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Vorlage - A 51/032/2006  

 
 
Betreff: Gewährung eines freiwilligen städt. Zuschusses an die Kath. Träger von Tageseinrichtungen für Kinder im Stadtgebiet für das Jahr 2006
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
21.03.2006 
3. Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Tatbestand:

Mit dem Schreiben des Bischöflichen Generalvikariates Aachen vom 30.07.2004 hat sich der Jugendhilfeausschuss erstmalig in der Sitzung vom 14.12.2004 befasst. Mit vorgenanntem Schreiben teilte das Bischöfliche Generalvikariat Aachen mit, dass ein Sanierungskonzept für das Bistum Aachen verabschiedet sei, das für den Bereich der Kath. Tageseinrichtungen für Kinder im Bistum Aachen bis zum Jahre 2007 eine Einsparsumme von ca. 6,17 Mio. Euro vorsehe. Für die 8 Kath. Pfarrgemeinden als Träger von Tageseinrichtungen für Kinder im Jugendamtsbereich der Stadt Erkelenz bedeute dies eine Kürzung der Kirchensteuermittel und damit eine Erhöhung ihrer Eigenanteile im Jahre 2005 um 23.154,-- €, im Jahre 2006 um 67.767,-- € und ab dem Jahre 2007 um 108.603,-- € jährlich.

 

In mehreren Gesprächen mit Vertretern des Generalvikariates wurde deutlich, dass als Konsequenz der Kürzungen für die Zukunft Gruppenschließungen in den Einrichtungen der Kath. Träger auch im Bereich der Stadt Erkelenz nicht ausgeschlossen werden können.

 

Das z.Z. laufende Aufnahmeverfahren für das nächste Kindergartenjahr und die Fortschreibung des Kindergartenbedarfsplanes vom 01.08.2005 lassen erkennen, dass im Kindergartenjahr 2006/07 noch alle z.Z. vorhandenen Betreuungsplätze zur Bedarfsdeckung benötigt werden. Bei evtl. Gruppenschließungen in Einrichtungen der Kath. Kirche im Stadtgebiet ist es der Stadt Erkelenz als gewährleistungspflichtigem Träger der öffentlichen Jugendhilfe nicht möglich, im nächsten Kindergartenjahr den Rechtsanspruch der in ihrem Bereich lebenden 3 – 6-jährigen Kinder auf einen Kindergartenplatz gem. § 24 SGB VIII zu verwirklichen bzw. flexibel auf den Betreuungsbedarf einiger Kinder unter 3 Jahre zu reagieren und ihren Müttern die Vereinbarkeit von Familie und Berufen ermöglichen.

 

Die Verwaltung schlägt deshalb vor, den Kath. Trägern von Tageseinrichtungen für Kinder zur Aufrechterhaltung eines bedarfsgerechten Betreuungsangebotes in der Stadt einen freiwilligen Zuschuss für das Jahr 2006 in Höhe von 67.767,-- € zu gewähren.

 

Mit den Vertretern des Generalvikariats wurde am 28.09.2005 abgestimmt, dass über eine evtl. Kompensation der wegbrechenden Kirchensteuermittel für das Jahr 2007 in der zweiten Hälfte des laufenden Jahres ein weiteres Gespräch stattfinden wird.

Beschlussentwurf: (in eigener Zuständigkeit)

Beschlussentwurf: (in eigener Zuständigkeit)

„Den Kath. Trägern der Tageseinrichtungen für Kinder im Stadtgebiet wird im Jahre 2006 ein freiwilliger Zuschuss in Höhe von 67.767,-- € gewährt.“

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Haushaltsmittel in Höhe von 68.000,-- € sind als freiwilliger Zuschuss zu den Betriebskosten der Kath. freien Träger bei der Haushaltsstelle 1.46400.71810/0 eingeplant.