Bürgerinformationssystem
Tatbestand: Nach Ziffer V. 7 der Richtlinien zur Förderung der Jugendhilfe in der Stadt Erkelenz erhalten die Träger der im Stadtgebiet ansässigen anerkannten offenen Jugendfreizeiteinrichtungen auf Antrag vierteljährliche Abschlagszahlungen auf die zu erwartenden Betriebskosten. Die Zuschüsse werden zur Deckung laufender Betriebs- und Personalkosten gewährt. Die Festsetzung der Betriebskostenzuschüsse für das jeweils abgelaufene Jahr erfolgt auf der Grundlage vorgelegter Abrechnungsunterlagen des jeweiligen Trägers. Die Prüfung der Verwendungsnachweise der drei anerkannten offenen Jugendfreizeiteinrichtungen für das Jahr 2004 hat ergeben, dass sich ein Betriebskostenzuschuss für die drei offenen Einrichtungen im Betrage von insgesamt 86.179,82 € ergibt. Die für das Jahr 2004 gezahlten Abschlagszahlungen von 84.000,-- € sind entsprechend anzurechnen – siehe hierzu tabellarische Übersicht zu den Betriebskosten 2004. Die Restzahlung der Betriebskostenzuschüsse für das Jahr 2004 im Betrage von 1.078,88 € für die Einrichtung „Cirkel“, im Betrage von 511,53 € für die Einrichtung „Katho“ und im Betrage von 589,37 € für die Einrichtung „ZaK“ sind für das Jahr 2006 zur Zahlung anzuweisen. Für das Jahr 2006 werden vierteljährliche Abschlagszahlungen von insgesamt 21.000,-- € je Quartal vorgeschlagen – siehe hierzu tabellarische Übersicht zu den Betriebskosten 2004. Über die Förderung der Betriebskosten hinaus unterstützte das Jugendamt der Stadt Erkelenz die drei anerkannten offenen Jugendfreizeiteinrichtungen gem. den Richtlinien zur Förderung der Jugendhilfe in der Stadt Erkelenz durch projektbezogene Zuschüsse u.a. bei Mitarbeiterschulungen, Modellprojekten, Ferienspielen sowie Kinder- und Jugenderholungsmaßnahmen. Beschlussentwurf: (in eigener Zuständigkeit) „Den drei anerkannten offenen Jugendfreizeiteinrichtungen in der Stadt Erkelenz sind für das Jahr 2004 Betriebskostenzuschüsse in folgender Höhe zu gewähren.
Gleichzeitig werden hiermit die zu leistenden vierteljährlichen Abschlagszahlungen für das Jahr 2006 in folgender Höhe festgesetzt:
Die Restzahlung der Betriebskostenzuschüsse für 2004 erfolgt mit der ersten Abschlagszahlung in 2006:
Die Festsetzung der Abschlagszahlungen erfolgt vorbehaltlich der Bereitstellung der entsprechenden Mittel für das Haushaltsjahr 2006.“ Finanzielle Auswirkungen: Die Gesamtkosten für das Abrechnungsjahr 2004 belaufen sich auf 86.179,78 €. Für die folgenden Jahre sind die Kosten jeweils neu zu berechnen. Die voraussichtlichen Kosten für das Haushaltsjahr 2006 (Restzahlungen für das Jahr 2004) sowie vierteljährliche Abschlagszahlungen für das Jahr 2006 belaufen sich ebenfalls auf 86.179,78 €, da die Höhe der Abschlagszahlungen für das Jahr 2006 im Vergleich zum Jahr 2004 nicht verändert wurde. Die entsprechenden Haushaltsmittel wurden für das Haushaltsjahr 2006 bei Haushaltsstelle 1.46000.71800/3 (Zuschüsse an freie Träger für Einrichtungen der offenen Jugendarbeit) angemeldet. Anlage: Übersicht zu den Betriebskosten 2004
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