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Tagesordnung - 7. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz  

 
 
Bezeichnung: 7. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz
Gremium: Rat der Stadt Erkelenz
Datum: Mi, 24.06.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:35 Anlass: Sitzung
Raum: Altes Rathaus
Ort: Markt 1, 41812 Erkelenz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Enthält Anlagen
Mitteilungen des Bürgermeisters      
Ö 2  
Tätigkeitsbericht des ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten  
Enthält Anlagen
A 10/233/2015  
Ö 3  
Berichte zur Thematik Braunkohletagebau und IRR: 1. Braunkohleplanung Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Berverath, Ober- und Unterwestrich 2. Angekündigte Leitentscheidung des Landes NRW 3. Interkommunaler Planungsverband Tagebaurand 4. Revierkonferenz der Innovationsregion Rheinisches Revier  
Enthält Anlagen
/009/2015  
Ö 4     Angelegenheit/en aus der 3. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 27.05.2015      
Ö 4.1  
Enthält Anlagen
Elternbeitragssatzung für den Bereich der Kindertagesstätten und der Kindertagespflege hier: Neufestsetzung der Elternbeitragstabelle ab 2015/16 für die Kitas / Kindertagespflege in der Stadt Erkelenz  
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0/51/174/2015  
Ö 5     Angelegenheit/en aus der 6. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 16.06.2015      
Ö 5.1  
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1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. I/2 "Stadtkern" (Heinrich-Jansen-Weg), Erkelenz-Mitte hier: Beschluss über die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB  
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A 61/310/2015  
Ö 5.2  
Enthält Anlagen
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. I/5 "Stadtkern", Erkelenz-Mitte hier: Beschluss über die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/311/2015  
Ö 5.3  
Enthält Anlagen
9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Sondergebiet gfl. EH Carl-Benz-Straße Süd/Aachener Straße), Erkelenz-Mitte hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/312/2015  
Ö 5.4  
Enthält Anlagen
Bebauungsplan Nr. VII/D "Carl-Benz-Straße Süd", Erkelenz-Mitte hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/313/2015  
Ö 5.5  
Enthält Anlagen
20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen Arnold-von-Harff-Straße), Erkelenz-Lövenich hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zur 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen Arnold-von-Harff-Straße), Erkelenz-Lövenich, sowie Beschluss zur Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/314/2015  
Ö 5.6  
Enthält Anlagen
Bebauungsplan Nr. XIII "Arnold-von-Harff-Straße", Erkelenz-Lövenich hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und Erarbeitung eines Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. XIII/1 "Arnold-von-Harff-Straße", Erkelenz-Lövenich, sowie Beschluss zur Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/315/2015  
Ö 5.7  
Enthält Anlagen
21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath), Erkelenz-Mitte hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/316/2015  
Ö 5.8  
Enthält Anlagen
Bebauungsplan Nr. I/16 "Tenholter Straße/Wilhelmstraße", Erkelenz-Mitte hier: Beschluss über die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/317/2015  
Ö 5.9  
Enthält Anlagen
Bebauungsplan Nr. III/8 "Leo-Heinrichs-Weg/Oestricher Straße", Erkelenz-Mitte hier: Beschluss über die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/318/2015  
Ö 5.10  
Enthält Anlagen
23. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Gewerbliche Bauflächen Umsiedlung Borschemich), Erkelenz-Mitte hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/319/2015  
Ö 5.11  
Enthält Anlagen
6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XXI "Umsiedlung Borschemich", Erkelenz-Mitte hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/320/2015  
Ö 5.12  
Enthält Anlagen
22. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Gemischte Bauflächen Bellinghovener Weg Umsiedlung Immerath, Pesch, Lützerath), Erkelenz-Kückhoven hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/321/2015  
Ö 5.13  
Enthält Anlagen
10. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. III "Umsiedlung Immerath, Pesch, Lützerath", Erkelenz-Kückhoven hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/322/2015  
Ö 5.14  
Enthält Anlagen
Bebauungsplan Nr. III/7 "Glück-auf-Straße Ost", Erkelenz-Mitte hier: Beschluss über die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/323/2015  
Ö 5.15  
Enthält Anlagen
Feststellung des Jahresabschlusses des Städt. Abwasserbetriebes für das Wirtschaftsjahr 2014 sowie Kenntnisnahme des Lageberichtes  
Enthält Anlagen
A 20/311/2015  
Ö 6     Angelegenheit/en aus der 2. Sitzung des Schulausschusses am 17.06.2015      
Ö 6.1  
Fortführung der Evangelischen Grundschule Schwanenberg als Teilstandort der Gemeinschaftsgrundschule Gerderath  
A 40/291/2015  
Ö 6.2  
Begrenzung der Zahl der in den integrativen Eingangsklassen der Franziskusschule (Hauptstandort) und der Nysterbachschule aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler  
A 40/292/2015  
Ö 6.3  
Gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD und B90/Die Grünen im Rat der Stadt Erkelenz vom 06.02.2015 auf Durchführung einer Elternbefragung  
A 40/293/2015  
Ö 7  
Enthält Anlagen
Neufassung der Verwaltungsgebührensatzung  
Enthält Anlagen
A 10/229/2015  
Ö 8  
Freihandelsabkommen TTIP, CETA und TISA  
A 10/230/2015  
    VORLAGE
   

Beschlussentwurf

(als Empfehlung an den Rat):

1. Der Rat der Stadt Erkelenz beschließt nachfolgende Resolution zu internationalen Handels- und Dienstleistungsabkommen:

 

Grundsätzlich sind Freihandelsabkommen aus kommunaler, insbesondere Erkelenzer Sicht dazu geeignet, wirtschaftliche Entwicklungschancen Erkelenzer Betriebe auf internationalem Parkett zu erhöhen und dadurch neue Arbeitsplätze zu schaffen. Sie bieten gleichzeitig die Chance, mit der Verhandlungsmacht eines geeinten Europas europäische Interessen, Werte und Standards im globalen Miteinander durchzusetzen und zu verbreiten.

 

Auf der anderen Seite besteht die Gefahr, wie Erfahrungen aus anderen Freihandelsabkommen zeigen, dass diese Möglichkeiten eröffnen können, die die Aushöhlung der unabhängigen Daseinsvorsorge durch die Kommunen in Frage stellt.

 

Vor diesem Hintergrund unterstützt der Rat der Stadt Erkelenz die grundsätzlichen Bemühungen zur Erreichung von Freihandelsabkommen, wenn dabei die Grundsätze der Transparenz und Beteiligung, die Unabhängigkeit deutscher und europäischer Gerichte und der kommunalen Daseinsvorsorge eingehalten werden und wenn dadurch weder deutsche und europäische Sozial-, Gesundheits-, Verbraucherschutz- noch Umweltstandards in Frage gestellt werden.

 

Mit diesem Ziel unterstützt der Rat der Stadt Erkelenz das gemeinsame Positionspapier des Deutschen Städtetages, des Deutschen Landkreistages, des Deutschen Städte- und Gemeindebundes und des Verbandes Kommunaler Unternehmen vom Oktober 2014 und fordert gegenüber der Landes- und Bundesregierung folgende Punkte ein:

 

Die kommunale Daseinsvorsorge ist von den Marktzugangsverpflichtungen in TTIP und allen weiteren Freihandelsabkommen auszuschließen.

 

Der politische Gestaltungswille der Kommunen darf in Fragen des öffentlichen Beschaffungswesen nicht stärker eingeschränkt werden als es nationale Regelungen und das europäische Vergaberecht bereits heute vorsehen.

 

Auf spezielle Investorenschutzregelungen und internationale Schiedsgerichte ist gänzlich zu verzichten. Rechtsschutz ist ausschließlich durch demokratisch legitimierte nationale Gerichte zu gewährleisten.

 

Der Abbau von Handelshemmnissen darf nicht zu Lasten von europäischen Sozial-, Gesundheits-, Verbraucherschutz- und Umweltstandards erfolgen.

Die Transparenz und Beteiligung ist dringend zu verbessern, u.a. durch Integration von Vertretern der kommunalen Ebene, neben dem TTIP-Beirat des Bundeswirtschaftsministeriums, unmittelbar in die Beratergruppen der EU-Kommission.

 

Die Organisationsfreiheit der Kommunen auch über TTIP hinaus ist sicherzustellen, Rekommunalisierung muss jederzeit und uneingeschränkt möglich bleiben.

 

2. Der Rat beauftragt den Bürgermeister der Stadt Erkelenz, diese Resolution in geeigneter Weise zu verlautbaren und dem Deutschen Städte- und Gemeindebund als Mitverfasser der gemeinsamen Erklärung vom Oktober 2014 mitzuteilen.

   
    18.06.2015 - Hauptausschuss
    Ö 8 - zurückgestellt
   

 

 

   
    24.06.2015 - Rat der Stadt Erkelenz
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

„1. Der Rat der Stadt Erkelenz beschließt nachfolgende Resolution zu internationalen Handels- und Dienstleistungsabkommen:

 

Grundsätzlich sind Freihandelsabkommen aus kommunaler, insbesondere Erkelenzer Sicht dazu geeignet, wirtschaftliche Entwicklungschancen Erkelenzer Betriebe auf internationalem Parkett zu erhöhen und dadurch neue Arbeitsplätze zu schaffen. Sie bieten gleichzeitig die Chance, mit der Verhandlungsmacht eines geeinten Europas europäische Interessen, Werte und Standards im globalen Miteinander durchzusetzen und zu verbreiten.

 

Auf der anderen Seite besteht die Gefahr, wie Erfahrungen aus anderen Freihandelsabkommen zeigen, dass diese Möglichkeiten eröffnen können, die die Aushöhlung der unabhängigen Daseinsvorsorge durch die Kommunen in Frage stellt.

 

Vor diesem Hintergrund unterstützt der Rat der Stadt Erkelenz die grundsätzlichen Bemühungen zur Erreichung von Freihandelsabkommen, wenn dabei die Grundsätze der Transparenz und Beteiligung, die Unabhängigkeit deutscher und europäischer Gerichte und der kommunalen Daseinsvorsorge eingehalten werden und wenn dadurch weder deutsche und europäische Sozial-, Gesundheits-, Verbraucherschutz- noch Umweltstandards in Frage gestellt werden.

 

Mit diesem Ziel unterstützt der Rat der Stadt Erkelenz das gemeinsame Positionspapier des Deutschen Städtetages, des Deutschen Landkreistages, des Deutschen Städte- und Gemeindebundes und des Verbandes Kommunaler Unternehmen vom Oktober 2014 und fordert gegenüber der Landes- und Bundesregierung folgende Punkte ein:

 

Die kommunale Daseinsvorsorge ist von den Marktzugangsverpflichtungen in TTIP und allen weiteren Freihandelsabkommen auszuschließen.

 

Der politische Gestaltungswille der Kommunen darf in Fragen des öffentlichen Beschaffungswesen nicht stärker eingeschränkt werden als es nationale Regelungen und das europäische Vergaberecht bereits heute vorsehen.

 

Auf spezielle Investorenschutzregelungen und internationale Schiedsgerichte ist gänzlich zu verzichten. Rechtsschutz ist ausschließlich durch demokratisch legitimierte nationale Gerichte zu gewährleisten.

 

Der Abbau von Handelshemmnissen darf nicht zu Lasten von europäischen Sozial-, Gesundheits-, Verbraucherschutz- und Umweltstandards erfolgen.

Die Transparenz und Beteiligung ist dringend zu verbessern, u.a. durch Integration von Vertretern der kommunalen Ebene, neben dem TTIP-Beirat des Bundeswirtschaftsministeriums, unmittelbar in die Beratergruppen der EU-Kommission.

 

Die Organisationsfreiheit der Kommunen auch über TTIP hinaus ist sicherzustellen, Rekommunalisierung muss jederzeit und uneingeschränkt möglich bleiben.

 

2. Der Rat beauftragt den Bürgermeister der Stadt Erkelenz, diese Resolution in geeigneter Weise zu verlautbaren und dem Deutschen Städte- und Gemeindebund als Mitverfasser der gemeinsamen Erklärung vom Oktober 2014 mitzuteilen.“

Abstimmungsergebnis: einstimmig, 3 Enthaltungen

Ö 9  
Antrag auf Nutzung des Stadtlogos
Enthält Anlagen
A 10/231/2015  
Ö 10  
Delegiertenbestellung für die Delegiertenversammlung 2015 der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas  
A 10/234/2015  
Ö 11  
Ernennung eines Leiters der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Erkelenz (Stadtbrandinspektor) sowie von dessen zwei Stellvertretern  
A 30/175/2015  
Ö 12  
Enthält Anlagen
Feststellung des Jahresabschlusses 2014 des Verkehrsbetriebes der Stadt Erkelenz  
Enthält Anlagen
A 20/312/2015  
Ö 13  
Enthält Anlagen
Feststellung des Jahresabschlusses 2014 des Bäderbetriebes der Stadt Erkelenz  
Enthält Anlagen
A 20/313/2015  
Ö 14  
Enthält Anlagen
Feststellung des Jahresabschlusses 2014 des Betriebes gewerblicher Art - Anteile an Personengesellschaften - der Stadt Erkelenz  
Enthält Anlagen
A 20/314/2015  
Ö 15  
Zuleitung des Jahresabschlussentwurfes 2014 der Stadt Erkelenz gemäß § 95 Abs. 3 GO NRW  
A 20/315/2015  
Ö 16     Haushaltswirtschaftliche Angelegenheiten      
Ö 16.1  
Zustimmung zu erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW sowie von erheblichen über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen gemäß § 85 Abs. 1 GO NRW  
A 20/316/2015  
Ö 16.2  
Kenntnisgabe der vom Kämmerer getroffenen Entscheidungen zur Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in der Zeit vom 21.02.2015 bis 31.05.2015  
Enthält Anlagen
A 20/317/2015  
N 1     (nichtöffentlich)      
N 2     (nichtöffentlich)