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Vorlage - A 30/007/2005  

 
 
Betreff: Änderung der Abfallentsorgung
Status:öffentlich  
Federführend:Rechts- und Ordnungsamt Beteiligt:Sozialamt
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz und Soziales Vorberatung
01.03.2005 
1. Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Soziales ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
09.03.2005 
2. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
06.04.2005 
4. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Tatbestand:

Die Verträge mit der Firma Schönmackers über das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Stadtgebiet Erkelenz, die aus den 90er Jahren datieren, wurden zum 31.12.2005 gekündigt.

 

Diese Leistungen müssen aufgrund der vergaberechtlichen Vorschriften europaweit ausgeschrieben werden. Da eine erfolgreiche Ausschreibung im Bereich der Abfallentsorgung besondere Marktkenntnisse voraussetzt, hat die Verwaltung das Angebot der Dienstleistungs-GmbH des Städte- und Gemeindebundes, die Stadt bei der Ausschreibung fachlich zu unterstützen, angenommen. Für die Ausschreibung bis zur Zuschlagserteilung sind ungefähr 3 Monate angesetzt.

 

Parallel zur Ausschreibung ist beabsichtigt, eine neue Abfallsatzung zu erstellen. Die dazugehörige Abfallgebührensatzung soll nach Vorliegen der Gebührenkalkulation unter anderem auf der Grundlage des Ausschreibungsergebnisses folgen.

 

Das derzeitige Abfall- und Abfallgebührensystem nach reinem Einwohnermaßstab hat sich in den vergangenen Jahren als nicht mehr praktikabel, aufwendig und nicht ausreichend verursachergerecht erwiesen. Zudem bietet dieses System dem Einzelnen gerade im Hinblick auf die bisherige und wieder anstehende Verteuerung der Entsorgung des Restmülls zu wenig Anreiz und Möglichkeiten, durch entsprechendes Sortierverhalten auf seine Müllgebühren Einfluss  zu nehmen.

 

 

Grundlage für die zukünftige Abfallentsorgung sollen folgende Eckpunkte sein:

           

 

1.      Einführung eines strikt volumenbezogenen Maßstabs

 

Die Umstellung vom Personen- auf den reinen Volumenmaßstab führt künftig zu einer Berechnung der Abfallgebühr nach Gefäßvolumen; ein Wiegen der Behälter soll nicht erfolgen.

 

Hierzu sollen künftig Restmüllbehälter verschiedener Größen bei grundsätzlich 14-tägiger Leerung bereitgestellt werden. Vorgesehen sind Restmüllbehälter in den gängigen Größen 40, 60, 80, 120, 240, 770 und 1.100 Liter, so dass eine bedarfs- und verursachergerechtere Gebührenbelastung erreicht werden kann.

 

Hierdurch darf kein Missverhältnis zwischen der Anzahl der Nutzer und den entsprechenden Gefäßgrößen entstehen, so dass ein Mindestvolumen pro Person festgesetzt werden muss.

 

Insbesondere aufgrund der Verpflichtung, Restmüll künftig zu verbrennen statt zu deponieren, werden die reinen Entsorgungskosten in diesem Bereich stark ansteigen. Hier erhält der Bürger die Möglichkeit, seinen Abfall verstärkt zu trennen und durch ein kleineres Abfallgefäß seine Kosten zu reduzieren.

 

 

2.      Verstärkung des Angebotes von Biotonnen

 

Die Entsorgung von Bioabfall ist wesentlich kostengünstiger als die Entsorgung des Restmülls. Aufgrund dessen soll dem Bürger die Möglichkeit eröffnet werden, sein Restmüllvolumen durch die Bereitstellung einer wahlweise zur Verfügung zu stellenden gebührenpflichtigen Biotonne zu reduzieren.

 

Hierdurch besteht für den Einzelnen die Möglichkeit durch intensivere Nutzung das teurere Restmüllvolumen zu reduzieren, indem hierüber nunmehr unter anderem auch gekochte Speisereste pflanzlicher Herkunft und eventuell auch tierischer Herkunft entsorgt werden können.

 

 

3.      Reduzierung der Anzahl der Grünabfuhren unter Beibehaltung der Selbstanliefermöglichkeiten

 

Bisher war die Grünabfuhr mit neun Abfuhren jährlich im Verhältnis zum gesamten Kreisgebiet überdurchschnittlich hoch und hat entsprechend aufgrund des hohen Sammlungsaufwands einen hohen Anteil an Kosten innerhalb des Gebührenhaushalts verursacht, welcher von allen Gebührenpflichtigen zu tragen war.

 

Nunmehr sollen nur noch vier Grünabfuhren pro Jahr durchgeführt werden, was den durchschnittlichen Abfuhren  bei  anderen Kommunen im Kreis Heinsberg entspricht. Dadurch können die sehr hohen Sammelkosten im Interesse der Erzielung einer akzeptablen Müllgebühr für den Bürger reduziert werden.

 

Die bisherigen Anlieferungsmöglichkeiten bei städtischen Einrichtungen bleiben unverändert und sollen  verstärkt genutzt werden.

 

 

4.      Gestellung kostenloser Windelsäcke in den ersten zwei Jahren nach Geburt

 

Bisher war jedes dritte und weitere Kind einer Familie von der Abfallgebühr befreit. Aufgrund des künftigen Wegfalls der personenbezogenen Gebühr soll für die bisherige Kinderermäßigung ein Ersatz geschaffen werden, der junge Familien entlastet. Eine Möglichkeit stellt hier der Windelsack dar, der bei Familien mit Kleinkindern eine Gebührenentlastung bewirkt. Die Windelsäcke würden von der Verwaltung in noch festzulegendem Umfang ausgehändigt.

Beschlussentwurf:

Beschlussentwurf:

„Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechend den im Tatbestand genannten Eckpunkten eine neue Abfall- und Abfallgebührensatzung zu erarbeiten und diese als Grundlage für die europaweite Ausschreibung der Abfallentsorgung zu verwenden.

 

Dem Rat der Stadt Erkelenz sind in seiner Sitzung am 06.04.2005 die für die Ausschreibung der Abfallentsorgung dienenden Ausschreibungsunterlagen zur Beschlussfassung vorzulegen.“

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Hierzu können zur Zeit keine Angaben gemacht werden.