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Auszug - Abrechnung und Neufestsetzung der kommunalen Betriebskostenzuschüsse für die anerkannten offenen Jugendfreizeiteinrichtungen  

 
 
3. Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 9
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 21.03.2006 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:15 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz
A 51/033/2006 Abrechnung und Neufestsetzung der kommunalen Betriebskostenzuschüsse für die anerkannten offenen Jugendfreizeiteinrichtungen
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Erster Beig

Erster Beig. Dr. Gotzen teilt mit, dass nach Ziffer V. 7 der Richtlinien zur Förderung der Jugendhilfe in der Stadt Erkelenz die Träger der im Stadtgebiet ansässigen anerkannten offenen Jugendfreizeiteinrichtungen auf Antrag vierteljährliche Abschlagszahlungen auf die zu erwartenden Betriebskosten erhielten. Die Zuschüsse würden zur Deckung laufender Betriebs- und Personalkosten gewährt. Die Festsetzung der Betriebskostenzuschüsse für das jeweils abgelaufene Jahr erfolge auf der Grundlage vorgelegter Abrechnungsunterlagen des jeweiligen Trägers.

Beschluss (in eigener Zuständigkeit):

Beschluss (in eigener Zuständigkeit):

„Den drei anerkannten offenen Jugendfreizeiteinrichtungen in der Stadt Erkelenz sind für das Jahr 2004 Betriebskostenzuschüsse in folgender Höhe zu gewähren.

 

„Cirkel“, Erkelenz-Gerderath

25.078,88 €

„Katho“, Erkelenz

24.511,53 €

„ZaK“, Erkelenz

36.589,37 €

insgesamt

86.179,78 €

 

Gleichzeitig werden hiermit die zu leistenden vierteljährlichen Abschlagszahlungen für das Jahr 2006 in folgender Höhe festgesetzt:

 

„Cirkel“, Erkelenz-Gerderath

6.000,00 €

„Katho“, Erkelenz

6.000,00 €

„ZaK“, Erkelenz

9.000,00 €

 

Die Restzahlung der Betriebskostenzuschüsse für 2004 erfolgt mit der ersten Abschlagszahlung in 2006:

 

„Cirkel“, Erkelenz-Gerderath

1.078,88 €

„Katho“, Erkelenz

511,53 €

„ZaK“, Erkelenz

589,37 €

 

Die Festsetzung der Abschlagszahlungen erfolgt vorbehaltlich der Bereitstellung der entsprechenden Mittel für das Haushaltsjahr 2006.“

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Abstimmungsergebnis: einstimmig