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Vorlage - A 51/038/2006  

 
 
Betreff: Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 07.03.2006 auf Unterstützung der "Volksinitiative Jugend braucht Vertrauen" und der "Volksinitiative NRW 2006 gegen Kürzungen der Landesförderung bei Kindern, Jugendlichen und Familien" sowie auf Verabschiedung einer entsprechenden Resolution
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
21.03.2006 
3. Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Tatbestand:

Mit Schreiben vom 07.02.2006 beantragt die Fraktion „Bündnis 90/DIE GRÜNEN“ die „Volksinitiative Jugend braucht Vertrauen“ und die „Volksinitiative NRW 2006 gegen Kürzungen der Landesförderung bei Kinder, Jugendlichen und Familien“ zu unterstützen sowie eine entsprechende Resolution durch den Jugendhilfeausschuss der Stadt Erkelenz zu verabschieden und der Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen zu übermitteln.

 

Der durch die Fraktion „Bündnis 90/DIE GRÜNEN“ erstellte Resolutionsentwurf enthält folgenden Wortlaut:

 

„Nicht auf Kosten von Kindern und Jugendlichen sparen.

Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Erkelenz appelliert an die Abgeordneten des Landtags Nordrhein-Westfalen, die im Haushaltsentwurf der Landesregierung vorgesehenen Kürzungen für Kinder, Jugendliche und Familien nicht mitzutragen. Weiterhin appelliert er an die Abgeordneten des Landtags, die Zuschüsse des Landes an die Kommunen für die Bildung, Erziehung und Betreuung von Vorschulkindern im Rahmen der Novellierung des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK) nicht zu kürzen bzw. für einen finanziellen Ausgleich zu sorgen. Sinkende Landeszuschüsse gefährden das Ziel einer qualitativ hochwertigen und quantitativ ausreichenden Versorgung mit Kindergartenplätzen, gerade auch für Kinder unter 3 Jahren. Hier erwartet der Jugendhilfeausschuss nicht weniger, sondern mehr Unterstützung des Landes, um die gesetzlich vorgeschriebene Versorgungsquote von 20% bis zum Jahr 2010 zu erreichen.

 

Familienberatungsstellen, Eheberatung, Schuldnerberatung und Erziehungsberatung sind weitere Bereiche, die in der Vergangenheit empfindliche Einschnitte hinnehmen mussten. Sie unterstützen Eltern und damit auch Kinder. Ihre Zusammenführung mit Kindergärten hin zu Familienzentren, wie die Landesregierung es wünscht, ist mit den jetzigen Kürzungsabsichten unvereinbar.

 

Der Jugendhilfeausschuss fordert darüber hinaus die Einhaltung der im Jugendfördergesetz vorgesehenen Landesförderung für die Jugendarbeit in Höhe von 96 Millionen Euro. Über diese Förderhöhe war bei der Verabschiedung des Gesetzes im Jahr 2004 ein fraktionsübergreifender Kompromiss erzielt worden. Die Nichteinhaltung der Förderhöhe gefährdet nicht nur die Jugendarbeit und den Bestand von Jugendeinrichtungen, sie erschüttert auch zutiefst die Glaubwürdigkeit von Politik. Denn das Jugendfördergesetz war 2004 unter dem Engagement vieler Jugendlicher von einer Volksinitiative mit über 175.000 Unterschriften erkämpft worden. Die Stadt Erkelenz unterstützt daher das Ziel der erneuten Volksinitiative, die sich für die Einhaltung der Förderhöhe von 96 Millionen Euro einsetzt.

 

Der Haushalt der Stadt Erkelenz eröffnet in allen genannten Bereichen keine Möglichkeiten, den Ausfall der Landesfinanzierung zu kompensieren. Der Jugendhilfeausschuss appelliert daher an die im Landtag vertretenen Parteien, nicht alleine die schulische, sondern auch die vor- und außerschulische Bildung von Kindern und Jugendlichen in Kindergärten und Jugendeinrichtungen vor Kürzungen zu schützen.“

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

„Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Erkelenz unterstützt die „Volksinitiative Jugend braucht Vertrauen“ und die „Volksinitiative NRW 2006 gegen Kürzungen der Landesförderung bei Kindern, Jugendlichen und Familien“ und bittet den Bürgermeister, der Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen die im Tatbestand formulierte Resolution zu übermitteln.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

keine