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Tatbestand: Die SPD-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Erkelenz haben mit Schreiben vom 6. Februar 2015 einen gemeinsamen Antrag „Durchführung einer Elternbefragung“ gestellt. Hiernach möge der Rat der Stadt Erkelenz beschließen, dass die Verwaltung der Stadt Erkelenz beauftragt werde, eine Befragung zur Ermittlung des Wunsches der Erziehungsberechtigten auf Einrichtung einer Gesamtschule in Erkelenz durchzuführen. Vor der Durchführung der Elternbefragung solle durch die Stadtverwaltung eine öffentliche Informationsveranstaltung durchgeführt werden.
Begründet wird der Antrag u.a. damit, dass der demografische Wandel für die kommenden Jahre klar erkennen lasse, dass mit rückläufigen Schülerzahlen insbesondere an der Haupt- und Realschule in Erkelenz zu rechnen sei. Auch ließe sich im Kreis Heinsberg ein verändertes Elternverhalten beim Übergang ihrer Kinder auf die weiterführenden Schulen erkennen. Die Gesamtschule würde kreisweit stark nachgefragt. Erkelenz sei mittlerweile als Schulstadt des Kreises Heinsberg die einzige größere Stadt im Kreis ohne eine Gesamtschule. Durch die Elternbefragung solle der tatsächliche Bedarf nach einer Gesamtschule in Erkelenz festgestellt werden. Die Verwaltung solle die Elternbefragung mittels eines standardisierten Fragebogens unter den Erziehungsberechtigen der Schülerinnen und Schüler der ersten bis vierten Klasse durchführen. In einer vorherigen Informationsveranstaltung solle die Funktion der Befragung erläutert, über die Schullandschaft im Kreis Heinsberg aufgeklärt, die aktuellen Anmeldezahlen der Schulformen dargestellt und der Fragebogen erklärt werden. Diese Veranstaltung sei ausreichend zu bewerben.
Gemäß § 78 Abs. 4 Schulgesetz NRW (SchulG NW) sind die Schulträger gemeinsam mit dem Land für eine zukunftsgerichtete Weiterentwicklung der Schulen verantwortlich. Sie sind verpflichtet, Schulen oder Bildungsgänge des Berufskollegs zu errichten und fortzuführen, wenn in ihrem Gebiet ein Bedürfnis dafür besteht und die Mindestgröße nach § 82 SchulG NW gewährleistet ist. Nach § 78 Abs. 5 SchulG NW ist die Entwicklung des Schüleraufkommens und der Wille der Eltern bei der Feststellung des Bedürfnisses zu berücksichtigen. Eine Schule kann nur dort errichtet werden, wo erwartet werden kann, dass das Elternwahlverhalten die Errichtung und Fortführung einer Schule in einer gesetzlichen Regelform dauerhaft gewährleistet. Dieses Bedürfnis besteht, wenn die Schule im Rahmen der Schulentwicklungsplanung erforderlich ist und damit das Bildungsangebot dieser Schulform in zumutbarer Entfernung wahrgenommen werden kann. Eine Schule kann nur dann als pflichtige Schule errichtet werden, wenn die Mindestgröße im Eingangsjahrgang durch Kinder aus diesem Gebiet erreicht wird. Eine freiwillige Errichtung unter Berücksichtigung ortsfremder Kinder ist nur bei einem gemeindeübergreifenden Bedürfnis zulässig. Dies muss im Wege einer kommunalen Zusammenarbeit gemäß § 80 Abs. 4 SchulG NW festgestellt werden.
Eine formelle Elternbefragung sollte stets die Eltern der Grundschuljahrgänge 3 und 4 umfassen. Eine proportionale Hochrechnung des Abfrageergebnisses auf eine fiktive volle Wahlbeteiligung ist möglich, muss zu Beginn der Befragung aber ausdrücklich angekündigt werden. Im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens, z. B. für eine Gesamtschule, ist die Schulentwicklungsplanung anlassbezogen darzulegen. Die Schulträger sind gehalten, in enger Zusammenarbeit und gegenseitiger Rücksichtnahme auf ein regional ausgewogenes differenziertes Angebot zu achten. Können die Voraussetzungen für die Errichtung von Gesamtschulen nur durch Schülerinnen und Schüler mehrerer Gemeinden gesichert werden, so sind diese Gemeinden insoweit zu einer gemeinsamen Schulentwicklungsplanung verpflichtet.
Die neueingerichtete Schule muss die für einen geordneten Schulbetrieb erforderliche Mindestgröße habe. Gesamtschulen müssen bis Klasse 10 mindestens 4 Parallelklassen pro Jahrgang haben. Dabei gelten 25 Schülerinnen und Schüler als Klasse. Daraus ergibt sich, dass mindestens 100 Kinder im ersten Jahrgang angemeldet werden müssen. Die Mindestgröße muss für mindestens fünf Jahre prognostisch gesichert sein.
Die Gesamtschule ermöglicht differenzierte Bildungsgänge, die zu allen Abschlüssen der Sekundarstufe I führen.
Das Bedürfnis im Sinne von § 78 Abs. 4 und 5 SchulG NW für die Errichtung einer Gesamtschule hat nicht nur eine quantitative Komponente (erforderliche Schülerzahl) sondern auch eine qualitative Komponente (Leistungsheterogenität). Eine leistungsheterogene Schülerschaft ist ein wesentliches Strukturelement der Gesamtschule. Zum Nachweis kann das bisherige Übergangsverhalten aus bestehenden Gesamtschulen sowie das zu erwartende Schülerpotential aus dem Einzugsbereich der neuen Gesamtschule zugrunde gelegt werden.
Gemäß § 79 SchulG NW sind die Schulträger verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderliche Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unterhalten. Bei einer zeitweisen gleichzeitigen Unterbringung von aufwachsender Schule sowie auslaufend aufgelöster Schule in einem Gebäude/Schulzentrum ist schulscharf darzulegen, welche Räume für die jeweilige Schule zur Verfügung gestellt werden. Soll die Unterbringung der Gesamtschule in vorhandenen Räumen anderer Schulformen erfolgen, die im Gegenzug aufgelöst werden, ist hierfür ebenfalls ein entsprechender Beschluss des Schulträgers erforderlich.
Insgesamt 415 Schülerinnen und Schüler verlassen zum Schuljahresende 2014/2015 nach Abschluss des 4. Schuljahres die Erkelenzer Grundschulen und besuchen die weiterführenden Schulen.
Zum Datum 22. April 2015 lagen für die Erkelenzer weiterführenden Schulen folgende Anmeldezahlen für den Jahrgang 5 vor:
An den Gesamtschulen in Hückelhoven und Wassenberg liegen folgende Anmeldungen von Erkelenzer Grundschülerinnen und Grundschüler vor:
Insgesamt haben sich also die Eltern von 62 Erkelenzer Schülerinnen und Schüler für eine Gesamtschule in unmittelbarer Nähe von Erkelenz entschieden (14,9%). Nur in insgesamt 23 Fällen wurde der Aufnahme nicht zugestimmt. Es ist nichts bekannt über die Grundschulempfehlungen, die für die einzelnen Kinder abgegeben worden sind.
Es bleibt also festzustellen, dass für lediglich 23 Kinder, also 5,5 % der Schülerinnen und Schüler, ein wirklicher Bedarf für eine Gesamtschule vorliegt, der nicht in unmittelbarer Nähe (Hückelhoven und Wassenberg) befriedigt werden kann. Die geforderte Mindestanzahl von 100 Schülerinnen und Schüler für die Errichtung einer Gesamtschule wird also weit unterschritten.
Dies hängt insbesondere damit zusammen, dass in Erkelenz die in der Gesamtschule unter einem Dach vereinten Schulformen vorhanden sind und weit über die Region hinaus allesamt einen ausgezeichneten Ruf besitzen.
Diese Zahlen legen nahe, dass kein ausreichendes Bedürfnis auf Einrichtung einer Gesamtschule vorliegt.
Ferner dürfte unstrittig sein, dass die Stadt Erkelenz nicht in der Lage ist, für die mögliche Errichtung einer Gesamtschule ein neues Gebäude zu errichten und einzurichten.
Somit stellt sich die Frage, an welcher Schule, die dann zwangsweise auslaufend zu schließen wäre, eine Gesamtschule eingerichtet werden könnte. Die auslaufende Schließung ist die Nichtfortführung des Schulsystems.
Erkelenz ist ein sehr starker Schulstandort.
In der Sekundarstufe I werden zwei Gymnasien, eine Realschule und eine Hauptschule vorgehalten. Im Rahmen der möglichen Errichtung einer Gesamtschule wäre also zu prüfen, welche dieser vier Schulen entbehrlich ist und gegebenenfalls auflösend geschlossen werden könnte. Voraussetzung für die Schließung einer Schule ist, dass kein Bedürfnis auf Erhalt dieser Schule besteht.
Die Gemeinschaftshauptschule Erkelenz als Schwerpunktschule verfügt derzeit über 591 Schülerinnen und Schüler. Die Schülerzahl ist seit dem 1. August 2014 (Anzahl der Schülerinnen und Schüler zum damaligen Zeitpunkt 538) ständig gestiegen. Die Gemeinschaftshauptschule als Schwerpunktschule nimmt eine herausragende Stellung ein. Neben einer intensiven Berufsvorbereitung für alle Schülerinnen und Schüler sind zwei internationale Förderklassen eingerichtet. Ferner widmet sie sich als Schwerpunktschule im hohen Maße der inklusiven Beschulung von Schülerinnen und Schülern aus verschiedenen Förderschwerpunkten. Der Bestand dieser Schule ist zumindest mittelfristig gesichert. Die im Gegensatz zu vielen anderen Hauptschulstandorten in Nordrhein-Westfalen hohen Anmeldezahlen zeigen, dass ein außergewöhnliches Bedürfnis für den Bestand dieser Schule in Erkelenz vorliegt.
Die Realschule/Europaschule nimmt in der Klasse 5 durchgängig 150 Schülerinnen und Schüler auf. Der Bestand ist hier ebenfalls mittelfristig gesichert. Die Realschule ist als Ganztagsschule ausgerichtet und verfügt über einen bilingualen Zweig.
Das Cornelius-Burgh-Gymnasium verfügt ebenso über einen bilingualen Zweig. Hier sind die Anmeldezahlen steigend. Während im vergangenen Jahr nur 86 Schülerinnen und Schüler angemeldet wurden, liegen für das kommende Schuljahr 98 Anmeldungen vor, sodass sie vierzügig geführt werden kann. Es handelt sich um ein Ganztagsgymnasium mit bilingualem Zweig. Auch hier liegt das Bedürfnis zum Erhalt dieser Schule vor.
Dem Cusanus-Gymnasium liegen 191 Anmeldungen für die Klasse 5 für das kommende Schuljahr vor. Es handelt sich im Gegensatz zum Cornelius-Burgh-Gymnasium um ein Halbtagsgymnasium, so dass in Erkelenz die glückliche Situation besteht, beide Alternativen (Ganztag und Halbtag) im gymnasialen Angebot vorhalten zu können. Es ist eine der größten Gymnasien in NRW.
Wie bereits oben erwähnt, liegt die Mindestschülerzahl für die Errichtung einer Gesamtschule bei 100 Schülerinnen und Schüler. Der Wegfall von 100 Schülerinnen und Schüler in der Eingangsklasse hätte für alle Schulen große Auswirkungen. Die überregionale hohe Anerkennung, die alle vier genannten weiterführenden Schulen in Erkelenz erfahren, hängt weitgehend mit den dort vorgehaltenen Angeboten zusammen. Der Wegfall von zumindest einer Eingangsklasse würde sich hier sehr negativ auswirken und zu einer erheblichen Schwächung des Schulstandortes Erkelenz führen. Dies soll hier am Beispiel des Cusanus-Gymnasiums und der Europaschule/Realschule verdeutlicht werden. Die Schulleitungen der entsprechenden Schulen wurden gebeten, dies schriftlich vorzutragen.
Auch bei einem nur geringfügigen Rückgang der Schülerzahlen an der Europaschule Erkelenz gehen wichtige Profilbausteine an der Schule verloren:
Das Cusanus-Gymnasium würde mit Sicherheit folgende Angebote nicht mehr machen können:
Im Schuljahr 2012/2013 erreichten 119 Schülerinnen und Schüler der Europaschule sowie 12 Schülerinnen und Schüler der Gemeinschaftshauptschule die Qualifikation zur gymnasialen Oberstufe. Im Schuljahr 2013/2014 lag die Anzahl dieser Schülerinnen und Schüler bei 106 bzw. 11.
An den beiden Gymnasien in städt. Trägerschaft wurden zum Schuljahr 2013/2014 zur gymnasialen Oberstufe insgesamt 102 Realschulabsolventen/innen bzw. 2 Hauptschulabsolventen/innen angemeldet. Zum Schuljahr 2014/2015 lagen die entsprechenden Anmeldezahlen bei 77 bzw. 4.
Nicht berücksichtigt sind die Schülerinnen und Schüler, die nach dem Erreichen ihres Schulabschlusses andere Bildungseinrichtungen besuchen, z.B. die Berufskollegs.
Dies zeigt zum einen die hervorragende Arbeit, die an der Europaschule und der Gemeinschaftshauptschule geleistet wird, zum anderen aber auch ist dies ein Nachweis der Stärke und der absoluten Durchlässigkeit der Erkelenzer Schullandschaft, wo auch Hauptschulabsolventen/innen und Realschulabsolventen/innen zur Hochschulreife gelangen können.
Eine Gesamtschule vereinigt die Schulformen Haupt-, Realschule und Gymnasium unter einem Dach. Zweifelsohne hat diese Schulform eine hohe Daseinsberechtigung, insbesondere in den Kommunen, die nicht alle Schulformen vorhalten wollen oder können.
Zum heutigen Zeitpunkt wird die Errichtung einer Gesamtschule in Erkelenz seitens der Verwaltung als nicht notwendig erachtet, da für alle Schulformen leistungsstarke und überregional anerkannte Schulen vorgehalten werden. Ferner liegen, wie oben angeführt, notwendige Voraussetzungen für die Errichtung nicht vor.
Die Errichtung einer Gesamtschule würde aus den oben genannten Gründen wesentlich zu einer Schwächung der Schulstandortes Erkelenz beitragen. Es wird vor diesem Hintergrund vorgeschlagen, den Antrag der SPD-Fraktion/Bündnis 90/Die Grünen vom 6. Februar 2015 auf Durchführung einer Elternbefragung abzulehnen. Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss und den Rat)): „Der gemeinsame Antrag der Fraktionen SPD und B90/Die Grünen im Rat der Stadt Erkelenz vom 06.02.2015 auf Durchführung einer Elternbefragung zur Ermittlung des Wunsches der Erziehungsberechtigten auf Einrichtung einer Gesamtschule in Erkelenz wird abgelehnt.“ Finanzielle Auswirkungen: keine
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