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Auszug - Antrag der Fraktion Bürgerpartei vom 20.08.2004 und gemeinschaftlicher Antrag der CDU-Fraktion und FDP-Fraktion vom 21.11.2005 zur Erstellung eines Konzeptes zur Partizipation von Kindern und Jugendlichen in der Stadt Erkelenz  

 
 
3. Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 21.03.2006 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:15 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz
A 51/028/2006 Antrag der Fraktion Bürgerpartei vom 20.08.2004 und gemeinschaftlicher Antrag der CDU-Fraktion und FDP-Fraktion vom 21.11.2005 zur Erstellung eines Konzeptes zur Partizipation von Kindern und Jugendlichen in der Stadt Erkelenz
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Erster Beig

Erster Beig. Dr. Gotzen teilt zunächst mit, dass irrtümlich der Antrag der SPD-Fraktion nicht in die Beschlussvorlage aufgenommen wurde.

 

Er erläutert, dass durch Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 30.11.2004 die Verwaltung beauftragt worden sei, ein Konzept zur Kinder- und Jugendbeteiligung in der Stadt Erkelenz zu erstellen. Ausgehend von den o.a. Anträgen habe die Verwaltung inzwischen ein Konzept zur Partizipation von Kindern und Jugendlichen erarbeitet. Der Landesgesetzgeber habe in § 6 bis zum 01.01.2005 als Drittes Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes in Kraft getretenen Kinder- und Jugendförderungsgesetzes die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen verpflichtend für alle Jugendhilfeträger vorgesehen. Der Träger der öffentlichen Jugendhilfe werde verpflichtet, Kinder und Jugendliche entsprechend ihres Entwicklungsstandes in den sie betreffenden Angelegenheiten rechtzeitig in geeigneter Form und möglichst umfassend zu unterrichten sowie auf ihre Rechte hinzuweisen. Kinder und Jugendliche sollten an allen ihre Interessen berührenden Planungen, Entscheidungen und Maßnahmen in angemessener Weise beteiligt werden. Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen sei durch das Kinder- und Jugendförderungsgesetz über den Rahmen der Jugendförderung hinaus zu einer Leitorientierung für die gesamte Jugendhilfe und Jugendpolitik geworden.

 

Durch die Verwaltung sei inzwischen ein Beteiligungskonzept entwickelt worden, das jungen Menschen kontinuierlich die Mitwirkung ermögliche. Insbesondere die schon viele Jahre in Erkelenz praktizierte projektorientierte Kinder- und Jugendbeteiligung stelle darin einen wichtigen Basisbaustein dar. Die möglichen Beteiligungsformen stellt Erster Beig. Dr. Gotzen wie folgt vor:

 

1.                 Projektorientierte Kinder- und Jugendbeteiligung

 

Die projektorientierte Partizipation werde in der Stadt Erkelenz bereits seit 1994 erfolgreich praktiziert. Diese beziehe sich im Wesentlichen auf die Planung und Gestaltung öffentlicher Spielräume, aber auch auf die Anregung, Planung und Durchführung von Veranstaltungen für junge Menschen (Rockkonzerte, Disco-Veranstaltungen, Ferienangebote etc.). Die projektorientierte Kinder- und Jugendbeteiligung werde durch die Verwaltung des Jugendamtes angeregt, vorbereitet und durchgeführt. Ein Grundsatz dabei sei, dass es sich um eine tatsächliche Kinder- und Jugendbeteiligung mit weitreichender Mitwirkungs- und Entscheidungskompetenz handele. Hierzu gehöre, dass Erwachsene kein Mitwirkungsrecht während der Beteiligungsphase hätten. Die tatsächliche Partizipation habe auch schon dazu geführt, dass öffentliche Spielräume in der Stadt Erkelenz nach der Beteiligung hätten umgeplant werden müssen. Festzustellen sei, dass diese Form der projektorientierten Partizipation zu einem hohen Identifikationsgrad der beteiligten Kinder und Jugendlichen mit den durch sie selbst geplanten Anlagen geführt habe, in deren Folge weniger Beschädigungen, Schmierereien und sonstiger Vandalismus zu verzeichnen gewesen seien. Die vorgenannte Form der Partizipation werde auch zukünftig ein wesentlicher Baustein im Gesamtkonzept „Kinder- und Jugendbeteiligung“ bleiben.

 

2.                 Mitwirkung in Bezirksausschüssen (BZA) als beratende Mitglieder

 

Jugendlichen solle die Mitwirkung als beratende Mitglieder in den BZA ermöglicht werden, zumal in den Gremien häufig Themen mit einem größeren Basisbezug und Problematiken aus dem direkten Stadtteil bzw. konkreter Wohngebiete erörtert würden. Hier scheine die Mitwirkung sinnvoller als in einem gesamtstädtischen Gremium. Eine Partizipation von jungen Menschen dürfte diesen eher Erfolgserlebnisse bescheren. Die Besetzungen der BZA sollten durch Wahlen erfolgen. Die Wahlperiode betrage 2 ½ Jahre. Das aktive Wahlrecht erhielten Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, das passive Wahlrecht werde auf 13 bis 17 Jahre begrenzt.

 

Um die Mitarbeit in den BZA Erfolg versprechend erscheinen zu lassen, sei  eine kontinuierliche Begleitung durch eine fest benannte Ansprechperson notwendig. Diese solle in der Verwaltung des Jugendamtes angesiedelt sein und über eine ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit hinsichtlich der Ansprache von Kindern und Jugendlichen verfügen. Ideal sei es, Kinder und Jugendliche kontinuierlich zu begleiten. Dies sei allerdings mit einem erheblichen Aufwand verbunden. Alternativ bestehe die Möglichkeit, die in den BZA tätigen Kinder und Jugendlichen zweimal jährlich zu begleitenden Treffen zusammenzufassen. Die in der Verwaltung des Jugendamtes tätige Ansprechperson solle während des Jahres als Fachberatung den Kindern und Jugendlichen bekannt sein und auch jederzeit zur Verfügung stehen. Den Schulen in der Stadt Erkelenz komme bei der Information über die Wahlen zu den BZA und bei der Durchführung dieser Wahlen eine besondere Rolle zu. Die Schulen müssten jedoch bei der Vorbereitung und Durchführung des Projektes „Partizipation“ fachlich begleitet werden, z.B. bei einer Informationsveranstaltung in jeder Schule, die als Auftakt zu einer von den Schulen geleisteten mehrwöchigen Projektphase dienen könne. Es erscheine notwendig, den Schulen „Projektwerkzeug“ an die Hand zu geben. Des Weiteren müsse die Ansprechperson während der Projektphase den Schulen zur Verfügung stehen, um ggf. auch Projektteile bzw. Unterrichtseinheiten in einzelnen Klassen mitzugestalten.

 

3.                 Jugendversammlungen

 

Jugendversammlungen würden eine offene Form der Kinder- und Jugendbeteiligung darstellen. Hier könnten in unregelmäßigen Abständen Interessen und Anregungen der Jugendlichen geäußert, gebündelt und ggf. den Fachausschüssen bzw. dem Rat der Stadt Erkelenz vorgetragen werden. Die Verantwortlichkeit für die Organisation und Durchführung der Jugendversammlungen liege bei den Parteien (bzw. deren Jugendorganisationen).

 

4.                 „Meckerkasten“

 

Auf der Homepage der Stadt Erkelenz solle ein „Meckerkasten“ für Kinder und Jugendliche eingerichtet werden. Eine tägliche Sichtung der Einträge bzw. Mails und ggf. deren Weiterleitung solle ebenfalls durch die Ansprechperson erfolgen. Eine tägliche Überprüfung der Einträge (und ggf. auch umgehende Löschung!) sei notwendig, um einen Missbrauch oder gar rassistisch interpretierbare Meinungsäußerungen zu unterbinden. Wichtig erscheine, den „Meckerkasten“ nicht nur als Forum für Kritik, Anregungen und Meinungen zu verstehen, sondern den Kindern und Jugendlichen ein Feedback in Form einer zeitnahen Antwort zu geben. Würden die eingegangenen Meinungen nicht beantwortet, bestehe die Gefahr, dass dadurch Frustration und letztendlich auch Politikverdrossenheit gefördert werde. Auch ablehnende Haltungen seitens der Verwaltung müssten möglich sein, jedoch sollten die Sachverhalte insbesondere bei negativen Antworten vernünftig begründet werden.

 

5.                 Ansprechperson

 

Besonders wichtig sei der Verwaltung, eine feste Ansprechperson für alle Angelegenheiten der Partizipation von Kindern und Jugendlichen zu benennen. Wichtig sei in diesem Zusammenhang, dass die Institution der Ansprechperson so bekannt sei, dass sie auch tatsächlich jederzeit von Kindern und Jugendlichen angesprochen werden könne. In einer Ausbaustufe könne ggf. auch ein so genanntes „Kinderbüro“ oder „Kinder- und Jugendbüro“ eingeführt werden. Es sei möglich, einen gesonderten Büroraum vorzuhalten, der entsprechend eingerichtet werden könne und in dem dann auch die verfügbaren kinder- und jugendrelevanten Informationen (Broschüren etc.) bereitgehalten werden könnten. In einer weiteren Ausbaustufe sei auch die Einrichtung einer wöchentlichen festen Sprechstunde denkbar, in der die Ansprechperson immer persönlich anzutreffen sei.

 

6.                 Kommunalpolitisches Praktikum

 

Um Kinder und Jugendliche für die Teilnahme am kommunalen Leben zu gewinnen bzw. für kommunalpolitische Zusammenhänge und auch kommunales Verwaltungshandeln zu interessieren, sei vorgesehen, ein kommunalpolitisches Praktikum einzuführen. Es sei beabsichtigt, Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit zu geben, in der Stadtverwaltung außerhalb der Schulzeit ein Praktikum zu absolvieren und so Kenntnisse im kommunalen Verwaltungshandeln zu erlangen. Vorgesehen sei in diesem Zusammenhang die zentrale Vorbereitung aller Interessenten durch eine außerschulische Bildungsveranstaltung, in der die Kinder bzw. Jugendlichen in die kommunalpolitischen Zusammenhänge, das System der Kommunalverwaltung und die Parteienlandschaft eingeführt würden. Diese Aufgabe könne möglicherweise durch die Volkshochschule geleistet werden.

 

7.                 Fragebogenaktion

 

Vor einigen Jahren sei schon einmal die Frage aufgeworfen worden, ob überhaupt bekannt sei, was Jugendliche wollten bzw. wie sie ihre Stadt sehen würden. Ggf. solle diese Fragestellung noch einmal thematisiert werden. Hierzu biete sich an, flächendeckend über die Schulen alle Kinder und Jugendlichen entsprechend zu befragen. Ziel solle es sein, in Erfahrung zu bringen, wie junge Menschen ihre Freizeit verbringen, welche Angebote bekannt seien, welche dieser Angebote auch tatsächlich wahrgenommen würden, wie diese beurteilt würden und vor allen Dingen welche Wünsche hinsichtlich des Schließens von möglichen Angebotslücken bestünden. Diese flächendeckende Befragung gehöre nach Auffassung der Verwaltung ebenfalls zum Gesamtbereich Partizipation.

 

Nach Auffassung der Verwaltung könnten die vorgenannten möglichen Bausteine einer Kinder- und Jugendbeteiligung in der Stadt Erkelenz nicht zwingend zeitgleich umgesetzt werden. Es sei beabsichtigt, einzelne Elemente auch zu einem späteren Zeitpunkt umzusetzen. Entscheidend für den Umfang der Umsetzung von Partizipationsbausteinen sei die Frage, in welchem Umfange personelle Ressourcen hierfür zur Verfügung stünden.

 

Im Anschluss an die Ausführung erfolgt eine ausgiebige Diskussion. Kontrovers diskutiert wird  vor allem, ob die Bezirksausschüsse die richtige Plattform sei, in die sich die Jugendlichen einbringen können und ihre Vorschläge und Wünsche angenommen werden.

Mit dem Vorschlag von Ratsfrau Wolters erklären sich die Ausschussmitglieder einverstanden, dass zunächst eine Jugendversammlung durchgeführt werden soll, in der den Jugendlichen das Konzept vorgestellt werde und sie ihre Wünsche und Kritik äußern können.

Beschluss (in eigener Zuständigkeit):

Beschluss (in eigener Zuständigkeit):

„Der Jugendhilfeausschuss stimmt der durch die Verwaltung erstellten Konzeption zur Kinder- und Jugendbeteiligung in der Stadt Erkelenz zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die Bausteine der Partizipation im Rahmen der zur Verfügung stehenden finanziellen, organisatorischen und personellen Ressourcen umzusetzen.“

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Abstimmungsergebnis: einstimmig