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Auszug - Ernennung eines Leiters der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Erkelenz (Stadtbrandinspektor) sowie von dessen zwei Stellvertretern  

 
 
7. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz
TOP: Ö 11
Gremium: Rat der Stadt Erkelenz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 24.06.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:35 Anlass: Sitzung
Raum: Altes Rathaus
Ort: Markt 1, 41812 Erkelenz
A 30/175/2015 Ernennung eines Leiters der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Erkelenz (Stadtbrandinspektor) sowie von dessen zwei Stellvertretern
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Rechts- und Ordnungsamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

„1.

Herr Stadtbrandinspektor Helmut van der Beek, geboren am 20.05.1966, wird gemäß § 11 Abs. 1 FSHG unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter mit der Aushändigung der Ernennungsurkunde zum Leiter der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Erkelenz für die Dauer von sechs Jahren ernannt. Die Ernennung ist jederzeit widerruflich.

 

2.

Herr Stadtbrandinspektor Klaus Peters, geboren am 11.06.1961, wird gemäß § 11 Abs. 1 FSHG unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter mit der Aushändigung der Ernennungsurkunde zum stellvertretenden Leiter der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Erkelenz für die Dauer von sechs Jahren ernannt. Die Ernennung ist jederzeit widerruflich.

 

 3.

Herr Brandoberinspektor Patrick Pistel, geboren am 25.06.1973, wird gemäß § 11 Abs. 1 und § 43 Nr. 1 FSHG NRW in Verbindung mit § 17 Absatz 1 und 3 der Verordnung über die Laufbahn der ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter mit der Aushändigung der Ernennungsurkunde bis zu den erfolgreichen Abschlüssen des Stabslehrgangs und des Führungslehrgangs für die Feuerwehrleitung zum kommissarisch stellvertretenden Leiter der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Erkelenz für die Dauer von höchstens 2 Jahren ernannt. Die Ernennung ist jederzeit widerruflich.

 

Herr Brandoberinspektor Patrick Pistel wird gemäß § 11 Abs. 1 FSHG aufschiebend bedingt durch den erfolgreichen Abschluss des Stabslehrgangs und des Führungslehrgangs für die Feuerwehrleitung unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter mit der Aushändigung der Ernennungsurkunde zum stellvertretenden Leiter der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Erkelenz für die Dauer von sechs Jahren ernannt. Die Ernennung ist jederzeit widerruflich.


Abstimmungsergebnis: einstimmig