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Vorlage - A 20/312/2015  

 
 
Betreff: Feststellung des Jahresabschlusses 2014 des Verkehrsbetriebes der Stadt Erkelenz
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften/Kämmerei   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
18.06.2015 
6. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
24.06.2015 
7. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Verkehrsbetrieb - Jahresabschluss 2014 - Bilanz zum 31.12.2014  
Verkehrsbetrieb - Jahresabschluss 2014 - Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01. - 31.12.2014  

Tatbestand:

Die Stadt Erkelenz hat auf dem Teileigentumsgrundstück in der Hermann-Josef-Gormanns-Straße eine Tiefgarage errichten lassen und betreibt diese seit April 1997. Der Betrieb einer öffentlichen Tiefgarage ist als wirtschaftlich selbständige Tätigkeit anzusehen, die nach dem Körperschaftsteuergesetz und den Körperschaft-steuerrichtlinien einen Betrieb gewerblicher Art bildet. Für diesen Betrieb gewerblicher Art ist eine Gewinnermittlung mittels Bestandsvergleich (§ 5 Einkommensteuergesetz) durchzuführen.

 

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Schleicher & Dr. jur. Robertz GmbH & Co. KG hat nunmehr den Jahresabschluss des Verkehrsbetriebes der Stadt Erkelenz zum 31. Dezember 2014 aufgestellt. Die Prüfungsgesellschaft hat am 27. März 2015 nachstehend genannte Prüfungsbescheinigung erteilt:

 

„Wir haben auftragsgemäß den nachstehenden Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung - des Verkehrsbetriebes der Stadt Erkelenz Betrieb gewerblicher Art für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2014 unter Beachtung der deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und der einschlägigen Bestimmungen des Gemeinderechts erstellt. Grundlage für die Erstellung waren die von uns geführten Bücher und die uns darüber hinaus vorgelegten Belege und Bestandsnachweise, die wir auftragsgemäß nicht geprüft, wohl aber auf Plausibilität beurteilt haben, sowie die uns erteilten Auskünfte. Die Buchführung sowie die Aufstellung des Inventars und des Jahresabschlusses nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den einschlägigen Bestimmungen des Gemeinderechts liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft.

 

Wir haben unseren Auftrag unter Beachtung des IDW Standards: Grundsätze für die Erstellung von Jahresabschlüssen (IDW S 7) durchgeführt. Dieser umfasst die Entwicklung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung auf Grundlage der Buchführung und des Inventars sowie der Vorgaben zu den anzuwendenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Zur Würdigung der Plausibilität der uns vorgelegten Belege und Bestandsnachweise, an deren Zustandekommen wir nicht mitgewirkt haben, haben wir Befragungen und analytische Beurteilungen vorgenommen, um mit einer gewissen Sicherheit auszuschließen, dass diese nicht ordnungsgemäß sind. Hierbei sind uns keine Umstände bekannt geworden, die gegen die Ordnungsmäßigkeit der uns vorgelegten Unterlagen und des auf dieser Grundlage von uns erstellten Jahresabschlusses sprechen."

 

Allen Ratsherren ist eine Bilanz zum 31.12.2014 und die Gewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum vom 01.01. – 31.12.2014 als PDF-Datei zur Verfügung gestellt worden.

 

Nachstehend sind die Bilanzposten im Vergleich vom 31. Dezember 2013 zum

31. Dezember 2014 dargestellt:

 

 

Jahres-abschluss

31. 12. 2013

Euro

Jahres-abschluss

31. 12. 2014

Euro

+ / -

 

 

Euro

Aktiva

 

 

 

 

 

 

 

A. Anlagevermögen

 

 

 

 

 

 

 

Grundstücke und Bauten

294.780,32

278.862,27

- 15.918,05

Techn. Anlagen und Maschinen

27.105,00

23.450,00

- 3.655,00

 

 

 

 

 

 

 

 

B. Umlaufvermögen

 

 

 

 

 

 

 

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

123,44          

694,98

+571,54

 

 

 

 

 

322.008,76

303.007,25

- 19.001,51

 

 

 

 

 

 

 

 

Passiva

 

 

 

 

 

 

 

A. Eigenkapital

 

 

 

 

 

 

 

Widmungskapital

184.914,98

184.914,98

0,00

Gewinnvortrag

120.284,79

111.163,15

- 9.121,64

Jahresfehlbetrag

- 9.121,64

-23.276,73

  -14.155,09

 

 

 

 

 

 

 

 

B. Rückstellungen

 

 

 

 

 

 

 

Sonstige Rückstellungen

2.000,00

2.000,00

0,00

 

 

 

 

 

 

 

 

C. Verbindlichkeiten

 

 

 

 

 

 

 

Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung

772,91

3.834,36

+3.061,45

Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Erkelenz

22.668,85

23.781,64

+1.112,79

Sonstige Verbindlichkeiten

      488,87          

589,85

     + 100,98

 

 

 

 

 

322.008,76

303.007,25

- 19.001,51

 

Der Jahresfehlbetrag 2014 beträgt 23.276,73 €.

 

Die Verwaltung schlägt vor, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 fest­zustellen und den Bürgermeister zu entlasten.


Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

„a)

Die Bilanz des Verkehrsbetriebes der Stadt Erkelenz zum 31. Dezember 2014, abschließend in Aktiva und Passiva mit 303.007,25 € wird festgestellt.

 

b)

Die Gewinn- und Verlustrechnung des Verkehrsbetriebes der Stadt Erkelenz zum 31. Dezember 2014, abschließend mit einem Jahresfehlbetrag von 23.276,73 € (Erträge 16.797,89 €, Aufwendungen 40.074,62 €), wird festgestellt.

 

c)

Dem Bürgermeister wird aufgrund der Prüfungsbescheinigung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Schleicher & Dr. jur. Robertz GmbH & Co. KG, Aachen, vom 27. März 2015 für das Jahr 2014 Entlastung erteilt.

 

Der Bericht über die Erstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2014 einschließlich Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung ist dem Original dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.


Finanzielle Auswirkungen:

Keine.


Anlagen:

Verkehrsbetrieb - Jahresabschluss 2014

mit Bilanz zum 31.12.2014 sowie Gewinn- u. Verlustrechnung vom 01.01.-31.12.2014

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Verkehrsbetrieb - Jahresabschluss 2014 - Bilanz zum 31.12.2014 (224 KB)      
Anlage 2 2 Verkehrsbetrieb - Jahresabschluss 2014 - Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01. - 31.12.2014 (241 KB)