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Beschluss (in eigener Zuständigkeit): „Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Erkelenz erkennt die “Ausbildungs- und Beschäftigungsgesellschaft MaxQ Erkelenz“ als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII vorläufig für die Dauer von 3 Jahren an.“ Abstimmungsergebnis: 10 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 4 Enthaltungen |
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