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Vorlage - A 61/004/2005  

 
 
Betreff: 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz - Erkelenz-West
hier: Feststellungsbeschluss
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Vorberatung
08.03.2005 
2. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
09.03.2005 
2. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
06.04.2005 
4. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Übersicht 5. Änd. FNP (Erkelenz-West)  
Abwägung 5. Änd. FNP Erkelenz-West, TÖB PDF-Dokument
Anlage TOP A 3 StaW-Sitzung am 08.03.2005  

Tatbestand:

Tatbestand:

In seiner Sitzung am 07.12.2004 beschloss der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung den Entwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz – Erkelenz-West gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

Die öffentliche Auslegung für die Dauer eines Monats erfolgte nach vorheriger Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 33 vom 10.12.2004 in der Zeit vom 20.12.2004 bis 21.01.2005. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 15.12.2004 über die öffentliche Auslegung informiert.

 

Während der öffentlichen Auslegung wurden weder vom Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte noch von den Bürgern abwägungsrelevante Anregungen vorgetragen.

 

Dagegen wurde von folgender Behörde eine Stellungnahme eingereicht:

 

Landesbetrieb Straßenbau NRW, Niederlassung Mönchengladbach, Postfach 10 10 27, 41010 Mönchengladbach mit Schreiben vom 18.01.2005.

 

In dieser Sitzung ist über die vorgetragene Anregung gemäß § 1 Abs. 6 BauGB zu entscheiden. Die Anregung sowie der Beschlussvorschlag der Verwaltung gehen aus der Anlage Beschlussvorlage der 5. Änderung FNP Erkelenz-West – Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, hervor. Diese Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Ferner soll der Feststellungsbeschluss über die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz – Erkelenz-West getroffen werden. Nach dem Feststellungsbeschluss durch den Rat der Stadt Erkelenz ist die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung vorzulegen.

 

Aspekte Stadtmarketing/Lokale Agenda 21

Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen.

 

Durch die Änderung des Flächennutzungsplanes werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die zur Aufstellung solcher Bauleitplanungen zu beachten sind, ist eine nachhaltige ökologisch, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von Planungen gewährleistet. So sind Bauleitpläne so zu gestalten, dass gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige Entwicklung und eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende Bodennutzung gewährleistet ist. Eine menschenwürdige Umwelt und die natürlichen Lebensgrundlagen sind zu schützen, zu sichern und zu entwickeln. Bei der Aufstellung von  Bauleitplänen gemäß  § 1 Abs. 5 Nr. 7 BauGB i.V.m. § 1 a BauGB sind die Belange des Natur- und Landschaftsschutzes zu berücksichtigen.

 

 

Beschlussentwurf:

Beschlussentwurf:

„1.       Über die von den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in der Zeit vom 20.12.2004 bis 21.01.2005 vorgetragenen Anregungen wird nach sorgfältiger Abwägung aller derzeit erkennbarer öffentlicher und privater Belange wie in der Anlage Beschlussvorlage der 5. Änd. FNP Erkelenz-West – Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beigefügten Abwägung vorgeschlagen, entschieden. Diese Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

2.               Die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz – Erkelenz-West wird hiermit beschlossen.

3.               Die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz ist der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung vorzulegen.“

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Mit den städtebaulichen Leistungen zur Flächennutzungsplanänderung wurde ein Planungsbüro beauftragt. Eine Kostenübernahme der umsiedlungsbedingten  Planungsmehraufwendungen erfolgt durch RWE Power AG.

 

Anlage:

Anlage:

Anlage zur Beschlussvorlage der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes Erkelenz-West – Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Übersicht 5. Änd. FNP (Erkelenz-West) (98 KB)      
Anlage 2 2 Abwägung 5. Änd. FNP Erkelenz-West, TÖB (22 KB) PDF-Dokument (8 KB)    
Anlage 3 3 Anlage TOP A 3 StaW-Sitzung am 08.03.2005 (15 KB)