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Auszug - Zuleitung derJahresrechnung 2004 gemäß § 93 (2) GO NW zugleich als Dringliche Entscheidung gemäß § 60 (1) GO NW  

 
 
2. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 15
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 09.03.2005 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 19:40 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz
A 10/100/2005 Zuleitung derJahresrechnung 2004 gemäß § 93 (2) GO NW zugleich als Dringliche Entscheidung gemäß § 60 (1) GO NW
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Stadtkämmerer Grün erläutert den Tatbestand

Stadtkämmerer Grün erläutert den Tatbestand. Er weist darauf hin, dass die im Tatbestand der Sitzungsvorlage genannte Zahl der „bereinigten Soll-Einnahmen und Soll-Ausgaben des Verwaltungshaushalts“ von 67.970.171,90 Euro auf 67.970.494,21 Euro zu ändern ist.

 

Beschluss:

Beschluss:

„1. Die Jahresrechnung 2004 ist gemäß § 93 Abs. 2 GO NW form- und fristgerecht zugeleitet.

 

2.   Zur Prüfung gemäß § 101 GO NW wird die Jahresrechnung hiermit an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen, der sich zur Durchführung dieser Arbeiten des Rechnungsprüfungsamtes bedient (§ 101 (6) GO NW).“

 

Abstimmungsergebnis: (einstimmig – als Empfehlung an den Rat)

Abstimmungsergebnis: (einstimmig – als Empfehlung an den Rat)