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Auszug - Neufassung der Elternbeitragssatzung für den Bereich der Kindertagesstätten und der Kindertagespflege  

 
 
1. Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 12
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 02.12.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:18 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz
0/51/162/2014 Neufassung der Elternbeitragssatzung für den Bereich der Kindertagesstätten und der Kindertagespflege
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Ratsherr Altmann regt an, zur nächsten Jugendhilfeausschusssitzung eine Anpassung der Elternbeitragstabellen für das kommende Kindergartenjahr vorzunehmen. Dabei sollen einerseits weitere Stufen für Bezieher mit höherem Einkommen geschaffen und zum anderen Eltern mit niedrigem Einkommen weiter entlastet werden.

 

Vor der Abstimmung beantragt der Vertreter des ev. Jugendreferats, Herr Pfarrer Jendges, die Alternative mit dem Zusatz zu versehen, dass diese Regelung auf das Kindergartenjahr 2014/2015 befristet werden soll.


Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss und Rat):

„Die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten in Tageseinrichtungen für Kinder und in Tagespflege im Jugendamtsbezirk Erkelenz tritt in der als Anlage beigefügten Entwurfsform

 

a) Alternative 01 zu § 4 der Elternbeitragssatzung

(Beitragsbefreiung bei Geschwisterkindern):

 

(3)Besuchen mehr als ein Kind einer nach § 1 Abs. 3 dieser Satzung beitrags-pflichtigen Person gleichzeitig eine Tageseinrichtung / Tagespflege, und liegen die Voraussetzungen des § 4 Absatzes 1 (Beitragsbefreiung) vor, so sind weitere Kinder von der Beitragspflicht befreit.

 

In § 4 Abs. 2 der Satzung wird der zweite Satz - Der Beitrag für ein Kind wird auch dann erhoben, falls für weitere Kinder eine Beitragsbefreiung nach Abs. 1 vorgenommen wurde gestrichen.

 

zu Beginn des Kindergartenjahres am 01.08.2014 in Kraft.

 

Die bisherige Satzung vom 29.07.2011 tritt mit Ablauf des 31.07.2014 außer Kraft.

 

 

b) Alternative 02 zu § 4 der Elternbeitragssatzung

(Beitragsbefreiung bei Geschwisterkindern):

 

(3)Besuchen mehr als ein Kind einer nach § 1 Abs. 3 dieser Satzung beitrags-pflichtigen Person gleichzeitig eine Tageseinrichtung / Tagespflege, und liegen die Voraussetzungen des § 4 Absatzes 1 (Beitragsbefreiung) vor, so werden für ein Kind ein Betrag von 80% des höheren Beitrages erhoben.

 

 

zu Beginn des Kindergartenjahres am 01.08.2014 in Kraft.

 

Die bisherige Satzung vom 29.07.2011 tritt mit Ablauf des 31.07.2014 außer Kraft.“

 

 

 

Ergänzter Beschlussentwurf aus der 1. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 02.12.2014

 

 

Ergänzung in fett und kursiv

 

 

1. Beschluss (als Empfehlung an den Hauptausschuss und an den Rat):

„Die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten in Tageseinrichtungen für Kinder und in Tagespflege im Jugendamtsbezirk Erkelenz tritt in der als Anlage beigefügten Entwurfsform

 

a) Alternative 01 zu § 4 der Elternbeitragssatzung

(Beitragsbefreiung bei Geschwisterkindern):

 

(3)Besuchen mehr als ein Kind einer nach § 1 Abs. 3 dieser Satzung beitrags-pflichtigen Person gleichzeitig eine Tageseinrichtung / Tagespflege, und liegen die Voraussetzungen des § 4 Absatzes 1 (Beitragsbefreiung) vor, so sind weitere Kinder von der Beitragspflicht befreit.

 

In § 4 Abs. 2 der Satzung wird der zweite Satz - Der Beitrag für ein Kind wird auch dann erhoben, falls für weitere Kinder eine Beitragsbefreiung nach Abs. 1 vorgenommen wurde – gestrichen.

 

zu Beginn des Kindergartenjahres am 01.08.2014 in Kraft.

 

Die bisherige Satzung vom 29.07.2011 tritt mit Ablauf des 31.07.2014 außer Kraft.“

 

Abstimmungsergebnis: 6 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen

 

 

2. Beschluss (als Empfehlung an den Hauptausschuss und an den Rat):

„Die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten in Tageseinrichtungen für Kinder und in Tagespflege im Jugendamtsbezirk Erkelenz tritt in der als Anlage beigefügten Entwurfsform

 

b) Alternative 02 zu § 4 der Elternbeitragssatzung

(Beitragsbefreiung bei Geschwisterkindern):

 

(3)Besuchen mehr als ein Kind einer nach § 1 Abs. 3 dieser Satzung beitrags-pflichtigen Person gleichzeitig eine Tageseinrichtung / Tagespflege, und liegen die Voraussetzungen des § 4 Absatzes 1 (Beitragsbefreiung) vor, so werden für ein Kind ein Betrag von 80 % des höheren Beitrages erhoben.

Diese Regelung ist auf das Kindergartenjahr 2014/2015 beschränkt.

 

zu Beginn des Kindergartenjahres am 01.08.2014 in Kraft.

 

Die bisherige Satzung vom 29.07.2011 tritt mit Ablauf des 31.07.2014 außer Kraft.“

 

Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Synopse Elternbeitragssatzung neu 2014 (276 KB)