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Vorlage - 0/51/160/2014  

 
 
Betreff: Einsatz von Mitteln zur Sprachförderung im Rahmen der KiBiz-Reform ab dem 01.08.2014
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
02.12.2014 
1. Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

In  §13c des Kinderbildungsgesetzes wird festgeschrieben, dass zukünftig die Sprachförderung alltagsintegriert und an den vorhandenen Ressourcen  sich orientieren muss. Dies setzt eine kontinuierliche Beobachtung und Dokumentation der Sprachentwicklung voraus. Das Land NRW bietet verschiedene Dokumentationsverfahren an. Die Einrichtungen müssen sich verbindlich für eines dieser Verfahren entscheiden.

In den städtischen Kita`s ist die Bildungsdokumentation schon seit Jahren verpflichtend eingeführt, neben dem Delphin-4-Verfahren wurde die Sprachentwicklung der Kinder nach einem der verpflichtenden Verfahren zusätzlich dokumentiert.

Das bisherige Förder- u. Testverfahren nach Delphin4 läuft mit Ende des Kindergartenjahres 2015/2016 aus. Im Frühjahr 2014 wurden die Kinder in den Tageseinrichtungen letztmalig nach Delphin 4 getestet. Die Kinder, für die ein Sprachförderbedarf festgestellt wurde, erhalten noch für 2 Jahre die Kind-bezogene Förderung in Höhe von 365,00 € je Kind und Kindergartenjahr.

Für Einrichtungen, die einen erhöhten Anteil an förderbedürftigen Kindern haben, stellt das Land zusätzliche Mittel für den Sprachförderbedarf zur Verfügung.

 

Der vom Land NRW berechnete Anteil des Jugendamtes  Erkelenz ergibt sich jeweils zur Hälfte aus:

  1. der Anzahl der Kinder im Jugendamtsbezirk unter sieben Jahren in Familien mit Leistungsbezug nach dem SGB II im Verhältnis zur landesweiten Gesamtzahl der Kinder unter sieben Jahren in Familien mit SGB II-Leistungsbezug

und

  1. der Anzahl der Kinder in Tageseinrichtungen, in denen Familien vorrangig nicht deutsch gesprochen wird, im Verhältnis zur landesweiten Gesamtzahl der Kinder in Tageseinrichtungen, in deren Familien vorrangig nicht deutsch gesprochen wird.

 

Auf das Jugendamt der Stadt Erkelenz entfallen damit 35.000,00 €.

Im Rahmen der Jugendhilfeplanung muss das Jugendamt die Einrichtungen, die einen Zuschuss von mindestens 5.000,00 € erhalten, benennen. Die Aufnahme in die Förderung erfolgt in der Regel für 5 Jahre.

Der Träger stellt sicher, dass die vom Jugendamt zur Verfügung gestellten Landeszuschüsse zur Finanzierung zusätzlicher Fachkraftstunden eingesetzt werden. Er sorgt außerdem dafür, dass die Fachkräfte durch die regelmäßige Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen den speziellen Anforderungen gerecht werden und die Tageseinrichtung sich weiter entwickelt.

Zur Verteilung der Mittel wurde die Entwicklung des Sprachförderbedarfs nach Delphin 4, in den letzten 5 Jahren zugrunde gelegt.

Hiernach ergibt sich folgende Rangliste:

Einrichtung

Kinder in

Förderung

2010/2011

Kinder in

Förderung

2011/2012

Kinder in

Förderung

2012/2013

Kinder in

Förderung

2013/2014

Kinder in

Förderung

2014/2015

Adolf-Kolping-Hof

12

9

19

17

13

Hagelkreuz

13

15

18

12

11

Johanniter

15

8

8

6

3

Kath. Gerderath

6

1

9

14

7

Kath. Lövenich

7

7

3

5

5

Städt. Gerderath

5

5

6

6

7

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

„Den städtischen Einrichtungen Gerderath, Adolf-Kolping-Hof, Hagelkreuz sowie die Einrichtungen der Freien Träger, die Johanniter, die kath. Kirche Gerderath und die kath. Kirche Lövenich werden für das Kindergartenjahr 2014/2015 und den folgenden vier Kindergartenjahren wie folgt Mittel für Sprachförderung zur Verfügung gestellt:

Kita A.-Kolping-Hof 7.500,00 €,

Kita Hagelkreuz 7.500,00 €,

Kita der Johanniter 5.000,00 €,

Kita kath. Kirche Gerderath 5.000,00 €,

Kita kath. Kirche Lövenich 5.000,00 €,

Städt. Kta Gerderath 5.000,00 €.

Sollten sich in den Folgejahren Veränderungen ergeben, ist über die Verwendung der Mittel neu zu beschließen.“


Finanzielle Auswirkungen:

Keine, die Landesmittel werden entsprechend weitergeleitet.