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Vorlage - A 40/291/2015  

 
 
Betreff: Fortführung der Evangelischen Grundschule Schwanenberg als Teilstandort der Gemeinschaftsgrundschule Gerderath
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Bildung und Sport   
Beratungsfolge:
Schulausschuss Vorberatung
17.06.2015 
2. Sitzung des Schulausschusses ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
18.06.2015 
6. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
24.06.2015 
7. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Gemäß § 82 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW – SchulG) vom 15.02.2005, (GV. NRW. S. 102), in der derzeit geltenden Fassung müssen Schulen die für einen geordneten Schulbetrieb erforderliche Mindestgröße haben. Die Mindestgröße für Grundschulen liegt bei mindestens 92 Schülerinnen und Schüler.

Die Evangelische Grundschule Schwanenberg weist in den letzten Jahren folgende Schülerzahlen auf:

 

Schuljahr 2012/201387 Schülerinnen und Schüler

Schuljahr 2013/201483 Schülerinnen und Schüler

Schuljahr 2014/201590 Schülerinnen und Schüler

Schuljahr 2015/201687 Schülerinnen und Schüler

 

§ 83 SchulG bestimmt, das Grundschulen mit weniger als 92 und mindestens 46 Schülerinnen und Schüler nur als Teilstandorte in einem Grundschulverbund geführt werden können, wenn der Schulträger deren Fortführung für erforderlich hält. Da in Erkelenz auch die kleineren Grundschulstandorte erhalten werden sollen und deshalb am Bestand der Evangelischen Grundschule Schwanenberg seitens der Stadt Ekelenz als Schulträger ein sehr großes Interesse besteht, ist es also notwendig, die Evangelische Grundschule Schwanenberg als Teilstandort in einem Grundschulverbund weiterzuführen, da ansonsten die Schließung droht.

Hierauf wurde in der Vergangenheit auch schon durch die Bezirksregierung Köln und das Schulamt für den Kreis Heinsberg hingewiesen.

 

Durch Grundschulverbünde soll der Fortbestand kleinerer wohnortnaher Grundschulstandorte ermöglicht werden. Kleine Grundschulen, die auf Dauer die gesetzlich vorgesehene Mindestgröße nicht erreichen, sollen, wenn der Schulträger deren Fortführung für erforderlich hält, möglichst als Teilstandorte geführt werden.

Durch den Grundschulverbund entsteht eine einheitliche Grundschule mit einem Kollegium, einer Leitung, einer Schulkonferenz und einer Schulpflegschaft, wobei an den Teilstandorten noch Teilpflegschaften mit entsprechendem eingegrenztem Aufgabengebiet eingerichtet werden können.

Die Errichtung eines solchen Grundschulverbundes führt zu einem effektiven Ressourceneinsatz und verbessert die pädagogischen Möglichkeiten der kleinen Grundschulstandorte. Die Teilstandorte können entsprechend der Gliederung der Grundschulbekenntnis oder weltanschauungsmäßig ausgerichtet werden.

 

Ein wechselseitiger Lehrereinsatz zwischen den einzelnen Standorten, z. B. zur Sicherstellung des Unterrichts, ist möglich, da es sich um einen Lehrkörper handelt.

 

Der Grundschulverbund zwischen der Katholischen Grundschule Houverath und der Franziskusschule, den der Rat der Stadt Erkelenz im Jahr 2008 beschlossen hat, hat sich bewährt und maßgeblich dazu beigetragen, den Grundschulstandort Houverath auch weiterhin zu sichern. Die gleiche Aussage lässt sich auch für den vom Rat im Jahr 2010 beschlossenen Grundschulverbund zwischen der Luise-Hensel-Schule und dem kleineren Grundschulstandort Gemeinschaftsgrundschule Hetzerath treffen.

 

Empfehlen würde sich für die Evangelische Grundschule Schwanenberg ein Grundschulverbund mit der Gemeinschaftsgrundschule Gerderath. Um den Schulstandort auf Dauer zu erhalten, ist eine solche Lösung sinnvoll.

 

Besteht ein Grundschulverbund aus Standorten unterschiedlicher Schularten (im vorliegenden Fall Gemeinschaftsgrundschule und Evangelische Grundschule) müssen beide Schularten in der Schulleitung vertreten sein. Die Schulleitung der Gemeinschaftsgrundschule Gerderath (Schulleiterin und stellvertretende Schulleiterin) sind beide katholischer Konfession. Die Bezirksregierung Köln hat in einem Gespräch am 16.03.2015 zugesagt, dass dies jedoch kein Hinderungsgrund sei und man die Stelle der stellvertretenden Schulleitung, die in den nächsten Jahren neu zu besetzen sein wird, als Stelle für eine evangelische Lehrkraft ausschreiben werde.

 

Zuständig für die Genehmigungserteilung zur Bildung eines Grundschulverbundes ist die Bezirksregierung Köln. Dort sollte ein entsprechender Antrag gestellt werden, um nach Möglichkeit noch bis zum Beginn des 2. Schulhalbjahres 2015/2016 (01.02.2016) den Verbund der angesprochenen Grundschulen vollziehen zu können.

 

Mit den Schulkonferenzen der beiden beteiligten Schulen wurden Gespräche geführt, um eine Akzeptanz des Grundschulverbundes auch bei den Lehrkräften und den Eltern zu erreichen. Ferner werden die Eltern in entsprechenden Informationsveranstaltung zeitnah über die Möglichkeiten, die aus einem Grundschulverbund resultieren, informiert.

 

In der Schulkonferenz der Gemeinschaftsgrundschule Gerderath zeigte sich kein geschlossenes Meinungsbild zum Grundschulverbund. Ein Mitglied lehnte die Maßnahme ab, fünf weitere Mitglieder enthielten sich der Stimme. Die Schulkonferenz der Evangelischen Grundschule Schwanenberg stimmte einstimmig für die Bildung des Grundschulverbundes.


Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss und Rat):

„Die Stadt Erkelenz bildet zum 01.02.2016 einen Grundschulverbund zwischen der Gemeinschaftsgrundschule der Stadt Erkelenz in Gerderath, St.-James-Straße 1, 41812 Erkelenz, und der Evangelischen Grundschule der Stadt Erkelenz in Schwanenberg, Rheinweg 150, 41812 Erkelenz. Die Evangelische Grundschule Schwanenberg ist zum gleichen Zeitpunkt aufzulösen. Die Verwaltung wird beauftragt, das entsprechende Verfahren durchzuführen.“


Finanzielle Auswirkungen:

keine