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Vorlage - A 10/234/2015  

 
 
Betreff: Delegiertenbestellung für die Delegiertenversammlung 2015 der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt   
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
24.06.2015 
7. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Die Stadt Erkelenz ist Mitglied der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE).

 

Die nächste Delegiertenversammlung wurde vom Präsidium der Deutschen Sektion der RGRE auf den 05./06. Oktober 2015 in Ettlingen (Landkreis Karlsruhe) festgesetzt. Neben der Delegiertenversammlung soll die Zusammenkunft der Erörterung eines kommunalrelevanten Themas dienen. Für die anstehende Delegiertenversammlung sind Workshops zum Thema „Kommunen im digitalen Zeitalter – Herausforderungen, Chancen, Möglichkeiten“ geplant.

 

Die Stadt Erkelenz kann mit drei Delegierten an der Delegiertenversammlung teilnehmen. Es besteht die Möglichkeit, dass mehrere Stimmen auf eine Delegierte bzw. einen Delegierten übertragen bzw. vereint werden können.

 

Gemäß § 63 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) gilt für die Vertretung der Gemeinde in Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen § 113 GO NRW. Aufgrund § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW muss der Bürgermeister, sofern mehr als eine Vertreterin bzw. ein Vertreter zu bestellen sind, dazuzählen. Der Bürgermeister kann für sich eine Vertretung in Person einer oder eines Bediensteten benennen, die bzw. der seinen Gremiensitz einnehmen würde.

 

Die beiden anderen der Stadt Erkelenz zustehenden Sitze wären durch einen einheitlichen Wahlvorschlag bzw. nach den Grundsätzen der Verhältniswahl zu vergeben.

 

Die Gemeindeordnung empfiehlt hierzu, vorrangig auf das Instrument des gemeinsamen Wahlvorschlages zurückzugreifen. Sollte ein solcher nicht zustande kommen, wäre eine Verhältniswahl durchzuführen.

Hierzu wird auf das Schreiben des Bürgermeisters an die Fraktionen und das fraktions- und gruppenlose Ratsmitglied vom 01. Juni 2015 verwiesen.


Beschlussentwurf:

„Der Rat der Stadt Erkelenz bestellt für die Delegiertenversammlung der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) am 05. und 06. Oktober 2015 nachfolgende Delegierte:

 

Delegierte

 

Verhinderungsvertreter/in

1. Bürgermeister Peter Jansen

 

ein/e von Bürgermeister Jansen zu
bestimmende/r Bedienstete/r

2. Ratsmitglied  ………………………

 

Ratsmitglied  ………………………

3. Ratsmitglied  ………………………

 

Ratsmitglied  ………………………“

 


Finanzielle Auswirkungen:

Keine.