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Auszug - Bebauungsplan Nr. III/8 "Leo-Heinrichs-Weg/Oestricher Straße", Erkelenz-Mitte hier: Beschluss über die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB  

 
 
7. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz
TOP: Ö 5.9
Gremium: Rat der Stadt Erkelenz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 24.06.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:35 Anlass: Sitzung
Raum: Altes Rathaus
Ort: Markt 1, 41812 Erkelenz
A 61/318/2015 Bebauungsplan Nr. III/8 "Leo-Heinrichs-Weg/Oestricher Straße", Erkelenz-Mitte
hier: Beschluss über die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

„1.Über die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der Öffentlichkeit vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. III/8 „Leo-Heinrichs-Weg/Oestricher Straße“, Erkelenz-Mitte, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belange, wie in den als Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. III/8 „Leo-Heinrichs-Weg/Oestricher Straße“, Erkelenz-Mitte beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit - ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 2.Der Bebauungsplan Nr. III/8 „Leo-Heinrichs-Weg/Oestricher Straße“, Erkelenz-Mitte, wird unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.“


Abstimmungsergebnis: einstimmig, 3 Enthaltungen

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Stellungn. Öffentlichkeit BBP-Nr. III-8 Leo-Heinrichs-Weg Abwägung (190 KB)      
Anlage 2 2 Übersicht Geltungsbereich BBP Nr. III 8 1 (379 KB)