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Tatbestand: In seiner Sitzung am 18.05.2000 hat der Jugendhilfeausschuss der Bildung fachspezifischer Arbeitsgemeinschaften gemäß § 78 SGB VIII unter gemeinsamer Beteiligung der im Bereich des Kreises Heinsberg vertretenen öffentlichen Jugendhilfeträger und der anerkannten Träger der freien Jugendhilfe für die Arbeitsfelder „Erziehungshilfe“, „Erziehungsberatung“ und „Tageseinrichtungen für Kinder“ zugestimmt. Gleichzeitig hat der Ausschuss beschlossen, von der in den Geschäftsordnungen zu den Arbeitsgemeinschaften vorgesehenen Möglichkeit zur Teilnahme je eines Mitgliedes jedes Jugendhilfeausschusses an den Sitzungen der Arbeitsgemeinschaft mit beratender Stimme teilzunehmen, Gebrauch zu machen.
Weiterhin ist beabsichtigt, im Laufe des nächsten Jahres eine zusätzliche Arbeitsgemeinschaft gen. § 78 SGB VIII, „Frühe Hilfen“, einzurichten. In dieser AG sollen verstärkt präventive Maßnahmen qualitativ verbessert werden. Hierzu zählen die Patinnen und Paten und die Familienhebammen, die seit kurzem ihre Arbeit aufgenommen haben. Es ist zweckmäßig, auch dafür bereits jetzt eine Wahl vorzunehmen.
Die Verwaltung schlägt vor, dass auch der neu konstituierte Jugendhilfeausschuss für jede der drei o. g. Arbeitsgemeinschaften bzw. der neu zu schaffenden AG ein Mitglied sowie eine/einen Stellvertreter/in zur Teilnahme an den Sitzungen mit beratender Stimme benennt. Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit): „AG „Hilfe zur Erziehung“
Mitglied: Vertreter/in:
AG „Tageseinrichtungen für Kinder“
Mitglied: Vertreter/in:
AG „Erziehungsberatung“
Mitglied: Vertreter/in:
AG „Frühe Hilfen“
Mitglied: Vertreter/in:“ Finanzielle Auswirkungen: keine
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