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Vorlage - A 30/175/2015  

 
 
Betreff: Ernennung eines Leiters der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Erkelenz (Stadtbrandinspektor) sowie von dessen zwei Stellvertretern
Status:öffentlich  
Federführend:Rechts- und Ordnungsamt   
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
24.06.2015 
7. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

In seiner Sitzung am 10.06.2009 hat der Rat der Stadt Erkelenz die derzeitige Wehrführung benannt. Die Amtszeit der Wehrführung beträgt gemäß § 11 Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung NRW (FSHG NRW) sechs Jahre. Nach Ablauf dieser Amtszeit ist eine neue Bestellung vorzunehmen. Gemäß § 11 Absatz 1 Satz 5 FSHG NRW haben die Wehrführer ihr Amt, sofern eine Vertretung nicht möglich ist, solange weiterzuführen, bis ein Nachfolger bestellt ist.

Der bisherige Wehrführer, Herr Stadtbrandinspektor Wolfgang Linkens, steht aufgrund des Erreichens der Altersgrenze für eine weitere Amtsperiode nicht mehr zur Verfügung.

 

Am 25.03.2015 wurde die Anhörung der aktiven Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Erkelenz zur Bestellung der neuen Wehrführer durchgeführt. Zu diesem Termin waren 150 Kameradinnen und Kameraden einschließlich Jugendfeuerwehr anwesend. In der Anhörung hat man sich einstimmig für die Kameraden van der Beek, Peters und Pistel ausgesprochen.

Herr Kreisbrandmeister Klaus Bodden hat daraufhin mit Schreiben vom 26.03.2015 vorgeschlagen, Herrn Stadtbrandinspektor Helmut van der Beek zum Leiter der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Erkelenz und die Herren Stadtbrandinspektor Klaus Peters und Brandoberinspektor Patrick Pistel zu stellvertretenden Leitern der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Erkelenz für sechs Jahre zu ernennen.

 

Gemäß § 11 Absatz 1 Satz 4 FSHG NRW müssen der Wehrführer und seine Stellvertreter für ihr Amt persönlich und fachlich geeignet sein.

Brandoberinspektor Patrick Pistel fehlen zurzeit noch die erfolgreichen Abschlüsse des Stabslehrgangs und des Führungslehrgangs für die Feuerwehrleitung. Gemäß § 43 Nr. 1 FSHG NRW in Verbindung mit § 17 Absatz 1 der Verordnung über die Laufbahn der ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr (LVO FF NRW) kann eine kommissarische Übertragung der Funktion erfolgen, soweit für eine dringend zu besetzende Funktion keine geeignete Angehörige oder kein geeigneter Angehöriger der Freiwilligen Feuerwehr mit der entsprechenden Qualifikation zur Verfügung steht. Nach § 17 Absatz 3 LVO FF NRW darf die Zeit der kommissarischen Übertragung 2 Jahre nicht übersteigen. Brandoberinspektor Patrick Pistel kann deshalb zunächst nur kommissarisch ernannt werden.

Die Amtszeit der einzelnen Wehrführer als Ehrenbeamte beginnt gemäß § 5 und § 8 Absatz 1 Nr. 1 und Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern (BeamtStG) in Verbindung mit § 108 des Beamtengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LBG NRW) mit der Aushändigung der Ernennungsurkunde.

 

Die Verwaltung schlägt vor, dem Vorschlag des Kreisbrandmeisters zu folgen und die Kameraden van der Beek, Peters und Pistel für eine Amtszeit von sechs Jahren zu ernennen.


Beschlussentwurf:

 

„1.

Herr Stadtbrandinspektor Helmut van der Beek, geboren am 20.05.1966, wird gemäß § 11 Abs. 1 FSHG unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter mit der Aushändigung der Ernennungsurkunde zum Leiter der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Erkelenz für die Dauer von sechs Jahren ernannt. Die Ernennung ist jederzeit widerruflich.

 

2.

Herr Stadtbrandinspektor Klaus Peters, geboren am 11.06.1961, wird gemäß § 11 Abs. 1 FSHG unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter mit der Aushändigung der Ernennungsurkunde zum stellvertretenden Leiter der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Erkelenz für die Dauer von sechs Jahren ernannt. Die Ernennung ist jederzeit widerruflich.

 

 3.

Herr Brandoberinspektor Patrick Pistel, geboren am 25.06.1973, wird gemäß § 11 Abs. 1 und § 43 Nr. 1 FSHG NRW in Verbindung mit § 17 Absatz 1 und 3 der Verordnung über die Laufbahn der ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter mit der Aushändigung der Ernennungsurkunde bis zu den erfolgreichen Abschlüssen des Stabslehrgangs und des Führungslehrgangs für die Feuerwehrleitung zum kommissarisch stellvertretenden Leiter der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Erkelenz für die Dauer von höchstens 2 Jahren ernannt. Die Ernennung ist jederzeit widerruflich.

 

Herr Brandoberinspektor Patrick Pistel wird gemäß § 11 Abs. 1 FSHG aufschiebend bedingt durch den erfolgreichen Abschluss des Stabslehrgangs und des Führungslehrgangs für die Feuerwehrleitung unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter mit der Aushändigung der Ernennungsurkunde zum stellvertretenden Leiter der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Erkelenz für die Dauer von sechs Jahren ernannt. Die Ernennung ist jederzeit widerruflich.


Finanzielle Auswirkungen:

Keine.