Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):
„Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Erkelenz erkennt die “Ausbildungs- und Beschäftigungsgesellschaft MaxQ Erkelenz“ als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII vorläufig für die Dauer von 3 Jahren an.“