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Vorlage - /009/2015  

 
 
Betreff: Berichte zur Thematik Braunkohletagebau und IRR:
1. Braunkohleplanung Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Berverath, Ober- und Unterwestrich
2. Angekündigte Leitentscheidung des Landes NRW
3. Interkommunaler Planungsverband Tagebaurand
4. Revierkonferenz der Innovationsregion Rheinisches Revier
Status:öffentlich  
Federführend:Bürgermeister   
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
24.06.2015 
7. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Synopse_Beteiligung_BKA_Arbeitskreis  
Synopse_Offenlage_Arbeitskreis  
IRR_Broschüre  

Tatbestand:

1.

Braunkohleplanung Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Berverath, Ober-

und Unterwestrich

 

In der Sitzung am 24.09.2014 hat der Rat der Stadt Erkelenz die Stellungnahme der Stadt Erkelenz zum Entwurf des Braunkohleplanes „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath“ beschlossen. Dabei wurde auch der Antrag der Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ vom 19.08.2015 „Sicherheitsleistungen für Rekultivierung und mögliche Bergschäden“ berücksichtigt.

 

Bürger/innen aus Erkelenz, die IG Umsiedlung aus Erkelenz und Verbände usw. haben ebenso im Verfahren Stellungnahmen eingereicht.

 

In mehreren Gesprächen mit der Bezirksregierung wurden durch die Verwaltung Erläuterungen zu den Stellungnahmen gegeben und auch bestätigt, dass sich die Stadt Erkelenz für das Verfahren die Anregungen/Stellungsnahmen der IG Umsiedlung zu eigen macht, so dass diese beim formellen Erörterungstermin sowie der Beschlussfassung in den Gremien bei der Bezirksregierung (Arbeitskreis Umsiedlung, Braunkohleausschuss) entsprechend zu werten seien.

 

Parallel dazu wurde von der Bezirksregierung der Entwurf der Revierweiten Regelungen (Vereinbarung zwischen dem Land NRW und dem Tagebaubetreiber RWE Power) erarbeitet. Hierzu fand ein umfassender Austausch auch zwischen den Vertretern der Bezirksregierung, dem Bürgerbeirat und der Stadtverwaltung statt.

 

Erfreulich ist festzustellen, dass diese Gespräche sehr konstruktiv verlaufen sind und eine Vielzahl von aus Erkelenz vorgetragenen Wünschen/Anforderungen Berücksichtigung gefunden haben. Es konnten z.B. eine nochmalige Verbesserung bei den Entschädigungsregelungen und transparentere Verfahrensregelungen erreicht werden.

 

Die Revierweiten Regelungen umfassen auch viele Punkte, die in früheren Umsiedlungsverfahren Bestandteil der „Ortsspezifischen Regelungen“ (Vereinbarung zwischen Tagebaubetreiber und Stadt) waren.

 

Seitens der Stadt Erkelenz wurde insbesondere darauf gedrängt, dass in das Braunkohleplanverfahren klare Garantiezusagen für die Umsetzung bei begonnener Umsiedlung (zentrale, durch Ratsbeschluss unterstützte, Forderung der Stadt Erkelenz aus den Unsicherheiten – Diskussion um Bestand von RWE seit ca. zwei Jahren)  einfließen.

 

Zwei Arbeitstage vor der Sitzung des Arbeitskreises bei der Bezirksregierung am 11.05.2015 wurde der Entwurf der Revierweiten Regelungen (Vereinbarung zwischen Land und RWE) der Stadt Erkelenz zugesandt. Dabei war erfreulicherweise festzustellen, dass zumindest ein Teil der Garantieforderung berücksichtigt wurde und RWE sich in der Vereinbarung verpflichtet, in jedem Fall allen Umsiedlern und Umsiedlerinnen ein Entschädigungsangebot zu unterbreiten (Anmerkung: Auch wenn sich Rahmenbedingungen z.B. durch Leitentscheidung ändern).

 

Unmittelbar nach Vorlage des Entwurfs der Revierweiten Regelungen wurde seitens der Verwaltung die Abstimmung mit dem Bürgerbeirat zu den Ortspezifischen Regelungen intensiv angegangen. Nach dem derzeitigen Diskussionsstand wird erwartet, dass über die Sommerferienzeit die noch offenen Punkte geklärt werden können und für die Sitzungen im September 2015 der Vereinbarungsentwurf zum Beschluss vorgelegt werden kann.

 

Kurzzusammenfassung zu den Verfahrensterminen:

 

Von September 2014 an bis Ende April 2015 konnten in vielen Gesprächsrunden mit der Bezirksregierung und RWE Power eine Vielzahl konstruktiver Lösungsansätze und Fortentwicklungen der Regelungen zur Entschädigung erreicht werden.

 

Seit Mai 2015 scheint aber der Punkt in den Verhandlungen erreicht zu sein, wo die Grenzen für weiteres Entgegenkommen (z. B. Garantieerklärungen) derzeit erreicht sind. Scheinbar ist aktuell auf landespolitischer Ebene eine geschlossene Haltung zum Fortgang des Braunkohletagebaus gegeben. Dies wurde auch beim Erörterungstermin zu den Stellungnahmen und den Beschlüssen im Arbeitskreis, beides nichtöffentliche Sitzungen, erkennbar.

 

A)Erörterungstermin bei der Bezirksregierung Köln zu den Anregungen/Stellungnahmen zum Braunkohleplanentwurf gem. § 28 Abs. 1               LPlG

 

Für die Stadt Erkelenz haben Bürgermeister Peter Jansen und der Technische Beigeordnete Ansgar Lurweg als Vertreter der Anzuhörenden teilgenommen. Von den über 40 angeschriebenen zu beteiligenden Stellen/Verbänden etc. waren nur einige wenige beim Termin (wie z. B. die Stadt Erkelenz, der Kreis Heinsberg und RWE Power) anwesend.

 

Auf die als Anhang 1 und 2 beigefügten Listen, die den für die öffentliche Sitzung des Braunkohleausschusses (BKA) zugesandten Unterlagen entnommen wurden, wird verwiesen.

 

Der Bürgermeister hat für die Stadt Erkelenz nochmals die Einbeziehung der Anregungen der IG Umsiedlung bestätigt sowie erklärt, dass mit den Erläuterungen die Bedenken der Stadt Erkelenz zu den mit „na“ ausgewiesenen Punkten nicht ausgeräumt sind.

 

Die Vielzahl der Punkte wurde in einer knapp 30 minütigen Sitzung behandelt. Eine inhaltliche Erörterung erfolgte nicht.

 

B)3. Sitzung des Arbeitskreises Umsiedlung Keyenberg, Kuckum,

Unter-/Oberwestrich, Berverath am 11.05.2015 bei der Bezirksregierung Köln

 

Seitens der Stadt Erkelenz haben zwei Vertreter des Bürgerbeirates sowie der Bürgermeister, Peter Jansen, und der Techn. Beigeordnete, Ansgar Lurweg, als Sachkundige ohne Stimmrecht teilgenommen.

 

Hier standen die Beschlüsse zum Entwurf der Revierweiten Regelungen und zu den Stellungnahmen wie zuvor unter A) dargestellt an.

 

Auch hier wurde die Position der Stadt, die sich auf die entsprechenden Ratsbeschlüsse stützt, vom Bürgermeister nochmals eingebracht. Durch die Art und Weise der Sitzungsleitung wurde hierzu eine inhaltliche Diskussion nicht ermöglicht.

 

Erstaunlicherweise wurden zu allen Punkten einstimmig Beschlüsse gefasst und somit dem BKA einstimmig empfohlen, den nicht ausgeräumten Anregungen und Stellungnahmen auch der Stadt Erkelenz nicht zu folgen.

 

Weil seitens des Bürgermeisters befürchtet wurde, dass die Darstellung der Position der Stadt Erkelenz im Protokoll nicht erfasst wird (dies hat sich auch bestätigt) wurde am 18.5.2015 ein Schreiben an die Geschäftsstelle des BKA mit der Verschriftlichung der Positionierung der Stadt gesandt. In diesem Schreiben wurde auch gebeten, dass Protokoll der Sitzung sowie die Sitzungsunterlagen öffentlich für die Sitzungsvorlage zur Ratssitzung in Erkelenz verwenden zu dürfen und, dass das Schreiben den Unterlagen für den BKA zugefügt wird.

 

Mit der Erstellung der Sitzungsvorlage wurde deshalb bis jetzt gewartet. Eine Antwort zum Schreiben wurde am 15.06.2015 – vorab per Mail – dem Bürgermeister durch die Geschäftsstelle des BKA bei der Bezirksregierung zugesandt. Es wird bestätigt, dass die Zufügung des Schreibens für die Unterlagen der BKA-Sitzung am 22.06.2015 erfolgt und dazu auch noch ergänzende Stellungnahmen (Sicherheitsleistung, Ortspezifische Regelungen etc.) von RWE Power sowie der Bezirksregierung Arnsberg zugefügt werden.

Damit wird dem aus Erkelenz geäußertem Grundanliegen, einer klaren Aussage zu den Sicherheitsleistungen etc. durch den BKA als der zuständigen Einrichtung des Landes NRW, unabhängig von der rechtlichen Bewertung,  deutlich mehr als bisher entsprochen.

 

Die Unterlagen für die BKA-Sitzung sind über die Homepage der Bezirksregierung Köln abrufbar.

 

C)151. Sitzung des Braunkohleausschusses am 22.06.2015 bei der Bezirksregierung in Köln

 

Zur Tagesordnung etc. wird auf die Homepage der Bezirksregierung verwiesen.

In der Ratssitzung wird ergänzend berichtet.

 

2.

Angekündigte Leitentscheidung des Landes NRW

 

Auf die Ratssitzung vom 18.03.2015, in der die Staatskanzlei NRW Erläuterungen zum Verfahren gegeben hatte, wird verwiesen.

 

Durch die Staatskanzlei wurden bisher zwei sogenannte Expertengespräche zu verschiedenen Themen mit unterschiedlichen Beteiligten geführt. Vertreter der Stadt Erkelenz waren nicht eingeladen.

 

Für den 18.06.2015 wurden durch die Staatskanzlei die Stadt Erkelenz sowie Vertreter der Initiative „Perspektive für Holzweiler“ sowie viele andere Mitglieder von Landesgremien, Institutionen etc. zum 3. Expertengespräch eingeladen. Das Thema lautet: „Kommunale Planung und Fachplanungen“ im Raum Garzweiler II zur Erarbeitung der neuen Leitentscheidung für das Rheinische Braunkohlerevier.

 

In der Ratssitzung wird hierzu vorgetragen.

 

3.

Interkommunaler Planungsverband Tagebaurand

 

Masterplan als primäres Ziel

 

Der informelle Planungsverband der am Tagebau Garzweiler II anliegenden Kommunen hat sich das Ziel gesetzt, eine integrierte Raumentwicklungsperspektive in Form eines Masterplans zu entwickeln. Der Masterplan soll die regionalen, kommunalen und sektoralen Ansprüche aufnehmen, in Beziehung zueinander setzen und in ein integriertes räumliches Zukunftsbild überführen. Angesichts der unterschiedlichen Zeithorizonte des Braunkohlenabbaus muss der Masterplan zudem Prioritäten definieren und dynamisch fortschreibbar sein. Nicht zuletzt sollen der Masterplan und sein Entwicklungsprozess zur Kommunikation und Beteiligung gegenüber den (Fach-) Verwaltungen, der Politik, der RWE Power AG, den Trägern öffentlicher Belange und nicht zuletzt der Öffentlichkeit dienen.

 

 

Expertenwerkstatt – erste Ergebnisse

 

Der Planungsverband hat nun im Rahmen der Vorbereitung dieser Raumentwicklungs-perspektive eine Expertenwerkstatt am 29.05.2015 durchgeführt. Im Rahmen dieser Veranstaltung wurden inhaltliche, räumliche und prozessuale Fragestellungen zwischen externen Experten unterschiedlicher Fachrichtungen und Vertreter der Kommunen sowie des Bergbaubetreibers RWE Power diskutiert und geschärft. Die Ergebnisse der Expertenwerkstatt dienen im weiteren Prozess als wichtige Grundlage zur Ausformulierung einer Wettbewerbsauslobung für den Masterplanprozess.

 

Als wesentliche inhaltliche Aspekte, welche im weiteren Verfahren im Fokus der Überlegungen stehen sollen, haben sich u. a. das Thema Landwirtschaft sowie die Planung bzw. der Umgang mit dem Tagebaurand als verbindendes Element herausgestellt.

 

Der Landwirtschaft wird hier in der Region ein großes Entwicklungspotential eingeräumt, sofern es gelingt regionale Wertschöpfungsketten aufzubauen sowie die Produktpalette auf die Versorgungsbedarfe der Ballungsräume entlang der Rheinschiene zu optimieren und mit zukünftigen Gewerbestandorten zur Weiterverarbeitung und Veredelung der landwirtschaftlichen Produkte zu verbinden.

 

Der Tagebaurand wird als Saum verstanden, welcher ein Potential an Flächen birgt, die mit unterschiedlichen Funktionen belegt werden können und im Sinne eines vernetzenden Elementes die Anrainerkommunen mit Angeboten z. B. hinsichtlich Mobilität, Freizeit, Naherholung und Kultur verbinden soll.

 

Die Ausgestaltung des sog. Restloches als See ist eine langfristige Perspektive, welcher aufgrund des Mangels an vergleichbaren Flächen und dem „Erholungs- u. Freizeitdruck“ aus den angrenzenden Ballungsgebieten (MG, K) eine erhebliche Anziehungskraft prognostiziert wird.

 

 

Weitere Schritte

 

Der informelle Planungsverband hat einen Förderantrag auf Kofinanzierung des anstehenden Wettbewerbsverfahrens beim Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes NRW gestellt. Dieser Antrag läuft unter dem Titel „Abfederung der wirtschaftlichen und sozialen Folgen des Braunkohlentagebaus“. Aufgrund der Vorgespräche im Ministerium wird eine landesseitige Kofinanzierung in Höhe von ca. 100.000 € erwartet. Zusammen mit den durch die Kommunen bereitgestellten Mitteln und der Kofinanzierungszusage von RWE Power in Höhe von 50.000 € können die voraussichtlichen Gesamtkosten des Wettbewerbsverfahrens von ca. 200.000 € finanziert werden.

 

Die Vorbereitung des Wettbewerbsverfahrens wird unter Auswertung und Dokumentation der Ergebnisse der Expertenwerkstatt weiter konkretisiert. Ziel ist die Auswahl eines Büros zum Wettbewerbsmanagement sowie die Erarbeitung der Auslobung in der 2. Jahreshälfte 2015. Die Auslobung dient der Information der im Wettbewerb zu beteiligenden, externen Fachbüros und enthält die grundsätzlichen Ziele und Themenschwerpunkte des zu erarbeitenden Masterplans. Im Anschluss findet die Ausschreibung statt, der eigentliche Wettbewerb soll in der 1. Jahreshälfte 2016 abgeschlossen sein.

 

4.

Revierkonferenz der Innovationsregion Rheinisches Revier

 

Revierkonferenz

 

Die 2. Revierkonferenz der IRR fand am 09.05.2015 am Blausteinsee/ Eschweiler mit ca.100 Teilnehmern statt. Es waren u. a. Garrelt Duin, Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen sowie Dr. Gerd Hachen, MdL, der Vorsitzende der Revierkonferenz anwesend. Der Minister stellte in seiner Rede u. a. fest: "Wir werden den Energieträger Braunkohle noch für lange Zeit als Ergänzung für die Erneuerbaren Energien brauchen. Die Wirtschaft und Investoren benötigen Netzstabilität und Versorgungssicherheit. Dies muss auch in Zukunft gewährleistet werden.“ Nordrhein-Westfalen sei Energie- und Industrieland Nr. 1 in Deutschland, und die Landesregierung wolle für das Rheinische Revier einen vorausschauenden Strukturwandel und keinen Strukturbruch.

 

 

Innovationstag/ Ideenwettbewerb

 

Im Anschluss an die Revierkonferenz wurde im Rahmen des Innovationstages der Start des Ideenwettbewerbs der IRR bekannt gegeben. Bürgerinnen und Bürger, Vereine, öffentliche Träger, Hochschulen, Forschungsinstitute und Unternehmen werden aufgerufen, bauliche, landschaftliche, organisatorische und wissenschaftliche Projekte, die die Zukunft der Energieregion nachhaltig gestalten, einzureichen.

 

Der Wettbewerb läuft bis zum 28.08.2015, Projekte die im Rahmen des Ideenwettbewerbs ausgewählt werden, erhalten in den kommenden Monaten eine umfassende Begleitung durch die IRR. Gemeinsam wird mit den Akteuren ein Qualifizierungs- und Entwicklungsprozess aufgelegt sowie eine Förder- und Finanzierungsstrategie erarbeitet. Die IRR unterstützt die Akteure bei der Fördermittelakquise und -beratung und ist das regionale „Sprachrohr“ zum Land Nordrhein-Westfalen. Die Projektauswahl erfolgt nach Empfehlung eines Fachbeirates und des operationellen Arbeitskreises (Beratungsgremium) durch die Gesellschafterversammlung.

 

 

Innovationsräume

 

Im Rahmen der IRR soll das regionale Entwicklungspotential mit seinen vorhandenen Aktivitäten und Akteuren identifiziert, gebündelt und vernetzt werden, um daraus einen Mehrwert abzuleiten und auf zukünftige Strukturveränderungen reagieren zu können. Vor diesem Hintergrund wurde ein räumliches Entwicklungskonzept erarbeitet, das die inhaltlichen Alleinstellungsmerkmale, Kompetenzen und Entwicklungsvoraussetzungen der jeweiligen Teilräume sichtbar macht. Dabei wurden acht sog. Innovationsräume gebildet von denen der Innovationsraum Garzweiler in seinem Kern dem Gebiet des informellen Planungsverbandes zwischen Erkelenz, Mönchengladbach, Jüchen und Titz entspricht.

 

Daher wird die Arbeit des informellen Planungsverbandes sich bei der Entwicklung von zukünftigen Projekten auch mit der IRR abstimmen bzw. sich an dem Ideenwettbewerb beteiligen. Unabhängig davon werden auch die einzelnen Kommunen Projektvorschläge einreichen.


Beschlussentwurf:

Der Rat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.


Finanzielle Auswirkungen:

./.


Anlagen:

  1. Kurzfassung der Anregungen aus der Beteiligung mit Stellungnahme der Regionalplanungsbehörde Köln, Ergebnis des Erörterungstermins und Empfehlung BKA-Arbeitskreis
  2. Synopse, Kurzfassung der Anregungen aus der Offenlage mit Stellungnahme der Regionalplanungsbehörde Köln und Empfehlung des Arbeitskreises
  3. IRR-Broschüre
Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Synopse_Beteiligung_BKA_Arbeitskreis (968 KB)      
Anlage 2 2 Synopse_Offenlage_Arbeitskreis (672 KB)      
Anlage 3 3 IRR_Broschüre (1550 KB)