Beschlussentwurf: (in eigener Zuständigkeit)
„Ab dem 01.10.2005 werden bei Nachweis von
Aufwendungen zu einer Alterssicherung bzw. zu einer Unfallversicherung zusätzlich
zum Pflegegeld folgende Pauschalbeträge an die Pflegefamilien gezahlt:
-
Beiträge zur Unfallversicherung, maximal 79,--
€ pro Jahr,
-
Beiträge zur angemessenen Alterssicherung,
maximal 39,-- € pro Monat.
Die Pauschalbeträge werden monatlich mit dem Pflegegeld zur
Auszahlung gebracht.
Die Richtlinien zur Förderung der Jugendhilfe in der Stadt
Erkelenz in der zur Zeit gültigen Fassung sind unter Ziffer VIII.3 –
Einzelfallbezogene Hilfen, 3. Vollzeitpflege – entsprechend zu
ergänzen.“