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Beschluss: „1. Über die von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Anregungen zum Entwurf der 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XX „Erkelenz-Nord“ (Oestricher Kamp, Martellstraße), Erkelenz-Mitte wird nach sorgfältiger Abwägung aller derzeit erkennbarer öffentlicher und privater Belange wie in der als Anlage zur Beschlussvorlage der 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XX „Erkelenz-Nord“ (Oestricher Kamp, Martellstraße) – Stellungnahmen der Behörden und sonstigenTräger der öffentlichen Belange vorgeschlagen, entschieden. Diese Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Die 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XX „Erkelenz-Nord“ (Oestricher Kamp, Martellstraße), Erkelenz-Mitte wird hiermit als Satzung beschlossen.“ Abstimmungsergebnis: (einstimmig – als Empfehlung an den Rat) |
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