Bürgerinformationssystem
Die Verpflichtungen werden vom bisherigen Ausschussvorsitzenden vorgenommen. Die Verpflichteten unterzeichnen schriftliche Abfassungen der Verpflichtungserklärung, die dem Original der Niederschrift beigefügt sind. Beschluss (in eigener Zuständigkeit): „Der bisherige Ausschussvorsitzende, Herr Klaus Steingießer, verpflichtet die dem Ausschuss angehörenden sachkundigen Bürgerinnen und Bürger und die beratenden Mitglieder sowie deren Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter.“
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