Bürgerinformationssystem
Tatbestand: Die allgemeinverbindliche Anordnung zur Festsetzung von
Gebühren für Parkuhren und Parkscheinautomaten in der Stadt Erkelenz
(Parkgebührenordnung) wurde zuletzt mit Ratsbeschluss vom 18.12.2002 geändert. Wegen der Ausbaumaßnahme Kölner Straße und der
Neugestaltung des Bahnhofbereiches sind einige Anpassungen erforderlich. 1. In Anbetracht der Umbenennung eines
Teilstückes des „Heinrich-Jansen-Weges“ in
„Atelierstraße“ ist Ziffer I der Anlage zu § 2 Parkgebührenordnung
um die Bezeichnung „Atelierstraße auf dem Teilstück zwischen Kölner
Straße und Heinrich-Jansen-Weg“ zu ergänzen. Angesichts der räumlichen
Nähe zur Tenholter Straße ist es gerechtfertigt, die Höchstparkdauer für den einzelnen
Stellplatz Atelierstraße / Ecke Tenholter Straße entsprechend auf eine Stunde
festzusetzen. Der einzelne Parkplatz Atelierstraße / Ecke Tenholter Straße soll
daher bei Ziffer V der Anlage zu § 2 Parkgebührenordnung angefügt werden. 2. Im Zuge der Umgestaltung des
Bahnhofsbereiches entsteht am Freiheitsplatz ein baulich angelegter
Parkstreifen. In analoger Anwendung der für die Anton-Raky-Allee auf dem
Teilstück zwischen Konrad-Adenauer-Platz und Theodor-Körner-Straße geltenden
Regelung soll die Höchstparkdauer für den neu geschaffenen Parkstreifen zwei
Stunden betragen. Die Überwachung der Parkzeit soll mittels Parkscheibe
erfolgen. In diesem Sinne soll Ziffer IV der Anlage zu § 2 Parkgebührenordnung
um die Bezeichnung „Freiheitsplatz“ ergänzt werden. 3. Die Parkuhren auf der Brückstraße sind
defekt. Eine Reparatur ist nicht mehr möglich. Die Anschaffung neuer Parkuhren
ist mangels entsprechender Angebote tatsächlich ausgeschlossen, würde aber auch
mit Rücksicht auf frühere Preisangaben unverhältnismäßig sein, da die Einnahmen
pro Parkuhr wöchentlich durchschnittlich ca. 10,00 € betrugen. Auf der
Brückstraße soll die Parkscheibenregelung gelten, die auch an defekten
Parkuhren bzw. Parkscheinautomaten maßgeblich ist. In Ziffer II der Anlage zu §
2 Parkgebührenordnung ist die Brückstraße zu streichen und statt dessen bei
Ziffer V anzufügen. Beschlussentwurf: Ziffer
I der Anlage zu § 2 der Parkgebührenordnung wird um die „Atelierstraße
auf dem Teilstück zwischen Kölner Straße und Heinrich-Jansen-Weg“ ergänzt.
In Ziffer II der o. a. Anlage wird die „Brückstraße“ gestrichen.
Ziffer IV der besagten Anlage wird um den „Freiheitsplatz“
erweitert. Bei Ziffer V werden die „Brückstraße“ sowie die
„Atelierstraße / Ecke Tenholter Straße“ (Einzelstellplatz)
angefügt. Finanzielle
Auswirkungen: Die notwendigen Verkehrszeichen werden ca. 400,00 € kosten. |
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