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Vorlage - A 61/007/2005  

 
 
Betreff: 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XX "Erkelenz-Nord", (Oestricher Kamp, Martellstraße), Erkelenz-Mitte
hier: Satzungsbeschluss
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Vorberatung
08.03.2005 
2. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
09.03.2005 
2. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
06.04.2005 
4. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Abwägung 10. Änd. BBP Nr. XX Erk.-Nord PDF-Dokument
Übersicht 10. Änd. BBP Nr. XX Erkelenz-Nord  

Tatbestand:

Tatbestand:

In seiner Sitzung am 07.12.2004 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung der Stadt Erkelenz die öffentliche Auslegung für den Entwurf der gemäß § 13 Abs. 2 BauGB im vereinfachten Verfahren durchzuführenden 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XX „Erkelenz-Nord“ (Oestricher Kamp, Martellstraße), Erkelenz-Mitte gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die öffentliche Auslegung für die Dauer eines Monats erfolgte nach vorheriger Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 33 vom 10.12.2004 in der Zeit vom 20.12.2004 bis 21.01.2005. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 16.12.2004 über die Auslegung informiert.

 

Während dieser Auslegung wurden weder durch den Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte noch von der Öffentlichkeit abwägungsrelevante Stellungnahmen eingereicht.

 

Während der Offenlage wurde von  Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Stellungnahmen eingereicht.

 

 

Über die eingereichten Stellungnahmen ist in der Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB zu entscheiden. Die Stellungnahmen sowie der Abwägungs- und Beschlussvorschlag der Verwaltung gehen aus der beigefügten Anlage zur Beschlussvorlage der 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XX „Erkelenz-Nord“ (Oestricher Kamp, Martellstraße) – Stellungnahmen der Behörden und sonstigenTräger der öffentlichen Belange hervor.

 

Über das Ergebnis der Abwägung und dem daraus resultierenden Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB soll in der Sitzung entschieden werden.

 

Umweltprüfung

 

Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass im vereinfachten Verfahren von einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB, von einem Umweltbericht gemäß § 2 a BauGB sowie von der Angabe über verfügbare umweltbezogene Informationen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB abgesehen wird.

 

Aspekte Stadtmarketing/Lokale Agenda 21

Aspekte des Stadtmarketings wurden durch die vorliegende Planung nicht betroffen. Durch die Änderung der Satzung wurden agendarelevante Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die zur Aufstellung solcher Bauleitplanungen zu beachten sind, ist eine nachhaltige ökologisch, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung bei dieser Planung gewährleistet.

So sind Bauleitpläne so zu gestalten, dass gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, um eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung zu gewährleisten. Sie soll dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln. Bei der Änderung von Bauleitplänen sind gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB die Belange des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu berücksichtigen.

 

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat über den Hauptausschuss):

Beschlussentwurf  (als Empfehlung an den Rat über den Hauptausschuss):

 

„1.       Über die von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Anregungen zum Entwurf der 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XX „Erkelenz-Nord“ (Oestricher Kamp, Martellstraße), Erkelenz-Mitte wird nach sorgfältiger Abwägung aller derzeit erkennbarer öffentlicher und privater Belange wie in der als Anlage zur Beschlussvorlage der 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XX „Erkelenz-Nord“ (Oestricher Kamp, Martellstraße) – Stellungnahmen der Behörden und sonstigenTräger der öffentlichen Belange vorgeschlagen, entschieden. Diese Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2.                 Die 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XX „Erkelenz-Nord“ (Oestricher Kamp, Martellstraße), Erkelenz-Mitte, wird hiermit als Satzung beschlossen.“

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Keine

Anlage/n:

Anlage/n:

Anlage zur Beschlussvorlage der 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XX  „Erkelenz-Nord“ (Oestricher Kamp, Martellstraße) – Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Abwägung 10. Änd. BBP Nr. XX Erk.-Nord (25 KB) PDF-Dokument (13 KB)    
Anlage 2 2 Übersicht 10. Änd. BBP Nr. XX Erkelenz-Nord (84 KB)