Bürgerinformationssystem
Erster Beig. Dr. Gotzen teilt mit, dass nach Ziffer V. 7 der Richtlinien zur Förderung der Jugendhilfe in der Stadt Erkelenz die Träger der im Stadtgebiet ansässigen anerkannten offenen Jugendfreizeiteinrichtungen auf Antrag vierteljährliche Abschlagszahlungen auf die zu erwartenden Betriebskosten erhielten. Die Zuschüsse würden zur Deckung laufender Betriebs- und Personalkosten gewährt. Die Festsetzung der Betriebskostenzuschüsse für das jeweils abgelaufene Jahr erfolge auf der Grundlage vorgelegter Abrechnungsunterlagen des jeweiligen Trägers. Beschluss (in eigener Zuständigkeit): „Den drei anerkannten offenen Jugendfreizeiteinrichtungen in der Stadt Erkelenz sind für das Jahr 2004 Betriebskostenzuschüsse in folgender Höhe zu gewähren.
Gleichzeitig werden hiermit die zu leistenden vierteljährlichen Abschlagszahlungen für das Jahr 2006 in folgender Höhe festgesetzt:
Die Restzahlung der Betriebskostenzuschüsse für 2004 erfolgt mit der ersten Abschlagszahlung in 2006:
Die Festsetzung der Abschlagszahlungen erfolgt vorbehaltlich der Bereitstellung der entsprechenden Mittel für das Haushaltsjahr 2006.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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