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Vorlage - A 20/314/2015  

 
 
Betreff: Feststellung des Jahresabschlusses 2014 des Betriebes gewerblicher Art - Anteile an Personengesellschaften - der Stadt Erkelenz
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften/Kämmerei   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
18.06.2015 
6. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
24.06.2015 
7. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Steuerbilanz zum 31.12.2014 - BgA Anteile an Personengesellschaften -  
Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01.2014 bis 31.12.2014  

Tatbestand:

Die Stadt Erkelenz führt als Rechtsträger den Betrieb gewerblicher Art - Anteile an Personengesellschaften -, dessen gesetzlicher Vertreter der Bürgermeister der Stadt Erkelenz ist. Der Betrieb gewerblicher Art wird durch die Kommanditbeteiligung der Stadt Erkelenz an der Grundstücks- u. Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH & Co KG begründet. Der Betrieb gewerblicher Art (BgA) gehört zum Konzern der wirtschaftlichen Betätigungen der Stadt Erkelenz.

Wenn eine juristische Person des öffentlichen Rechts (Betriebe der öffentlichen Hand) eine Tätigkeit ausübt, die mit einer gewerblichen Tätigkeit vergleichbar ist, wird von einem BgA gesprochen. Als ein BgA gilt jede Einrichtung zur nachhaltigen Erzielung von Einnahmen, die die juristische Person des öffentlichen Rechts unterhält. Die wirtschaftliche Betätigung muss für die juristische Person des öffentlichen Rechts in Bezug auf ihre Gesamttätigkeit von Gewicht sein. Hiervon ist auszugehen, wenn der Jahresumsatz aus dem Betrieb gewerblicher Art nachhaltig einen Betrag von 30.678,00 Euro übersteigt. Liegt ein BgA vor, sind die Einnahmen steuerpflichtig.

Die Steuerberatungsgesellschaft mbH Exner, Erkelenz, wurde mit der Erstellung des Jahresabschlusses 2014 beauftragt. Der Jahresabschluss des Betriebes gewerblicher Art - Anteile an Personengesellschaften - zum 31. Dezember 2014 wurde zwischenzeitlich aufgestellt und von den Wirtschaftsprüfern geprüft.

Die Steuerberatungsgesellschaft hat am 16. April 2015 nachstehend genannte Prüfungsbescheinigung erteilt:

 

„Wir haben auftragsgemäß den vorstehenden Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – der Stadt Erkelenz – BgA Anteile an Personengesellschaften für das Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis 31.12.2014 unter Beachtung der deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und der ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages / der Satzung erstellt.

 

Grundlage für die Erstellung waren die von uns geführten Bücher, das Anlage-verzeichnis und die uns darüber hinaus vorgelegten Belege und Bestandsnachweise, die wir auftragsgemäß nicht geprüft haben, sowie die uns erteilten Auskünfte.

 

Die Buchführung sowie die Aufstellung des Inventars und des Jahresabschlusses nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages / der Satzung liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft.

 

Wir haben unseren Auftrag unter Beachtung der Verlautbarung der Bundessteuer-beraterkammer zu den Grundsätzen für die Erstellung von Jahresabschlüssen durchgeführt. Dieser umfasst die Entwicklung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sowie des Anhangs auf der Grundlage der Buchführung und des Inventars sowie der Vorgaben zu den anzuwendenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.“

 

Allen Ratsherrn sind Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung zugegangen. Die Bilanz ist zum 31. Dezember 2014 in Aktiva und Passiva mit 7.028.643,61 Euro ausgeglichen. Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt mit einem Überschuss von 852.082,86 Euro ab. Der Bericht über die Erstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2014 einschließlich Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung ist dem Original dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Aufgrund des positiven Geschäftsverlaufs in 2014 hat die Geschäftsführung der Gesellschafterversammlung am 15. April 2015 vorgeschlagen, aus dem Jahresüberschuss einen Betrag von brutto 160.000 € an die Kommanditistin, der Stadt Erkelenz, auszuzahlen. Diesem Vorschlag ist die Gesellschafterversammlung einstimmig gefolgt. Mit der heutigen Beschlussfassung wird daher auch diese beschlossene Entnahme  im Rahmen des BgA – Anteile an Personengesellschaften – umgesetzt.


Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

„a)

Die Bilanz des BgA - Anteile an Personengesellschaften - der Stadt Erkelenz zum 31. Dezember 2014, abschließend in  Aktiva und Passiva mit 7.028.643,61 Euro wird festgestellt.

 

b)

Die Gewinn- und Verlustrechnung des BgA - Anteile an Personen-gesellschaften -  der Stadt Erkelenz zum 31. Dezember 2014, abschließend mit einem Jahresüberschuss von 852.082,86 Euro (Erträge 1.010.394,94 Euro, Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 158.312,08 Euro, Aufwendungen 0,00 Euro) wird festgestellt.

 

 c)

Dem Bürgermeister wird aufgrund der Prüfungsbescheinigung der Steuerberatungsgesellschaft mbH Exner, Erkelenz, vom 16. April 2015 Entlastung erteilt.

 

 d)

Aus dem Jahresüberschuss wird ein Betrag von brutto 160.000 € an die Stadt Erkelenz ausgeschüttet.

 

 e)

Für die sich aus Punkt d) an das Finanzamt zu zahlende Kapitalertragssteuer, einschl. Soli, von 25.320 € werden überplanmäßige Aufwendungen (Auszahlungen) gem. § 83 Abs. 1 GO NRW beim Konto 011301 544100

– Steuern u. ä. – bewilligt. Die Deckung erfolgt durch zusätzliche Erträge (Einzahlungen) beim Konto 011301 – 465100 – Gewinnanteile aus verbundenen Unternehmen und Beteiligungen.“

 


Finanzielle Auswirkungen:

Siehe Beschlussentwurf.


Anlagen:

Steuerbilanz zum 31.12.2014 2014 – BgA Anteile an Personengesellschaften –

Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01.2014 bis 31.12.2014

(Angefordertes Dokument nicht im Bestand)
Anlagen:  
  Nr. Name