Bürgerinformationssystem
Erster Beig. Dr. Gotzen berichtet, dass das Land Nordrhein-Westfalen die Landesmittel des Landesjugendplans zur Förderung der Infrastruktur der anerkannten offenen Jugendfreizeiteinrichtungen insbesondere in den Jahren 2003 und 2004 erheblich gekürzt habe. Dies hätte starke finanzielle Auswirkungen auf die drei anerkannten offenen Jugendfreizeiteinrichtungen im Stadtgebiet Erkelenz gehabt. Aufgrund der vorgenannten drastischen Kürzungen der Landesmittel in den Vorjahren und der gleichzeitig auch bei den Kirchen zu verzeichnenden schwierigen Finanzlage seien durch die Trägervertreter der Kirchengemeinden mehrere Gespräche mit der Stadt Erkelenz um gemeinsam strukturelle und konzeptionelle Änderungen zu erarbeiten mit dem Ziel, die offene Jugendarbeit mittel- bzw. langfristig zu sichern, geführt worden. Im Rahmen dieser Gespräche sei es gelungen, zum einen die Angebote der offenen Jugendarbeit den veränderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen anzupassen und zum anderen die Angebote trotz der angespannten Finanzsituation von Trägern und öffentlicher Hand abzusichern. Beschluss (in eigener Zuständigkeit): „Den drei anerkannten offenen Jugendfreizeiteinrichtungen in der Stadt Erkelenz sind für das Jahr 2006 freiwillige städt. Zuschüsse zur Infrastrukturförderung (Ausgleich weggefallener Landesmittel) in folgender Höhe zu gewähren:
Werden der Stadt Erkelenz nachträglich höhere Landesmittel zugewiesen, so verringert sich der freiwillige städt. Zuschuss entsprechend. Die Gewährung der freiwilligen städt. Zuschüsse erfolge vorbehaltlich der Bereitstellung der entsprechenden Mittel für das Haushaltsjahr 2006.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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