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Vorlage - A 30/006/2005  

 
 
Betreff: 12. Änderung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung
Status:öffentlich  
Federführend:Rechts- und Ordnungsamt Beteiligt:Sozialamt
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz und Soziales Vorberatung
01.03.2005 
1. Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Soziales ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
09.03.2005 
2. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
06.04.2005 
4. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Str.  

Tatbestand:

Tatbestand:

I.          Anpassung der Straßenreinigungssatzung

 

            In dem neuen Entwurf der Straßenreinigungssatzung wurden u.a. entstandene Unklarheiten in Bezug auf die Ausgestaltung der Reinigungspflichten bereinigt. Im folgenden werden sämtliche Änderungen im Vergleich zur alten Satzung erläutert:

 

 

            § 1 Straßenreinigungssatzung

 

In § 1 Abs.1 werden zusätzlich gemeinsame Rad- und Gehwege nach § 41 Abs.2 StVO in den zu reinigenden Bereich aufgenommen. Dies war bisher zwar so gewollt, jedoch nicht ausdrücklich normiert.

 

 

            § 2 Straßenreinigungssatzung

 

Das bisher der Satzung anhängende Straßenverzeichnis wird in Form eines Negativkataloges direkt in § 2 Abs.2 aufgenommen. Hier sind nunmehr ausschließlich diejenigen Straßen aufgezählt, in denen die Stadt Erkelenz die Fahrbahnreinigung vornimmt. Die Reinigung aller Gehwege und der restlichen Fahrbahnen der nicht in diesem Straßenkatalog bezeichneten Straßen bzw. Straßenteile wird wie bisher den Anliegern übertragen. Diese Änderungen sind rein formaler Natur und stellen inhaltlich keine Änderung zur bisherigen Regelung dar. Das bisher als Anlage zur Straßenreinigungssatzung notwendige Straßenverzeichnis entfällt. Die ständige Notwendigkeit der Überarbeitung des Straßenverzeichnisses der von den Anliegern zu reinigenden Straßen ist nicht mehr gegeben.

                       

 

            § 3 Straßenreinigungssatzung

 

Der § 3 Abs.1 erfährt eine rein grammatische Änderung. Inhaltlich ergibt sich kein Unterschied zur bisherigen Regelung.

 

In § 3 Abs.2 werden die Anlieger von Fußgängerzonen und Straßen ohne separaten Fußgängerweg nunmehr ausdrücklich verpflichtet, Gehstreifen für Fußgänger von Schnee und Glätte freizuhalten. Dies war bisher zwar beabsichtigt, jedoch nicht ausdrücklich in der Satzung normiert.

 

§ 3 Abs.5 regelt die Zeiten, in denen der Winterdienst gewährleistet werden muß.

 

Mit den Änderungen in § 3 wird eine klarere inhaltliche Regelung des Umfanges des Winterdienstes garantiert. Es wird nunmehr klar zwischen der Säuberung im Sommer (Abs.1) und dem Winterdienst (Abs. 2 bis 5) unterschieden.

 

Eine inhaltliche Änderung hat die Vorschrift nur insofern erfahren, als dass nun auch für Anlieger von Fußgängerzonen und solcher Straßen, die über keinen separaten Gehweg verfügen, eine klare Regelung getroffen wird.

 

 

            § 9 Straßenreinigungssatzung

 

Der bisherige Verweis auf § 5 Straßenreinigungsgesetz NRW ist wegen dessen Aufhebung nicht mehr möglich. Hier wird nunmehr auf die Regelungen des OWiG hingewiesen. Eine Ahndung etwaiger Verstöße gegen die Satzung nach dem OWiG ist problemlos möglich und auch vom NRW Städte und Gemeindebund so vorgesehen.

 

 

II.          Überarbeitung der Straßen, die von der Stadt gereinigt werden

 

Die Bestimmung der Straßen, die von der Stadt gereinigt werden, wird im Ausschuss zur Diskussion gestellt.

Beschlussentwurf:

Beschlussentwurf:

„Die dem Original dieser Niederschrift beigefügten Fassung der 12. Änderung der Satzung über die Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Erkelenz wird erlassen.“

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

keine

Anlage:

Anlage:

Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Str. (23 KB)