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Stadtkämmerer Grün erläutert den Tatbestand. Er weist darauf hin, dass die im Tatbestand der Sitzungsvorlage genannte Zahl der „bereinigten Soll-Einnahmen und Soll-Ausgaben des Verwaltungshaushalts“ von 67.970.171,90 Euro auf 67.970.494,21 Euro zu ändern ist. Beschluss: „1. Die Jahresrechnung 2004 ist gemäß § 93 Abs. 2 GO NW form- und fristgerecht zugeleitet. 2. Zur Prüfung gemäß § 101 GO NW wird die Jahresrechnung hiermit an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen, der sich zur Durchführung dieser Arbeiten des Rechnungsprüfungsamtes bedient (§ 101 (6) GO NW).“ Abstimmungsergebnis: (einstimmig – als Empfehlung an den Rat) |
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