Ziffer
I der Anlage zu § 2 der Parkgebührenordnung wird um die „Atelierstraße
auf dem Teilstück zwischen Kölner Straße und Heinrich-Jansen-Weg“ ergänzt.
In Ziffer II der o. a. Anlage wird die „Brückstraße“ gestrichen.
Ziffer IV der besagten Anlage wird um den „Freiheitsplatz“
erweitert. Bei Ziffer V werden die „Brückstraße“ sowie die
„Atelierstraße / Ecke Tenholter Straße“ (Einzelstellplatz)
angefügt.
09.03.2005 - Hauptausschuss
Ö 12 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
„Ziffer I der Anlage zu § 2 der
Parkgebührenordnung wird um die „Atelierstraße auf dem Teilstück zwischen
Kölner Straße und Heinrich-Jansen-Weg“ ergänzt. In Ziffer II der o. a. Anlage
wird die „Brückstraße“ gestrichen. Ziffer IV der besagten Anlage wird um den
„Freiheitsplatz“ erweitert. Bei Ziffer V werden die „Brückstraße“ sowie die
„Atelierstraße / Ecke Tenholter Straße“ (Einzelstellplatz) angefügt.“
Abstimmungsergebnis: (11 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung – als
Empfehlung an den Rat)
Abstimmungsergebnis: (11
Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung – als Empfehlung an den Rat)
06.04.2005 - Rat der Stadt Erkelenz
Ö 16 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
„Ziffer I der Anlage zu § 2 der
Parkgebührenordnung wird um die „Atelierstraße auf dem Teilstück zwischen
Kölner Straße und Heinrich-Jansen-Weg“ ergänzt. In Ziffer II der o. a. Anlage
wird die „Brückstraße“ gestrichen. Ziffer IV der besagten Anlage wird um den
„Freiheitsplatz“ erweitert. Bei Ziffer V werden die „Brückstraße“ sowie die
„Atelierstraße / Ecke Tenholter Straße“ (Einzelstellplatz) angefügt.“