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Tatbestand: Der Hauptausschuss hat sich in der letzten Sitzung am 12.03.2015 mit einem Bürgerantrag von verdi.nrw zum Erlass einer Resolution gegen die Freihandelsabkommen TTIP, CETA und TISA befasst.
Aufgrund des fehlenden konkreten örtlichen Bezuges des Antrages zur Stadt Erkelenz hat der Hauptausschuss auf Vorschlag der SPD-Ratsfraktion einstimmig entschieden, die Thematik in der nächsten Hauptausschusssitzung erneut zur Tagesordnung zu stellen.
Mit Schreiben vom 03.06.2015 beantragt die SPD-Ratsfraktion:
1. Der Rat der Stadt Erkelenz beschließt nachfolgende Resolution zu internationalen Handels- und Dienstleistungsabkommen:
Grundsätzlich sind Freihandelsabkommen aus kommunaler, insbesondere Erkelenzer Sicht dazu geeignet, wirtschaftliche Entwicklungschancen Erkelenzer Betriebe auf internationalem Parkett zu erhöhen und dadurch neue Arbeitsplätze zu schaffen. Sie bieten gleichzeitig die Chance, mit der Verhandlungsmacht eines geeinten Europas europäische Interessen, Werte und Standards im globalen Miteinander durchzusetzen und zu verbreiten.
Auf der anderen Seite besteht die Gefahr, wie Erfahrungen aus anderen Freihandelsabkommen zeigen, dass diese Möglichkeiten eröffnen können, die die Aushöhlung der unabhängigen Daseinsvorsorge durch die Kommunen in Frage stellt.
Vor diesem Hintergrund unterstützt der Rat der Stadt Erkelenz die grundsätzlichen Bemühungen zur Erreichung von Freihandelsabkommen, wenn dabei die Grundsätze der Transparenz und Beteiligung, die Unabhängigkeit deutscher und europäischer Gerichte und der kommunalen Daseinsvorsorge eingehalten werden und wenn dadurch weder deutsche und europäische Sozial-, Gesundheits-, Verbraucherschutz- noch Umweltstandards in Frage gestellt werden. Mit diesem Ziel unterstützt der Rat der Stadt Erkelenz das gemeinsame Positionspapier des Deutschen Städtetages, des Deutschen Landkreistages, des Deutschen Städte- und Gemeindebundes und des Verbandes Kommunaler Unternehmen vom Oktober 2014 und fordert gegenüber der Landes- und Bundesregierung folgende Punkte ein:
Die kommunale Daseinsvorsorge ist von den Marktzugangsverpflichtungen in TTIP und allen weiteren Freihandelsabkommen auszuschließen.
Der politische Gestaltungswille der Kommunen darf in Fragen des öffentlichen Beschaffungswesen nicht stärker eingeschränkt werden als es nationale Regelungen und das europäische Vergaberecht bereits heute vorsehen.
Auf spezielle Investorenschutzregelungen und internationale Schiedsgerichte ist gänzlich zu verzichten. Rechtsschutz ist ausschließlich durch demokratisch legitimierte nationale Gerichte zu gewährleisten.
Der Abbau von Handelshemmnissen darf nicht zu Lasten von europäischen Sozial-, Gesundheits-, Verbraucherschutz- und Umweltstandards erfolgen. Die Transparenz und Beteiligung ist dringend zu verbessern, u.a. durch Integration von Vertretern der kommunalen Ebene, neben dem TTIP-Beirat des Bundeswirtschaftsministeriums, unmittelbar in die Beratergruppen der EU-Kommission.
Die Organisationsfreiheit der Kommunen auch über TTIP hinaus ist sicherzustellen, Rekommunalisierung muss jederzeit und uneingeschränkt möglich bleiben.
2. Der Rat beauftragt den Bürgermeister der Stadt Erkelenz, diese Resolution in geeigneter Weise zu verlautbaren und dem Deutschen Städte- und Gemeindebund als Mitverfasser der gemeinsamen Erklärung vom Oktober 2014 mitzuteilen.
Gründe: Seit Juni 2013 verhandeln Vertreter der EU mit Vertretern der USA über ein transatlantisches Freihandels- und Investitionsabkommen (Transatlantic Trade and Investment Partnership, TTIP). Mit dem geplanten Abkommen wird das Ziel einer erleichterten Abwicklung des Handelsverkehrs zwischen der EU und den USA verfolgt.
Ein weiteres Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada (Comprehensive Economic and Trade Agreement CETA) wurde zwischen 2009 und 2014 bereits verhandelt und muss nun noch durch das EU-Parlament und den Europäischen Rat sowie durch die EU-Mitgliedsstaaten ratifiziert werden. Außerdem wird zurzeit ein Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (Trade in Services Agreement, TiSA) verhandelt. Hierunter fallen zahlreiche Vereinbarungen zwischen 23 Parteien, inkl. den USA und der Europäischen Union, die das Ziel haben, Handelshemmnisse im Dienstleistungssektor zu beseitigen.
Die Freihandelsabkommen TTIP, CETA und TiSA werden derzeit stark kontrovers diskutiert. Auf der einen Seite versprechen sich die Befürworter der Abkommen durch den Abbau und die Harmonisierung verschiedener regulatorischer Bestimmungen positive Einkommens- und Beschäftigungseffekte auf beiden Seiten des Atlantiks. Sie befürworten einen ökonomischen Ordnungsrahmen, der alle Handelspartner künftig an gemeinsame Spielregeln binden kann, damit der marktwirtschaftliche Wettbewerb fair verläuft. Die Vertiefung der Transatlantischen Wirtschaftspartnerschaft soll demnach auch dazu beitragen, dass gegenüber Drittländern hohe Standards bei Produkten, Arbeitnehmerrechten und dem Umweltschutz durchgesetzt werden können.
Auf der anderen Seite bezweifeln die Kritiker der Freihandels- und Investitionsabkommen die Dimension der behaupteten positiven Effekte und gehen davon aus, dass diese in Wahrheit in nicht messbaren Bereichen liegen. Sie kritisieren vor allem die Geheimhaltung der Verhandlungen, das aus ihrer Sicht undemokratische Zustandekommen und das Risiko, das diese Abkommen für die Unabhängigkeit der Justiz und für europäische Sozial-, Gesundheits-, Verbraucherschutz- und Umweltstandards haben könnten.
Um in diesem Gesamtkomplex die Interessen der Stadt Erkelenz öffentlich und gegenüber den politisch Handelnden zu verdeutlichen, bedarf es einer entsprechenden Verlautbarung des Stadtrates in Form der vorstehenden Resolution. Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat): „1. Der Rat der Stadt Erkelenz beschließt nachfolgende Resolution zu internationalen Handels- und Dienstleistungsabkommen:
Grundsätzlich sind Freihandelsabkommen aus kommunaler, insbesondere Erkelenzer Sicht dazu geeignet, wirtschaftliche Entwicklungschancen Erkelenzer Betriebe auf internationalem Parkett zu erhöhen und dadurch neue Arbeitsplätze zu schaffen. Sie bieten gleichzeitig die Chance, mit der Verhandlungsmacht eines geeinten Europas europäische Interessen, Werte und Standards im globalen Miteinander durchzusetzen und zu verbreiten.
Auf der anderen Seite besteht die Gefahr, wie Erfahrungen aus anderen Freihandelsabkommen zeigen, dass diese Möglichkeiten eröffnen können, die die Aushöhlung der unabhängigen Daseinsvorsorge durch die Kommunen in Frage stellt.
Vor diesem Hintergrund unterstützt der Rat der Stadt Erkelenz die grundsätzlichen Bemühungen zur Erreichung von Freihandelsabkommen, wenn dabei die Grundsätze der Transparenz und Beteiligung, die Unabhängigkeit deutscher und europäischer Gerichte und der kommunalen Daseinsvorsorge eingehalten werden und wenn dadurch weder deutsche und europäische Sozial-, Gesundheits-, Verbraucherschutz- noch Umweltstandards in Frage gestellt werden.
Mit diesem Ziel unterstützt der Rat der Stadt Erkelenz das gemeinsame Positionspapier des Deutschen Städtetages, des Deutschen Landkreistages, des Deutschen Städte- und Gemeindebundes und des Verbandes Kommunaler Unternehmen vom Oktober 2014 und fordert gegenüber der Landes- und Bundesregierung folgende Punkte ein:
Die kommunale Daseinsvorsorge ist von den Marktzugangsverpflichtungen in TTIP und allen weiteren Freihandelsabkommen auszuschließen.
Der politische Gestaltungswille der Kommunen darf in Fragen des öffentlichen Beschaffungswesen nicht stärker eingeschränkt werden als es nationale Regelungen und das europäische Vergaberecht bereits heute vorsehen.
Auf spezielle Investorenschutzregelungen und internationale Schiedsgerichte ist gänzlich zu verzichten. Rechtsschutz ist ausschließlich durch demokratisch legitimierte nationale Gerichte zu gewährleisten.
Der Abbau von Handelshemmnissen darf nicht zu Lasten von europäischen Sozial-, Gesundheits-, Verbraucherschutz- und Umweltstandards erfolgen. Die Transparenz und Beteiligung ist dringend zu verbessern, u.a. durch Integration von Vertretern der kommunalen Ebene, neben dem TTIP-Beirat des Bundeswirtschaftsministeriums, unmittelbar in die Beratergruppen der EU-Kommission.
Die Organisationsfreiheit der Kommunen auch über TTIP hinaus ist sicherzustellen, Rekommunalisierung muss jederzeit und uneingeschränkt möglich bleiben.
2. Der Rat beauftragt den Bürgermeister der Stadt Erkelenz, diese Resolution in geeigneter Weise zu verlautbaren und dem Deutschen Städte- und Gemeindebund als Mitverfasser der gemeinsamen Erklärung vom Oktober 2014 mitzuteilen.“
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