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Vorlage - A 10/231/2015  

 
 
Betreff: Antrag auf Nutzung des Stadtlogos
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
18.06.2015 
6. Sitzung des Hauptausschusses geändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
24.06.2015 
7. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Muster-Vereinsbriefbogen  
Muster-Visitenkarte  

Tatbestand:

Mit Schreiben vom 27.04.2015 beantragt „Willkommen in Erkelenz – Die Lobby für Flüchtlinge“ - als eingetragener Verein - die Genehmigung zur Verwendung des Erkelenzer Stadtlogos (bestehend aus Logo + Stadtwappen) zur Verwendung auf der auf dem Vereinsbriefbogen, auf Visitenkarten und der zukünftigen Internetseite.

 

Zuständig für den Beschluss über die Genehmigung oder die Versagung einer Verwendung des Stadtwappens ist gemäß § 2 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Erkelenz der Rat.

 

Für die Erteilung der Genehmigung zur Verwendung des Stadtlogos findet die Richtlinie für die Erteilung der Genehmigung zur Verwendung des Wappens der Stadt Erkelenz Anwendung. In diesen Fällen findet insbesondere der § 5 (Genehmigungsvoraussetzungen) mit der Maßgabe Anwendung, dass der Bürgermeister im Einvernehmen mit dem Rat die Genehmigung zur Verwendung erteilt.

 

Die Genehmigung wird juristischen Personen erteilt, die ihren Sitz in Erkelenz haben und die Gewähr dafür bieten, dass durch die Verwendung des Stadtwappens bzw. des Stadtlogos das Ansehen der Stadt nicht gefährdet oder geschädigt wird.

 

Der antragstellende Verein hat seinen Sitz in Erkelenz und fördert als mildtätige und karitative Institution gemeinnützige Zwecke. Eine mögliche Gefahr für die Schädigung des Ansehens der Stadt Erkelenz ist nicht ersichtlich.

 

Gemäß § 7 der Richtlinie soll die Genehmigung unter Widerrufsvorbehalt erteilt werden.

 

Ein Muster des Vereinsbriefbogens und der Visitenkarte ist als Anlage der Beschlussvorlage beigefügt.


Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

„Dem Antrag des Vereins ,Willkommen in Erkelenz, die Lobby für Flüchtlinge e. V.‘ zur Nutzung des Erkelenzer Stadtlogos auf dem Vereinsbriefbogen, auf Visitenkarten, auf seiner Internetseite und in sonstigen Publikationen wird entsprochen.

Die Genehmigung wird unter Widerrufsvorbehalt erteilt.“


Finanzielle Auswirkungen:

Keine.


Anlagen:

Muster-Vereinsbriefbogen

Muster-Visitenkarte

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Muster-Vereinsbriefbogen (180 KB)      
Anlage 2 2 Muster-Visitenkarte (313 KB)