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Tatbestand: In seiner Sitzung am 17.12.2014 hat der Rat der Stadt Erkelenz die Aufstellung der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Gemischte Bauflächen Bellinghovener Weg Umsiedlung Immerath, Pesch, Lützerath), Erkelenz-Kückhoven, beschlossen und beschlossen, die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie den Bezirksausschuss Holzweiler/Immerath zu beteiligen.
Die öffentliche Bekanntmachung des Termins der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde mit Amtsblatt Nr. 8 vom 10.04.2015 bekannt gemacht. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde am 21.04.2015 im Rathaus der Stadt Erkelenz durchgeführt. Seitens der Öffentlichkeit wurden während des Beteiligungsverfahrens keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen vorgetragen.
Das Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde mit Schreiben vom 02.04.2015 an die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, eingeleitet. Seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden während des Beteiligungsverfahrens abwägungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen, die in der Anlage – Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange – zur Abwägung und Beschlussfassung aufgelistet sind.
Der Bezirksausschuss Holzweiler/Immerath wurde mit Schreiben vom 13.04.2015 beteiligt. Seitens des Bezirksausschusses wurde keine Stellungnahme abgegeben.
Über das Ergebnis der Abwägung und die Weiterführung des Verfahrens gemäß § 3 Abs. 2 BauGB soll in dieser Sitzung entschieden werden. In dieser Sitzung soll über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB gemäß § 1 Abs. 7 BauGB eingereichten abwägungsrelevanten Stellungnahmen entschieden und der Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gefasst werden. Aspekte Stadtmarketing/Lokale Agenda 21Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen. Durch die Flächennutzungsplanänderung werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die in der Bauleitplanung zu beachten sind, ist eine nachhaltige ökologische, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von Planungen gewährleistet.
Die Bauleitpläne sollen gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung, zu fördern, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. Hierzu soll die städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen. Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat): „1.Über die während der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Gemischte Bauflächen Bellinghovener Weg Umsiedlung Immerath, Pesch, Lützerath), Erkelenz-Kückhoven, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belangen, wie in den als Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange – zur Beschlussvorlage der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Gemischte Bauflächen Bellinghovener Weg Umsiedlung Immerath, Pesch, Lützerath), Erkelenz-Kückhoven, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2.Der Entwurf der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Gemischte Bauflächen Bellinghovener Weg Umsiedlung Immerath, Pesch, Lützerath), Erkelenz-Kückhoven, ist unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.“ Finanzielle Auswirkungen: keine Anlagen: Anlage - Stellungnahme der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange –zur Beschlussvorlage der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz
Übersicht über den Geltungsbereich der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Gemischte Bauflächen Bellinghovener Weg Umsiedlung Immerath, Pesch, Lützerath), Erkelenz-Kückhoven
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