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Vorlage - A 20/315/2015  

 
 
Betreff: Zuleitung des Jahresabschlussentwurfes 2014 der Stadt Erkelenz gemäß § 95 Abs. 3 GO NRW
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften/Kämmerei   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
18.06.2015 
6. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
24.06.2015 
7. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Der Entwurf des Jahresabschlusses für das abgelaufene Haushaltsjahr 2014 wurde gemäß § 95 Abs. 3 GO NRW am 29. April 2015 vom Kämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister bestätigt. Nach § 95 Abs. 3 GO NRW leitet hiermit der Bürgermeister den von ihm bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses formgerecht dem Rat zur Feststellung zu. Aufgrund der noch immer sehr umfangreichen Arbeiten und der Komplexität des Gesamtthemas, konnte auch in diesem Jahr keine fristgerechte Zuleitung nach § 95 Abs. 3 Satz 2 GO NRW erfolgen. Auf der anderen Seite kann auch in diesem Jahr darauf verwiesen werden, dass der Ihnen zugeleitete Jahresabschlussentwurf für das Jahr 2014 einer der ersten Jahresabschlüsse in ganz NRW ist.

 

Der Rat übergibt den Entwurf des Jahresabschlusses dem Rechnungsprüfungsausschuss. Dieser hat den Jahresabschluss nach § 101 GO NRW zu prüfen und bedient sich zur Durchführung der Prüfung des Rechnungsprüfungsamtes.

 

Zum Zahlenwerk des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2014 ist auszuführen:

 

Aufwendungen von insgesamt 90.883.318,74 € stehen Erträge von 90.465.069,79 € gegenüber. Das Jahresergebnis beträgt demnach -418.248,95 €. Zum Ausgleich dieses Defizites ist eine Entnahme aus der Ausgleichsrücklage notwendig. Der Bestand der Ausgleichsrücklage beträgt nach der Entnahme 10.473.819,41 €.

 

Die Ergebnisplanung mit einem prognostizierten Jahresergebnis von -2.180.000,00 € hat sich also mit einem Jahresergebnis von -418.248,95 € (Jahresergebnis des Vorjahres: -580.779,37 €) in der Ergebnisrechnung um 1.761.751,05 € verbessert.

 

Diese erfreuliche Verbesserung gegenüber dem geplanten Ergebnis ermittelt sich aus der Addition von erhöhten ordentlichen Erträgen von 1.229.203,94 €, verringerten ordentlichen Aufwendungen von 729.952,54 € sowie einer Verschlechterung beim Finanzergebnis von 197.405,43 €. Die Ermittlung der Veränderungen bei den einzelnen Kontengruppen gegenüber der Haushaltsplanung können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden:

 

Bezeichnung

Haushaltsansatz

Ist-Ergebnis

+/-

Steuern u.ä. Abgaben

50.112.745,00

49.399.159,46

-713.585,54

Zuwendungen u.allg. Umlagen

16.997.806,00

16.878.749,76

-119.056,24

Sonstige Transfererträge

648.200,00

482.258,35

-165.941,65

Öffentl.rechtl.Leistungsentgelte

8.611.731,00

8.613.232,74

+1.501,74

Privatrechtl. Leistungsentgelte

431.370,00

505.891,47

+74.521,47

Kostenerstattungen u.-umlagen

2.259.097,00

3.361.875,04

+1.102.778,04

Sonstige ordentliche Erträge

4.145.165,00

5.265.231,62

+1.120.066,62

Aktivierte Eigenleistungen

350.000,00

278.919,50

-71.080,50

Summe der ordentlichen Erträge

83.556.114,00

84.785.317,94

+1.229.203,94

Personalaufwendungen

21.447.356,00

21.183.265,08

-264.090,92

Versorgungsaufwendungen

1.711.680,00

2.261.152,39

+549.472,39

Aufwend. für Sach-und Dienstleistung.

18.371.536,00

16.595.778,15

-1.775.757,85

Bilanzielle Abschreibungen

8.113.680,00

7.297.747,52

-815.932,48

Transferaufwendungen

35.668.707,00

36.004.695,38

+335.988,38

Sonstige ordentl. Aufwendungen

5.312.668,00

6.553.035,94

+1.240.367,94

Summe der ordentl. Aufwendungen

90.625.627,00

89.895.674,46

-729.952,54

= ordentliches Ergebnis

-7.069.513,00

-5.110.356,52

1.959.156,48

Finanzerträge

6.064.405,00

5.679.751,85

-384.653,15

Finanzaufwendungen

1.174.892,00

987.644,28

-187.247,72

Finanzergebnis

4.889.513,00

4.692.107,57

-197.405,43

Jahresergebnis

-2.180.000,00

-418.248,95

+1.761.751,05

 

In der Finanzrechnung verbesserte sich der Bestand an eigenen Finanzmitteln gegenüber  der Planung um 4.438.288,45 €. Der Saldo aus der lfd. Verwaltungstätigkeit verbesserte sich dabei um 3.888.493,53 €, der Saldo aus der Investitionstätigkeit um 3.356.155,06 €, während sich der Saldo aus Finanzierungstätigkeit um 2.806.360,14 € verschlechterte.

Unter Berücksichtigung der Mittelveränderungen beim Städt. Abwasserbetrieb und den „fremden Finanzmitteln“ ergeben sich dadurch zum 31.12.2014 die in der Bilanz aufgeführten liquiden Mittel von 6.369.771,11 € (Vorjahr: 3.040.564,44 €).

 

Auf der Aktivseite der Bilanz ist das Vermögen der Stadt Erkelenz ausgewiesen, das sich zum 31.12.2014 auf 409.882.181,06 € (Vorjahr: 407.269.002,44 €) beläuft. Es hat sich somit im Jahre 2014 um 2.613.178,62 € erhöht. Die Passivseite umfasst das Eigenkapital, die Sonderposten, die Rückstellungen, die Verbindlichkeiten und die passiven Rechnungsabgrenzungsposten. Das Eigenkapital hat sich um 1.284.443,22 € auf 201.511.967,81 € reduziert. Die Sonderposten haben sich um 6.518.050,23 € auf 125.636.779,08 € erhöht. Die Rückstellungen stiegen um 651.456,33 € auf 50.998.136,35 € und die Rechnungsabgrenzungsposten erhöhten sich um 532.967,82 €  auf 8.997.546,31 €. Die Verbindlichkeiten schließlich konnten erfreulicherweise um  3.804.852,54 € auf 22.737.751,51 € reduziert werden.


Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

„1.

Der Entwurf des Jahresabschlusses 2014 ist vom Bürgermeister formgerecht zugeleitet worden.

 

2.

Zur Prüfung gemäß § 101 GO NRW wird der Entwurf des Jahresabschlusses hiermit an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen, der sich zur Durchführung dieser Arbeiten des Rechnungsprüfungsamtes bedient (§ 101 Abs. 8 GO NRW).“             

 


Finanzielle Auswirkungen:

Keine.


Anlage:

Entwurf des Jahresabschlusses 2014 (wird unmittelbar dem Rechnungsprüfungsamt zugeleitet)