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Auszug - Erstellung eines kommunalen Kinder- und Jugendförderplanes für die Stadt Erkelenz  

 
 
3. Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 13
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 21.03.2006 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:15 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz
A 51/037/2006 Erstellung eines kommunalen Kinder- und Jugendförderplanes für die Stadt Erkelenz
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Erster Beig

Erster Beig. Dr. Gotzen erläutert, dass am 12.10.2004 der Landtag Nordrhein-Westfalen das Kinder- und Jugendförderungsgesetz als Drittes Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (Gesetz zur Förderung der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes – KJFöG) verabschiedet habe. Es sei zum 01.01.2005 in Kraft getreten.

 

Mit dem Kinder- und Jugendförderungsgesetz sei den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe u.a. vorgegeben worden, einen kommunalen Kinder- und Jugendförderplan zu erstellen, der den Bestand an Einrichtungen, Angeboten und Maßnahmen im Bereich der Jugendförderung beschreiben und für die Dauer einer kommunalen Wahlperiode die entsprechenden Förderverfahren und die finanzielle Ausstattung regeln solle.

 

Durch das vorgenannte Kinder- und Jugendförderungsgesetz würden die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes verpflichtet. Damit erhalte die Jugendförderung eine neue Qualität, da sie zu einer kommunalen Pflichtaufgabe werde.

 

Der kommunale Kinder- und Jugendförderplan biete die Chance, die Kinder- und Jugendarbeit, die Jugendsozialarbeit und den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz auf kommunaler Ebene zu sichern. Der Kinder- und Jugendförderplan sei geeignet, eine bessere Transparenz und auch eine höhere Verlässlichkeit für die Angebote auf der örtlichen Ebene sicherzustellen.

 

Inhaltlich spiegele der kommunale Kinder- und Jugendförderplan die wesentlichen Angebote, Ziele und die für die Zukunft zu sichernden Maßnahmen wider.

 

Bei dem nunmehr vorliegenden ersten kommunalen Kinder- und Jugendförderplan für die Stadt Erkelenz solle es sich nicht um ein starres Förderwerk handeln. Der kommunale Kinder- und Jugendförderplan sei zwar Grundlage und Basis für die Sicherstellung der Angebote, Maßnahmen und Einrichtungen, die sich an den Lebenslagen von jungen Menschen orientieren sollten. Wichtig erscheine jedoch auch zukünftig eine gewisse Flexibilität, um auf veränderte Situationen angemessen reagieren zu können.

 

Festzustellen sei, dass in der Stadt Erkelenz bereits seit vielen Jahren umfangreiche Maßnahmen und Angebote der Kinder- und Jugendförderung etabliert worden seien, die durch einen hohen Qualitätsstandard gekennzeichnet seien.

 

Der Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erkelenz für die Jahre 2006 – 2009, der allen Ausschussmitgliedern mit der Anlage zugesandt wurde, wird im Anschluss ausgiebig diskutiert.

Beschluss (in eigener Zuständigkeit):

Beschluss (in eigener Zuständigkeit):

„Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Erkelenz stimmt dem Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erkelenz vom März 2006 zu.“

Abstimmungsergebnis: einstimmig, 2 Enthaltungen

Abstimmungsergebnis: einstimmig, 2 Enthaltungen