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Vorlage - A 51/034/2006  

 
 
Betreff: Gewährung von Zuwendungen aus dem Landesjugendplan zur Infrastrukturförderung der anerkannten offenen Jugendfreizeiteinrichtungen für das Jahr 2006
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
21.03.2006 
3. Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Tatbestand:

Die örtlichen Jugendämter sind Bewilligungsbehörden für die Weitergabe der Landesmittel aus dem Landesjugendplan für die anerkannten offenen Jugendfreizeiteinrichtungen.

 

Wie aus den Vorjahren bereits bekannt ist, hat das Land Nordrhein-Westfalen in den Jahren 2003 – 2005 die Mittel zur Förderung der offenen Jugendarbeit erheblich gekürzt. Für das Jahr 2006 wurde zwar keine erneute Kürzung der Landesmittel getätigt, es erfolgte jedoch auch nicht die vorübergehend diskutierte Aufstockung der Landesmittel auf den Stand des Jahres 2002. Daraus ergibt sich, dass für das Jahr 2006 die Landesmittel in gleicher Höhe zur Verfügung stehen wie im Jahr 2005. Demnach ist davon auszugehen, dass die Stadt Erkelenz Mittel aus dem Landesjugendplan in Höhe von voraussichtlich 48.482,-- € erhalten wird. Diese Landesmittel werden in der Stadt Erkelenz, wie schon in den Vorjahren mit den freien Trägern vereinbart und vom Jugendhilfeausschuss beschlossen, entsprechend dem Beschäftigungsumfang der in den jeweiligen Einrichtungen tätigen hauptamtlich beschäftigten sozialpädagogischen Fachkräften den Trägern dieser Einrichtungen zugewiesen. Hauptamtlich beschäftigte sozialpädagogische Fachkräfte sind in den drei anerkannten offenen Jugendfreizeiteinrichtungen im Jahr 2006 wie folgt tätig:

 

Ev. Jugendzentrum „ZaK“:

2 Fachkräfte mit jeweils 100 % Beschäftigungsumfang

 

Kath. Jugendzentrum „Katho“:

1 Fachkraft mit 100 % Beschäftigungsumfang

Ev. Kinder- u. Jugendzentrum „Cirkel“:

1 Fachkraft mit 75 % Beschäftigungsumfang

 

Demnach ergibt sich folgende Mittelzuweisung:

 

Ev. Jugendzentrum „ZaK“

25.857,07 €

Kath. Jugendzentrum „Katho“

12.928,53 €

Ev. Kinder- u. Jugendzentrum „Cirkel“

9.696,40 €

 

48.482,00 €

 

Das Land Nordrhein-Westfalen hat die vorgenannten Landesmittel bislang lediglich für den Zeitraum 01.01.2006 bis 30.06.2006 (24.241,00 €) der Stadt Erkelenz zugewiesen. Demzufolge können nach dem grundsätzlich für das gesamte Jahr 2006 zu treffenden JHA-Beschluss verbindliche Bewilligungen an die Träger der Einrichtungen zunächst lediglich für das erste Halbjahr erfolgen.

 

Wie dem Jugendhilfeausschuss bereits bekannt ist, hat die Stadt Erkelenz im Verlaufe des Jahres 2004 intensive Gespräche mit den Trägern der drei anerkannten offenen Jugendfreizeiteinrichtungen geführt und dabei auf eine Neuausrichtung der offenen Jugendarbeit in der Stadt Erkelenz hingewirkt. Aufgrund der in diesen Gesprächen erzielten Verbesserungen hatte sich die Stadt Erkelenz bereit erklärt, im Rahmen von freiwilligen städt. Zuschüssen die wegfallenden Landesmittel auszugleichen. Die Stadt Erkelenz ist bereit, auch im Jahr 2006 die in den letzten Jahren weggebrochenen Landesmittel durch kommunale Finanzmittel auszugleichen. Bezüglich dieser Regelung wird auf die entsprechende separate Sitzungsvorlage verwiesen.

Beschlussentwurf: (in eigener Zuständigkeit)

Beschlussentwurf: (in eigener Zuständigkeit)

„Die Landesmittel zur Förderung der Infrastruktur der offenen Kinder- und Jugendarbeit in Höhe von 48.482,00 € sind nach der Mittelzuweisung durch das Land Nordrhein-Westfalen an die drei anerkannten offenen Jugendfreizeiteinrichtungen wie folgt weiterzuleiten:

 

Ev. Jugendzentrum „ZaK“

25.857,07 €

Kath. Jugendzentrum „Katho“

12.928,53 €

Ev. Kinder- u. Jugendzentrum „Cirkel“

9.696,40 €

 

48.482,00 €

 

Der Beschluss erfolgt vorbehaltlich der Zuweisung entsprechender Mittel durch das Land Nordrhein-Westfalen.“

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Da es sich um Mittel des Landes Nordrhein-Westfalen handelt, ergeben sich für die Stadt Erkelenz keine finanziellen Auswirkungen.