und bei der Durchführung dieser Wahlen eine besondere Rolle zu. Die Schulen müssen jedoch bei der Vorbereitung und Durchführung des Projektes „Partizipation“ fachlich begleitet werden. Denkbar ist die Mitwirkung der vorgenannten Ansprechperson z.B. bei einer Informationsveranstaltung in jeder Schule, die als Auftakt zu einer von den Schulen geleisteten mehrwöchigen Projektphase dienen kann, an deren Ende dann die eigentlichen Wahlen zu den BZA’s stehen. Es erscheint notwendig, den Schulen „Projektwerkzeug“ an die Hand zu geben, d.h. ein Papier mit wünschenswerten oder notwendigen Projektinhalten, einem groben Ablaufplan, einer Literaturliste zur Thematik usw.. Des Weiteren muss die Ansprechperson während der Projektphase den Schulen zur Verfügung stehen, um ggf. auch Projektteile bzw. Unterrichtseinheiten in einzelnen Klassen mitzugestalten (z.B. im Fach „Sozialwissenschaften“) oder in Einzelfällen auch Exkursionen (Stadtverwaltung, Rat etc.) zu ermöglichen.

 

3.                 Jugendversammlungen

 

Jugendversammlungen stellen eine offene Form der Kinder- und Jugendbeteiligung dar. Hier können in unregelmäßigen Abständen Interessen und Anregungen der Jugendlichen geäußert, gebündelt und ggf. den Fachausschüssen bzw. dem Rat der Stadt Erkelenz vorgetragen werden. Die Verantwortlichkeit für die Organisation und Durchführung der Jugendversammlungen liegt bei den Parteien (bzw. deren Jugendorganisationen). Wichtig erscheint in diesem Zusammenhang jedoch eine Abgrenzung zur projektorientierten Partizipation (siehe Ziffer 1.) wie sie seit 1994 von der Verwaltung des Jugendamtes betrieben wird, um Unklarheiten hinsichtlich der Zuständigkeiten zu vermeiden.

 

4.                 „Meckerkasten“

 

Auf der Homepage der Stadt Erkelenz soll ein „Meckerkasten“ für Kinder und Jugendliche eingerichtet werden. Die tägliche Sichtung der Einträge bzw. Mails und ggf. deren Weiterleitung soll ebenfalls durch die Ansprechperson erfolgen. Eine tägliche Überprüfung der Einträge (und ggf. auch umgehende Löschung!) ist auch notwendig, um einen Missbrauch oder gar rassistisch interpretierbare Meinungsäußerungen zu unterbinden. Wichtig erscheint, den „Meckerkasten“ nicht nur als Forum für Kritik, Anregungen und Meinungen zu verstehen, sondern den Kindern und Jugendlichen ein Feedback in Form einer zeitnahen Antwort zu geben. Werden die eingegangenen Meinungen nicht beantwortet, besteht die Gefahr, dass dadurch Frustration und letztendlich auch Politikverdrossenheit gefördert werden. Bei der Beantwortung der Meinungen soll es nicht darum gehen, es jedem recht zu machen – auch ablehnende Haltungen seitens der Verwaltung müssen möglich sein, jedoch sollen die Sachverhalte insbesondere bei negativen Antworten vernünftig begründet werden. Die Bezeichnung „Meckerkasten“ soll zunächst als Arbeitstitel verstanden werden – es stellt sich die Frage, ob diese Bezeichnung ein wünschenswerter Ausdruck für das zu schaffende Forum ist, da diese Bezeichnung einen eher negativen Beigeschmack trägt. Da es darum geht, neben erwünschter negativer Kritik auch positive Anregungen zu geben, soll ggf. überlegt werden, welche griffige jugendgemäße Bezeichnung für das einzurichtende Forum vielleicht besser passend ist.

 

5.                 Ansprechperson

 

Besonders wichtig ist der Verwaltung, eine feste Ansprechperson für alle Angelegenheiten der Partizipation von Kindern und Jugendlichen zu benennen. In einigen Städten hat sich hierfür bereits die Bezeichnung „Kinderbeauftragter“ oder „Kinder- und Jugendbeauftragter“ durchgesetzt. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass die Institution der Ansprechperson so bekannt ist, dass sie auch tatsächlich jederzeit von Kindern und Jugendlichen angesprochen werden kann, und zwar auch und vor allen Dingen von denjenigen jungen Menschen, welche die einzurichtenden institutionellen Möglichkeiten der Partizipation (BZA, Jugendversammlung, „Meckerkasten“ etc.) – aus welchen Gründen auch immer – nicht nutzen wollen oder können. In einer Ausbaustufe kann ggf. auch ein so genanntes „Kinderbüro“ oder „Kinder- und Jugendbüro“ eingeführt werden. Dieses kann  ggf. auch das „normale“ Büro des „Kinder- und Jugendbeauftragten“ sein. Evtl. ist es jedoch auch möglich, einen gesonderten Büroraum vorzuhalten, der entsprechend eingerichtet werden könnte und in dem dann auch alle verfügbaren kinder- und jugendrelevanten Informationen (Broschüren etc.) bereitgehalten werden könnten (z.B. in Schriftenständern etc.). In einer weiteren Ausbaustufe ist auch die Einrichtung einer wöchentlichen festen Sprechstunde denkbar, in der die Ansprechperson immer persönlich, auch ohne vorherigen telefonischen Kontakt oder gar Anmeldung, anzutreffen ist .

 

6.                 Kommunalpolitisches Praktikum

 

Um Kinder und Jugendliche für die Teilnahme am kommunalen Leben zu gewinnen bzw. für kommunalpolitische Zusammenhänge und auch kommunales Verwaltungshandeln zu interessieren, ist vorgesehen, ein kommunalpolitisches Praktikum einzuführen. Es ist beabsichtigt, Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit zu geben, in der Stadtverwaltung außerhalb der Schulzeit ein Praktikum zu absolvieren und so Kenntnisse im kommunalen Verwaltungshandeln zu erlangen. Dieses ist idealerweise zu ergänzen um eine Einbindung in die Tätigkeit der Parteien sowie durch eine Begleitung von Ausschusssitzungen oder einer Ratssitzung. Vorgesehen ist in diesem Zusammenhang die zentrale Vorbereitung aller Interessenten durch eine außerschulische Bildungsveranstaltung, in der die Kinder bzw. Jugendlichen in die kommunalpolitischen Zusammenhänge, das System der Kommunalverwaltung und die Parteienlandschaft eingeführt werden. Diese Aufgabe kann möglicherweise durch die Volkshochschule geleistet werden.

 

7.                 Fragebogenaktion

 

Vor einigen Jahren ist schon einmal die Frage aufgeworfen worden, ob überhaupt bekannt ist, was Jugendliche wollen bzw. wie sie ihre Stadt sehen. Ggf. soll diese Fragestellung noch einmal thematisiert werden. Hierzu bietet sich an, flächendeckend über die Schulen alle Kinder und Jugendlichen entsprechend zu befragen. Ziel soll es sein, in Erfahrung zu bringen, wie junge Menschen ihre Freizeit verbringen, welche Angebote bekannt sind, welche dieser Angebote auch tatsächlich wahrgenommen werden, wie diese beurteilt werden und vor allen Dingen welche Wünsche hinsichtlich des Schließens von möglichen Angebotslücken bestehen. Diese flächendeckende Befragung gehört nach Auffassung der Verwaltung ebenfalls zum Gesamtbereich Partizipation, weil Jugendliche hier direkte Teilnahme erfahren, damit in die zukünftige Ausrichtung einer Angebotsstruktur eingebunden sind und auf diese sogar aktiv Einfluss nehmen können.

 

Nach Auffassung der Verwaltung können die vorgenannten möglichen Bausteine einer Kinder- und Jugendbeteiligung in der Stadt Erkelenz nicht zwingend zeitgleich umgesetzt werden. Es ist beabsichtigt, einzelne Elemente auch zu einem späteren Zeitpunkt umzusetzen (z.B. kommunalpolitisches Praktikum, Fragebogenaktion). Entscheidend für den Umfang der Umsetzung von Partizipationsbausteinen ist die Frage, in welchem Umfange personelle Ressourcen hierfür zur Verfügung stehen.

Beschlussentwurf: (in eigener Zuständigkeit)

Beschlussentwurf: (in eigener Zuständigkeit)

„Der Jugendhilfeausschuss stimmt der durch die Verwaltung erstellten Konzeption zur Kinder- und Jugendbeteiligung in der Stadt Erkelenz zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die Bausteine der Partizipation im Rahmen der zur Verfügung stehenden finanziellen, organisatorischen und personellen Ressourcen umzusetzen.“

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Die finanziellen Auswirkungen ergeben sich aus der konkreten Umsetzung des Konzeptes.